ICBC Berlin: Ein Stimmungsbild der ganzen Branche
Marktentwicklung mit Perspektive
Auf den Panels kamen eine Reihe von Themen zu Wort, darunter die Preisentwicklung der vergangenen Monate im Blütenmarkt und die geplante GKV-Reform: Die Branche diskutiert hier differenziert und mit wachsendem strategischem Blick. Sinkende Preise der vergangenen Monate werden nicht nur als Herausforderung gesehen, sondern auch als Zeichen eines reifenden Marktes, in dem weiterhin tragfähige Geschäftsmodelle möglich sind. Entscheidend wird sein, auf Stabilität, Qualität und ein breiteres Produktportfolio in unterschiedlichen Preislagen zu setzen.
Gleichzeitig wurde in der Debatte um die GKV-Kostenerstattung deutlich, wie wichtig verlässliche politische Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Marktes bleiben. Dass medizinisches Cannabis seit 2017 erstattungsfähig ist, war ein zentraler Impuls für die Patientenversorgung und für den Aufbau des heutigen Marktes. Umso wichtiger ist es, diesen Weg verlässlich weiterzugehen und Patientinnen und Patienten den Zugang zu den für sie passenden Therapieformen zu erhalten.
Wie geht es mit der MedCan-Reform weiter?
Ein weiteres zentrales Thema auf der ICBC war die Frage, ob die im vergangenen Sommer vorgestellte MedCan-Reform in ihrer ursprünglichen Form überhaupt noch realistisch ist. Auf den Panels überwog die Einschätzung, dass dies eher nicht der Fall ist. In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass sich die politische Bewertung inzwischen verschoben hat: Versand und digitale Verschreibungsmodelle gelten zunehmend nicht mehr als Kern des Problems, sondern als Teil einer modernen Versorgung. Entsprechend rechnen viele in der Branche damit, dass die Reform, sollte sie weiterverfolgt werden, deutlich anders ausfallen würde als noch im letzten Jahr skizziert.
Rechtsprechung statt zusätzlicher Sonderregulierung
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt auf der ICBC war die aktuelle Rechtsprechung rund um Telemedizin und Plattformmodelle. Die Urteile und laufenden Verfahren zeigen, dass bestehende rechtliche Instrumente greifen und der Markt juristisch eingehegt wird. Genau das ist aus Branchensicht eine wichtige Botschaft: Rechtsfragen werden von den Gerichten aufgegriffen, unzulässige Modelle werden überprüft, und die Grenzen rechtskonformer Marktteilnahme werden nach und nach klarer gezogen. Das stärkt am Ende eher die Argumentation gegen eine zusätzliche MedCan-Reform. Denn wenn sich der Rechtsrahmen durch Rechtsprechung weiter konkretisiert, spricht vieles dafür, dass sich langfristig die rechtskonformen Marktteilnehmer durchsetzen werden, ohne dass es dafür neue, pauschale Einschränkungen braucht.
Deutschland als europäisches Drehkreuz
Gerade in dieser Gemengelage zeichnet sich zugleich immer deutlicher ab, wohin sich der Markt entwickelt: Deutschland etabliert sich zunehmend als zentrales Drehkreuz der Cannabisbranche in Europa. Auch die ICBC hat diesen Trend noch einmal eindrücklich bestätigt. Trotz aller regulatorischen Debatten bleibt Deutschland der Markt, auf den die Branche schaut, in dem sich Investitionen, Innovationen und strategische Partnerschaften bündeln. Der Rahmen bleibt hochreguliert und anspruchsvoll: Wer die Entwicklung in Berlin verfolgt, sieht nicht nur die aktuellen Herausforderungen, sondern vor allem das wachsende Potenzial eines europäischen Marktes, in dem Deutschland bereits eine Schlüsselrolle spielt.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Medizinalcannabis und Evidenz – was die Daten heute tatsächlich zeigen
Evidenz entsteht auch jenseits klassischer Studiendesigns
Weltweit liegt eine breite Evidenzbasis zu Medizinalcannabis vor, darunter dokumentierte Behandlungsverläufe und umfangreiche Real-World-Daten aus Kohorten mit mehreren zehntausend Patientinnen und Patienten. Ergänzt werden diese durch klinische Studien, auch wenn randomisierte kontrollierte Studien insbesondere für Cannabisblüten methodisch schwer umzusetzen sind, etwa aufgrund der eingeschränkten Verblindbarkeit inhalativer Anwendungen.
Ein systematischer Überblick über die internationale Studienlage zeigt zudem, dass die Evidenzbasis kontinuierlich wächst und sich über zahlreiche Indikationen erstreckt (vgl. COPEIA-Datenbank für Fachkreise). Dieses Spannungsfeld ist nicht ungewöhnlich. In vielen etablierten Therapiegebieten basiert die Versorgung auf einer Kombination aus Studien, Versorgungsdaten und ärztlicher Erfahrung. Evidenzlücken bedeuten daher nicht Wirkungslosigkeit, sondern spiegeln häufig strukturelle Grenzen der Forschung wider.
Versorgungsdaten zeigen klare therapeutische Muster
Mit der Einführung von Medizinalcannabis im Jahr 2017 führte das BfArM bewusst eine systematische Begleiterhebung durch, um die Versorgung wissenschaftlich zu evaluieren. Ziel war es, auf Basis realer Verordnungsdaten zu prüfen, wie wirksam und sinnvoll der Einsatz in der Praxis ist und gleichzeitig eine Grundlage für die weitere Forschung zu schaffen.
In die Auswertung flossen Daten zu rund 21.000 Behandlungen ein, die belastbare Aussagen zur Versorgung erlauben. Dabei ist entscheidend: Die Begleiterhebung erfasst ausschließlich Patientinnen und Patienten, deren Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wurde. Sie bildet damit vor allem schwerwiegende Erkrankungen ab, bei denen eine Kostenübernahme möglich ist. Anwendungsbereiche bei weniger schweren Erkrankungen, in denen Medizinalcannabis ebenfalls eingesetzt wird, jedoch häufig ohne Erstattung, sind in diesen Daten nicht enthalten.
Die Auswertung zeigte, in welchen Indikationen Medizinalcannabis vor allem eingesetzt wird: Chronische Schmerzen waren mit 76,4 Prozent mit Abstand die häufigste Verschreibungsursache. Rund 70 Prozent der Patientinnen und Patienten berichteten über eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, in etwa 75 Prozent der Fälle wurde eine Linderung der Symptomatik dokumentiert. Damit zeigt die Begleiterhebung klar, dass Medizinalcannabis in der Praxis relevante therapeutische Effekte erzielt.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind zudem in die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen eingeflossen, etwa durch die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Darreichungsform ist Teil der Therapieentscheidung
Fragen nach Evidenzen richten sich oft gegen Cannabisblüten. Dabei waren es gerade die Blüten, die durch die Neuregelung in 2017 erstattungsfähig gemacht wurden. Inhalative und orale Anwendungen unterscheiden sich erheblich in ihrer Pharmakokinetik, insbesondere hinsichtlich Wirkeintritt, Wirkmaximum und Wirkdauer. Für viele Patientinnen und Patienten ist die inhalative Anwendung daher medizinisch sinnvoll und unverzichtbar. Die Annahme, inhalative Therapien könnten grundsätzlich durch orale Präparate ersetzt werden, greift zu kurz und wird der klinischen Realität nicht gerecht.
Darauf weist auch Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl hin, und betont, die „von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Begleiterhebung zeigt klar, dass Cannabisblüten insgesamt wirksamer sind und die Lebensqualität deutlicher verbessern als alternative Fertigarzneimittel – mit weniger unerwünschten Wirkungen. Die Evidenzlage für orale Cannabisextrakte (Ausnahme: das Fertigarzneimittel Sativex®) ist mit jener für Cannabisblüten vergleichbar“ (Medical Tribune 23.03.2026).
Forschung braucht Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen
Medizinalcannabis ist in Deutschland erst seit wenigen Jahren regulärer Bestandteil der erstattungsfähigen Versorgung. Für ein Therapiefeld dieser Größenordnung ist die Evidenzbasis entsprechend dynamisch im Aufbau.
Hinzu kommt ein regulatorisches Umfeld, das sich weiterhin verändert. Große, langfristige Studien erfordern jedoch Planungssicherheit und erhebliche Investitionen. Die Geschwindigkeit des Erkenntnisgewinns ist daher nicht allein eine wissenschaftliche, sondern auch eine strukturelle Frage.
Eine evidenzbasierte Therapie im Ausbau
Die Evidenz zu Medizinalcannabis ist heute breit und konsistent genug, um klare Einsatzgebiete zu definieren und eine verantwortungsvolle Verschreibung zu ermöglichen. Sie umfasst klinische Studien, umfangreiche Versorgungsdaten und internationale Erfahrungen.
Weitere Forschung wird dieses Bild weiter schärfen. Bereits heute gilt jedoch: Medizinalcannabis ist keine Therapie im Experimentierstadium, sondern ein etablierter Bestandteil der medizinischen Versorgung. Vor diesem Hintergrund sollte auch die regulatorische Ausgestaltung konsequent evidenzbasiert erfolgen und die tatsächliche Versorgungspraxis widerspiegeln.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Darreichungsformen von Medizinalcannabis – Vielfalt, Evidenz und regulatorische Perspektiven
Cannabisblüten und Extrakte: Die Basis der Versorgung
Der größte Teil der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland erfolgt seit 2017 (in Einzelfällen auch bereits zuvor im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen) über Cannabisblüten und Cannabisextrakte, die als Rezepturarzneimittel in der Apotheke abgegeben werden.
Cannabisblüten werden üblicherweise zerkleinert und mithilfe medizinischer Verdampfer inhaliert. Diese Form ermöglicht eine vergleichsweise schnelle Wirkung und eine flexible Dosierung. Obwohl es sich um ein pflanzliches Naturprodukt handelt, sorgen regulatorische Vorgaben, wie die europäische Arzneibuch-Monographie, für eine standardisierte Qualität und definierte Wirkstoffgehalte.
Orale Einnahme: Öle, Extrakte und Destillate
Neben der inhalativen Anwendung stehen für die Therapie mit Medizinalcannabis auch orale Darreichungsformen zur Verfügung. Dazu zählen ölige Lösungen, standardisierte Cannabisextrakte sowie hochgereinigte Destillate. Diese werden meist als Tropfen, Kapseln oder in Form von Mundsprays verabreicht und eignen sich vor allem für Patient:innen, die eine länger anhaltende und gleichmäßigere Wirkung benötigen.
Ölige Lösungen (häufig mit Dronabinol) werden tropfenweise dosiert, was insbesondere in der Einstellungsphase eine flexible Anpassung der individuellen Dosis ermöglicht. Destillate sind hochdosierte Präparate, bei denen ein einzelnes Cannabinoid in hoher Konzentration vorliegt. Dadurch lassen sich Wirkstoffgehalt und Dosierung sehr präzise kontrollieren. Standardisierte Cannabisextrakte enthalten hingegen ein Spektrum mehrerer Cannabinoide und ermöglichen eine gleichbleibende Zusammensetzung bei gleichzeitigem Erhalt eines Teils der pflanzlichen Wirkstoffvielfalt.
Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis
Neben magistralen Zubereitungen existieren auch zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis, etwa THC-haltige Präparate wie Canemes oder Kombinationen aus THC und CBD wie Sativex. Diese Arzneimittel durchlaufen klassische Zulassungsverfahren und verfügen über klar definierte Indikationen und klinische Evidenz. In der Praxis ist ihr Einsatz jedoch meist enger gefasst als bei individuell verordneten Cannabiszubereitungen. Neben diesen Formen existieren auch topische Anwendungen wie Salben und Cremes.
Präparate mit isolierten Wirkstoffen erleichtern eine klare Dosierung und pharmakologische Einordnung der Therapie. Gleichzeitig enthält die Cannabispflanze eine Vielzahl weiterer Inhaltsstoffe, darunter zahlreiche Cannabinoide sowie Terpene und Flavonoide. Deren Zusammenspiel wird als sogenannter Entourage-Effekt beschrieben und trägt ebenfalls zur therapeutischen Wirkung bei.
Perspektiven für neue Darreichungsformen
Mit der weiteren Entwicklung des medizinischen Cannabis-Marktes gewinnen auch in Deutschland zusätzliche Darreichungsformen an Bedeutung. Dazu zählen unter anderem inhalative Systeme mit standardisierten Kartuschen sowie neue orale Darreichungsformen mit definierter Wirkstoffdosierung; auch als Gummies bekannt.
Inhalative Kartuschensysteme werden als nach der EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR) zertifizierte Verdampfer eingesetzt. Die vorgesehenen Kartuschen können in der Apotheke mit geeigneten Cannabisextrakten befüllt und anschließend an Patient:innen abgegeben werden.
Diese Entwicklungen spiegeln das Bedürfnis vieler Patient:innen nach einfach anzuwendenden, reproduzierbar dosierbaren und alltagstauglichen Therapieoptionen wider. Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik – etwa bei Tremor oder neurologischen Erkrankungen – können solche Darreichungsformen eine wichtige Rolle spielen.
Fazit
Für die medizinische Versorgung bedeutet dies vor allem eines: Je nach Krankheitsbild und individuellem Bedarf kann eine größere Vielfalt an Darreichungsformen dazu beitragen, Therapien passgenauer und patientengerechter zu gestalten.
Die Entwicklung der Darreichungsformen zeigt, wie dynamisch sich die medizinische Cannabistherapie weltweit weiterentwickelt. Für Deutschland bleibt entscheidend, Innovationen mit klaren regulatorischen Leitplanken zu verbinden.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Medizinalcannabis und Telemedizin: Warum ärztliche Hoheit und klare Regeln entscheidend sind
Vor einem Jahr haben wir die Rolle der Telemedizin im Kontext von Medizinalcannabis eingeordnet. Seither hat die Debatte an Dynamik gewonnen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie moderne Versorgungsformen sinnvoll reguliert werden können, ohne den Zugang zur medizinischen Behandlung unnötig zu erschweren. Eine sachliche Betrachtung zeigt: Die Herausforderung liegt weniger in der Telemedizin selbst als in der Ausgestaltung klarer und konsistenter Rahmenbedingungen.
Telemedizin als Teil der medizinischen Versorgung
Digitale Konsultationen sind längst Teil der medizinischen Regelversorgung. Videosprechstunden oder telefonische Arztkontakte ergänzen die klassische Behandlung in der Praxis und verbessern insbesondere in strukturschwachen Regionen den Zugang zu medizinischer Betreuung. Auch bei vielen anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten haben sich digitale Versorgungsmodelle etabliert – etwa bei Therapien im Bereich Männergesundheit oder Adipositas. Die grundlegende regulatorische Frage betrifft daher nicht ausschließlich Medizinalcannabis, sondern den Umgang mit digitalen Versorgungsmodellen im Gesundheitswesen insgesamt.
Ärztliche Hoheit als zentraler Maßstab
Unabhängig vom Kommunikationsweg bleibt ein Grundprinzip der medizinischen Versorgung entscheidend: Die Therapiehoheit liegt bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Dazu gehört nicht nur die Entscheidung über das geeignete Medikament, sondern auch über die angemessene Form des Arzt-Patienten-Kontakts. Ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist, ein Telefongespräch zur Dosisanpassung ausreicht oder eine Videosprechstunde medizinisch vertretbar ist, liegt im professionellen Ermessen des Arztes. Mit dieser Entscheidung geht die volle Verantwortung einher, unabhängig vom Kommunikationskanal.
Klare Regeln für digitale Versorgungsmodelle
Damit digitale Verschreibungsmodelle verantwortungsvoll funktionieren, braucht es klare regulatorische Leitplanken. Dazu gehört insbesondere eine verlässliche Identifizierung der Patient:innen bei telemedizinischen Konsultationen sowie transparente und nachvollziehbare Behandlungsprozesse. Ebenso wichtig ist die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Vorgaben (etwa das Heilmittelwerbegesetz), um sicherzustellen, dass medizinische Entscheidungen nicht durch unzulässige Werbe- oder Vertriebspraktiken beeinflusst werden. Darüber hinaus sollte auch im digitalen Kontext die freie Apothekenwahl der Patient:innen gewahrt bleiben und eine strukturelle Trennung zwischen ärztlicher Verschreibung und wirtschaftlichen Vertriebsinteressen entlang der Versorgungskette sichergestellt werden.
Regulieren mit Systemperspektive
Die Diskussion über Telemedizin im Cannabissektor zeigt, dass digitale Versorgungsmodelle zunehmend Teil der gesundheitspolitischen Realität sind. Umso wichtiger ist eine Regulierung, die technologieoffen bleibt und medizinische Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. Telemedizin ist kein Selbstzweck, aber auch kein strukturelles Risiko per se. Die Herausforderung besteht darin, Qualität zu sichern, ohne moderne Versorgungswege pauschal auszuschließen.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Cannabis in den USA: Ein Blick auf Entwicklungen, Dynamiken und Lehren
Von der Prohibition zur medizinischen Legalisierung
Den Anfang machte Kalifornien bereits 1996, als der Bundesstaat als erster in den USA Medizinalcannabis legalisierte. Dieser Schritt markierte einen grundlegenden Wendepunkt in der Drogen- und Gesundheitspolitik und setzte eine Dynamik in Gang, die sich in den folgenden Jahren auf immer mehr Bundesstaaten ausweitete. Ab 2012 kam eine weitere Dimension hinzu, als Colorado und Washington als erste Staaten Cannabis auch für den Freizeitgebrauch erlaubten. Heute haben zahlreiche Bundesstaaten entweder Medizinalcannabis, Cannabis für den Freizeitkonsum oder beides legalisiert. Gleichzeitig blieb Cannabis auf Bundesebene weiterhin verboten, was bis heute zu einem strukturellen Spannungsverhältnis zwischen staatlichem und föderalem Recht führt.
Cannabis-Rechtslage in den USA nach Bundesstaaten
Die wohl größte Weichenstellung in der US-Cannabispolitik seit rund 50 Jahren
Im Dezember folgte ein politisch und wirtschaftlich bedeutsamer Schritt auf Bundesebene: Präsident Trump stieß per Executive Order den formalen Prozess an, Cannabis künftig von Schedule I in Schedule III einzuordnen. Damit wurde erstmals auf Bundesebene anerkannt, dass Cannabis nicht länger als Substanz ohne medizinischen Nutzen betrachtet wird. Die geplante Umstufung stellt keine Legalisierung dar und ist bislang noch nicht rechtskräftig, signalisiert jedoch eine klare politische Neubewertung.
Was das Rescheduling konkret verändert
Die Neubewertung bedeutet vor allem eines: Cannabis wird regulatorisch nicht mehr auf eine Stufe mit Heroin gestellt. Daraus ergeben sich drei zentrale Effekte für die Branche. Erstens sinkt die steuerliche Belastung erheblich. Viele Unternehmen konnten bislang betriebliche Ausgaben steuerlich nicht geltend machen, da sie mit einer Substanz aus Schedule I handelten. Zweitens wird Forschung deutlich erleichtert. Klinische Studien, medizinische Anwendungen und die Entwicklung neuer Produkte werden einfacher umsetzbar, was insbesondere Pharma-, Healthcare- und Medizinalcannabis-Unternehmen allgemein neue Türen öffnet. Drittens sendet das Rescheduling ein wichtiges Signal an Banken und Investoren. Viele Institute und Fonds, die Cannabis bislang aus Compliance-Gründen ausgeschlossen haben, erhalten mehr regulatorischen Spielraum.
Kapitalmarkt, Aktien und die Neubewertung der Branche
An den Kapitalmärkten hat die Entscheidung bereits spürbare Wirkung gezeigt. Cannabisbezogene ETFs verzeichneten in kurzer Zeit spürbare Kurszuwächse, einzelne Fonds mit Fokus auf den US-Markt legten im Dezember deutlich zu. Für Anleger stellt sich nun die Frage, ob es sich dabei um eine kurzfristige Erholung handelt oder um den Beginn einer nachhaltigen Neubewertung des Sektors.
Gleichzeitig bleiben zentrale Hürden bestehen. Cannabis ist weiterhin bundesrechtlich eigentlich illegal und rechtliche Unsicherheiten bleiben bestehen. Ein Besonderheit ist der strukturelle Widerspruch am Kapitalmarkt: US-Unternehmen, die teils Umsätze in Milliardenhöhe erzielen, operieren formal weiterhin im Konflikt mit Bundesrecht und sind von großen US-Börsen ausgeschlossen. Kanadische Anbieter hingegen dürfen kein THC-Geschäft in den USA betreiben, sind aber an der Nasdaq oder der New York Stock Exchange gelistet und haben Zugang zu globalem Kapital. Der Markt ist längst ein Milliardenmarkt,wird am Kapitalmarkt aber noch nicht entsprechend behandelt. Genau hier setzt die Neubewertung an: Mehr Kapital, mehr Forschung und mehr Handel könnten mittelfristig zu einer nachhaltigeren Bewertung einer Branche führen, die längst keine Start-up-Phase mehr durchläuft.
Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten
Für Patientinnen und Patienten ist diese Entwicklung vor allem ein wichtiges Signal der Anerkennung. Die Neubewertung stärkt die medizinische Einordnung von Cannabis und kann langfristig dazu beitragen, dass ärztliche Verschreibung, Forschung und Versorgung an Akzeptanz gewinnen. Gleichzeitig bleibt der Zugang weiterhin stark vom jeweiligen Bundesstaat abhängig. Unterschiede bei Indikationen, Verschreibungspraxis, Produktverfügbarkeit und Kostenerstattung prägen den Alltag vieler Patientinnen und Patienten. Die bundesweite Neubewertung ändert daran kurzfristig wenig, eröffnet aber mittelfristig neue Spielräume für evidenzbasierte Versorgung und medizinische Standards.
Bedeutung für Deutschland und die hiesige Debatte
Für Deutschland sind die Entwicklungen in den USA vor allem aus strategischer und vergleichender Perspektive relevant. Das US-Modell zeigt, wie Reformen schrittweise umgesetzt werden können und welche Dynamik Medizinalcannabis entfalten kann, wenn regulatorische Anerkennung, Forschung und Marktzugang zusammenkommen. Während Deutschland sich zunehmend als relevanter Medizinalcannabis-Standort in Europa etabliert, bleibt der Blick in die USA ein wichtiger Referenzrahmen für die weitere Ausgestaltung des Marktes.
Wir freuen uns darauf, diese Themen im Laufe des Jahres weiter zu begleiten und auf den kommenden Veranstaltungen mit vielen von euch persönlich ins Gespräch zu kommen.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Agenda 2026: Relevante Cannabis-Events für Medizin, Wirtschaft und Versorgung
Medizinische Kongresse & wissenschaftlicher Austausch
Der medizinische Bereich bleibt einer der dynamischsten Treiber der Branche. Dabei ist 2026 klar zu unterscheiden zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Leitkongressen, in denen Medizinalcannabis zwar nicht ausschließlich, aber als relevanter Bestandteil einzelner Therapiegebiete – insbesondere in der Schmerz- und Palliativmedizin – verhandelt wird.
Vor diesem Hintergrund ist 2026 zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Kongressen zu unterscheiden, bei denen Medizinalcannabis erwartbar Teil des Programms ist. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der laufenden Reformdiskussionen im MedCanG-Bereich und der fortschreitenden Integration von Cannabisarzneimitteln in die Versorgung von besonderer Bedeutung.
Medizinalcannabis-spezifische Fachkongresse
- Medicinal Cannabis Congress | 28.–29. Mai 2026 | Berlin
Einer der führenden Fachkongresse zu Medizinalcannabis in Deutschland. Im Fokus stehen klinische Evidenz, neue Indikationen, regulatorische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen aus ärztlicher und pharmazeutischer Perspektive. - BPC Fachsymposium | Herbst 2026 | Ort tba
Fachveranstaltung mit Schwerpunkt auf evidenzbasierten Cannabinoid-Therapien, Leitlinienentwicklung und klinischer Anwendung.
Medizinische Kongresse mit potenziellen Medizinalcannabis-Schwerpunkten
- Deutsche Schmerz- und Palliativtage | 19.–21. März 2026 | Frankfurt
Zentrale Plattform für Schmerz- und Palliativmedizin, auf der Medizinalcannabis insbesondere bei chronischen Schmerzen und in der palliativen Versorgung eine wachsende Rolle spielt. - 16. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin | 23.–26. September 2026 | Freiburg
Breites wissenschaftliches Programm zur Palliativversorgung, inklusive aktueller Entwicklungen beim Einsatz von Cannabisarzneimitteln. - Deutscher Schmerzkongress 2026 | 21.–24. Oktober 2026 | Mannheim
Einer der wichtigsten deutschsprachigen Kongresse zur Schmerzmedizin mit zunehmender Relevanz für cannabinoidbasierte Therapien.
Business-, Industrie- & Investorenveranstaltungen
Für Unternehmen, Investor:innen und politische Akteur:innen bleibt 2026 ein entscheidendes Jahr. Internationale und nationale Business-Events bieten Raum für Marktanalysen, strategische Partnerschaften und regulatorische Einordnung.
- Talman House Zurich | 20. Februar 2026 | Zürich, Schweiz
Exklusives Business-Format mit Fokus auf strategischen Austausch, Markttrends und internationale Perspektiven der Cannabisindustrie. - Talman House Berlin | 13. April 2026 | Berlin
Business-Event im politischen Zentrum Deutschlands mit Schwerpunkt auf Regulierung, Marktstruktur und Vernetzung relevanter Branchenakteur:innen. - ICBC Berlin | 13.–15. April 2026 | Berlin
Führende internationale Business-Konferenz für die deutsche Cannabisbranche. Zentrale Plattform für Austausch zwischen Industrie, Politik und Investor:innen. - World Class Cannabis Business Europe | 19.–20. Mai 2026 | Frankfurt
Internationale Konferenz mit Schwerpunkt auf Geschäftsmodellen, Investitionen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa. - CB Expo – Business | 15.–17. September 2026 | Dortmund
Deutsche Fachmesse für die Cannabiswirtschaft mit Fokus auf Industrie, Start-ups und Marktintegration. - MJBizCon | 1.–4. Dezember 2026 | Las Vegas, USA
Größte Cannabis-Messe weltweit und internationaler Pflichttermin für alle, die globale Marktentwicklungen verstehen und mitgestalten wollen.
Apotheken- & versorgungsrelevante Veranstaltungen
Mit der zunehmenden Bedeutung von Medizinalcannabis in der Regelversorgung rücken Apotheken und pharmazeutische Akteur:innen weiter in den Fokus.
- Expopharm | 15.–17. September 2026 | München
Leitmesse für den Apothekenmarkt. Medizinalcannabis spielt hier eine wachsende Rolle, insbesondere im Hinblick auf Versorgung, Beratung und Distribution. - Deutscher Apothekertag 2026 | parallel zur Expopharm | München
Zentrales berufspolitisches Forum der deutschen Apothekerschaft. Beschlüsse und Debatten haben unmittelbare Auswirkungen auf die apothekerliche Praxis.
Ergänzend: Veranstaltungen mit Freizeit- & Community-Fokus
Auch 2026 finden zahlreiche Events statt, die sich stärker an Freizeitkonsument:innen und die Community richten. Sie sind Ausdruck der kulturellen und gesellschaftlichen Dimension der Branche: Cannatrade (29.05.-31.05.2026 in Zurich), Mary Jane Berlin (11.–14. Juni 2026 in Berlin), Cannafair (21.–23. August 2026 in Meerbusch), Cannafriends (25.–27. September 2026 in Ilsede).
Die Vielzahl der Veranstaltungen zeigt: Die Cannabisbranche bleibt auch 2026 in Bewegung. Medizinische Innovationen, regulatorische Weichenstellungen und wirtschaftliche Entwicklungen greifen zunehmend ineinander.
Wir freuen uns darauf, diese Themen im Laufe des Jahres weiter zu begleiten und auf den kommenden Veranstaltungen mit vielen von euch persönlich ins Gespräch zu kommen.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Ausblick 2026: Regulierung, Markt und politische Weichenstellungen in Deutschland
Politischer Ausblick: MedCanG im parlamentarischen Verfahren
Im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte steht zu Beginn des Jahres die geplante Reform des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG). Nach Vorlage des Referentenentwurfs im Sommer 2025 befindet sich das Vorhaben nun im parlamentarischen Verfahren.
Am 14. Januar 2026 ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt. Auf dieser Grundlage ist mit Änderungen am Gesetzentwurf zu rechnen, bevor dieser in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Im Anschluss steht die Befassung des Bundesrates an. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet – vorbehaltlich weiterer politischer Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren. Der weitere Verlauf wird davon abhängen, inwieweit Versorgungsgesichtspunkte, Rechtssicherheit für Ärzt:innen und Apotheken sowie die praktische Umsetzbarkeit im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden.
KCanG-Evaluation: Erweiterter Bericht im Frühjahr erwartet
Neben dem Medizinalbereich bleibt auch der Konsumcannabis politisch relevant. Für April 2026 wird der erweiterte Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) erwartet, nachdem im Vorjahr ein erster Zwischenbericht veröffentlicht wurde.
Der Bericht dürfte erneut eine wichtige Grundlage für die politische Bewertung der Reform liefern. Abhängig von den Ergebnissen ist nicht auszuschließen, dass auch im Konsumbereich Nachsteuerungen diskutiert werden – etwa mit Blick auf Zugangswege, Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen oder die bislang ausgebliebenen Modell- und Forschungsprojekte. Damit bleibt das Jahr 2026 auch für den Freizeitbereich ein Jahr der politischen Beobachtung und potenziellen Anpassung.
Marktentwicklung: Stabilisierung und Professionalisierung
Nach den dynamischen Wachstumsphasen der vergangenen Jahre dürfte sich der deutsche Medizinalcannabismarkt 2026 weiter stabilisieren und professionalisieren. Die Nachfrage wird voraussichtlich auf hohem Niveau verbleiben, getragen durch eine wachsende Patientenzahl, zunehmende Verordnungssicherheit und die fortschreitende Integration in die Regelversorgung, gestützt durch zunehmende Forschung in bestehenden Anwendungsfeldern wie der Geriatrie.
Auch unter regulatorischen Vorbehalten bestehen für Marktakteure weiterhin belastbare Entwicklungsperspektiven. Telemedizinische Versorgungsmodelle und der Versandhandel stehen zwar politisch unter Beobachtung, haben jedoch wesentlich zur Markterschließung und Versorgungssicherheit beigetragen und prägen die Versorgungsrealität. Apotheken festigen ihre Rolle als zentrale Schnittstelle zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und Herstellern und profitieren von steigender Routine in Abgabe, Beratung und Logistik. Die Importvolumina dürften sich auf einem hohen Niveau einpendeln und damit eine verlässliche Grundlage für Versorgung und Planung bieten.
Der Konsumcannabisbereich bleibt hingegen außerhalb marktwirtschaftlicher Strukturen. Mangels genehmigter Modell- oder Forschungsprojekte entstehen keine kommerziellen Wertschöpfungsketten. Die Cannabis-Anbauvereinigungen sind nicht gewinnorientiert ausgestaltet und erfüllen ausschließlich die Versorgung ihrer Mitglieder.
Ein Jahr der Entscheidungen
Das Jahr 2026 steht weniger für einen Neubeginn als für die Weiterentwicklung der Cannabisregulierung in Deutschland. Nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2024 zeigt sich, dass Regulierung kein abgeschlossener Zustand ist, sondern sich schrittweise weiterentwickelt. Mit der anstehenden MedCanG-Reform und der erweiterten KCanG-Evaluation stehen wichtige Weichenstellungen bevor, und eine Branche, die sich inzwischen darauf eingestellt hat, mit Veränderung konstruktiv umzugehen.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Das Jahr 2025 – Cannabispolitik zwischen Entkriminalisierung und Re-Regulierung
Konsumcannabis: Entkriminalisierung mit messbaren Effekten
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 wurde der Konsum von Cannabis in Deutschland erstmals umfassend neu geregelt. Ein zentraler Anspruch der Reform war es, Konsum zu entkriminalisieren und zugleich gesundheitspolitisch verantwortungsvoll zu steuern. Der erste Zwischenbericht der von der Bundesregierung eingesetzten ECOCAN-Evaluationsgruppe lieferte im Herbst ein Jahr später erste wichtige Erkenntnisse.
Ein Anstieg des Konsums bei Kindern und Jugendlichen konnte nicht festgestellt werden. Auch andere häufig geäußerte Befürchtungen wie etwa eine Eskalation des öffentlichen Konsums oder deutliche Belastungen für Kommunen, finden in den bisherigen Daten keine Bestätigung. Damit stützt die Evaluation zentrale Annahmen der Reform und liefert erstmals eine belastbare empirische Grundlage für die weitere politische Debatte.
Begrenzte Zugangswege und ausbleibende Modellprojekte
Gleichzeitig macht der Evaluationsbericht deutlich, dass die praktische Umsetzung im Konsumbereich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Insbesondere die legalen Zugangswege sind bislang stark begrenzt. Cannabis-Anbauvereinigungen haben vielerorts mit komplexen Genehmigungsverfahren zu kämpfen, die Zahl tatsächlich zugelassener Clubs bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück.
Hinzu kommt, dass kein einziges der vorgesehenen Forschungsprojekte genehmigt wurde, obwohl zahlreiche Anträge eingereicht worden waren. Damit fehlen bislang genau jene kontrollierten Strukturen, die nicht nur den Zugang verbessern, sondern auch zusätzliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Regulierung liefern könnten – im deutlichen Kontrast zu Ländern wie der Schweiz, wo entsprechende Projekte bereits seit etwa einem Jahr erfolgreich laufen.
Die Folge: Der legale Freizeitmarkt kann die bestehende Nachfrage nur eingeschränkt auffangen.
Medizinalcannabis: Entlastung, Normalisierung und neue Dynamik
Im medizinischen Bereich markierte das neue Gesetz ebenfalls eine große Veränderung. Mit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht wurde ein langjähriger Reformschritt vollzogen, der Zugangshürden gesenkt und die Versorgung normalisiert hat. Für Patient:innen und Ärzt:innen bedeutet dies grundsätzlich mehr Handlungsspielraum, weniger Stigmatisierung und eine stärkere Integration in die Regelversorgung.
Gleichzeitig befand sich das System in diesem Jahr weiterhin in einer Anpassungsphase. Regressängste und Unsicherheiten in der Verordnungspraxis, insbesondere bei Kassenpatient:innen, bestehen fort. Dennoch ist unübersehbar, dass sich Medizinalcannabis immer mehr von einem Nischenprodukt zu einem relevanten Versorgungssegment entwickelt hat.
Marktwachstum, Telemedizin und regulatorischer Nachsteuerungsbedarf
Dieses Wachstum zeigt sich insbesondere in stark gestiegenen Importzahlen sowie in der raschen Entstehung zahlreicher telemedizinischer Versorgungsangebote. Digitale Plattformen haben für viele Patient:innen erstmals einen niedrigschwelligen Zugang zu ärztlichen Verordnungen ermöglicht und immer mehr Apotheken mit Versandlizenz liefern viele Medikamente direkt vor die Haustür.
Die neue Bundesregierung hat diese Dynamik aufgegriffen und im Sommer 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG vorgelegt. Mit dem geplanten Verbot von Telemedizin und Versand zielt die Reform weniger auf eine strukturelle Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung als auf eine stärkere Begrenzung und Kontrolle von Zugangswegen. Damit rückt der medizinische Bereich erneut in den Fokus ordnungspolitischer Debatten – trotz seiner primären Verankerung im Gesundheitswesen.
(Der Gesetzentwurf steht heute, den 18. Dezember, um 21:55 Uhr auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Wer zuschauen möchte, kann die Debatte live über das Parlamentsfernsehen verfolgen.)
Ein System im Praxistest
Die bisherigen Entwicklungen zeigen, wie eng Marktmechanismen, Versorgungspraxis und politische Steuerung miteinander verwoben sind – und wie schnell Ungleichgewichte entstehen, wenn einzelne Bereiche nur eingeschränkt funktionieren.
Das kommende Jahr wird daher entscheidend dafür sein, ob es der Politik gelingt, einen regulatorischen Rahmen zu finden, der den unterschiedlichen Realitäten gerecht wird: einem wachsenden Markt, einer heterogenen Patientenschaft – sowohl in der GKV als auch im Selbstzahlerbereich –, den Apotheken als zentralen Versorgungsakteuren sowie den verschreibenden Ärzt:innen, die sich weiterhin zwischen Versorgungsauftrag und rechtlicher Unsicherheit bewegen.
Zum Jahresausklang wünschen wir Ihnen besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Familie und Erholung vom politischen und beruflichen Alltag. Gesundheit bleibt – unabhängig von regulatorischen Debatten – das höchste Gut.
Wir danken allen Leser:innen des Cannabis Briefings, die uns über das Jahr hinweg begleitet haben. Es freut uns, diesen Weg gemeinsam gegangen zu sein und die Entwicklungen rund um Cannabis kontinuierlich einordnen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns auf den weiteren Austausch.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Kostenfalle MedCan-Reform? Warum der Gesetzentwurf Fragen offen lässt
Direkte Präsenzpflicht: Patient:innen sollen wieder in die Praxis
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass eine Verschreibung von Medizinalcannabis künftig einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern würde. Telemedizinische Verschreibungen, die heute für viele Patient:innen mit leichteren Beschwerden — etwa Schlafproblemen, Kopfschmerzen oder stressbedingten Symptomen — ein niedrigschwelliger Zugang sind, könnten damit wegfallen. Da diese Patientengruppen ohnehin keinen GKV-Erstattungsanspruch haben und in der Regel Selbstzahler:innen sind, würde der Wegfall der Telemedizin zu einer realen Hürde: Zusätzliche Wege, zusätzliche Kosten, zusätzliche Wartezeiten. Ärzte, die überhaupt Medizinalcannabis verschreiben, sind schon jetzt in der Minderheit — besonders außerhalb urbaner Zentren.
Erschwerte Versorgung: Kein Versand mehr durch deutsche Apotheken
Ebenfalls im Entwurf: Der Versand von Medizinalcannabis durch deutsche Apotheken sollte künftig nicht mehr möglich sein. Das bedeutet, dass Patient:innen, die nicht mobil sind oder in Regionen mit geringer Apothekendichte und noch geringerer Cannabis-Kompetenz leben, vor echte Probleme gestellt werden könnten. Viele Apotheken führen kein Medizinalcannabis im Standardsortiment oder bestellen nur auf Nachfrage und mit Verzögerung. Die Folge wäre eine strukturelle Verschlechterung des Zugangs, die vor allem ländliche Räume trifft — und würde nicht nur Privatzahler treffen, sondern auch GKV-Patient:innen, die auf ihre Medikamente angewiesen sind.
Wie steht es um Kostenrisiken für das Gesundheitssystem?
Interessant ist ein Aspekt, über den bislang kaum gesprochen wurde: Welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn künftig mehr Patient:innen persönlich in die Praxis müssen? Eine aktuelle Studie argumentiert, dass durch steigende Arztkontakte erhebliche Mehrausgaben für das Gesundheitssystem entstehen könnten — sowohl im GKV-Bereich als auch bei den Praxen selbst. Mehr Pflichtkontakte, mehr Dokumentationsaufwand und mehr Terminaufkommen sind in jedem Fall mit Ressourcenverbrauch verbunden.
Zudem lässt sich vermuten, dass die GKV derzeit möglicherweise auch entlastet wird: Viele Patient:innen stellen keinen Antrag auf Kostenübernahme — sei es, weil sie keinen verschreibenden Arzt finden, Ärzt:innen aus Sorge vor Regressen zurückhaltend sind oder Betroffene auf telemedizinische Angebote ausweichen und die Kosten selbst tragen. Sollte der Zugang künftig stärker über Präsenzpraxen laufen, könnte dies dazu führen, dass mehr Menschen formal ihren Anspruch prüfen oder geltend machen, mit direkten oder indirekten Belastungen der GKV.
Versorgungslücken und der Weg zurück in den illegalen Markt
Zudem ist zu erwarten, dass nicht wenige Patientengruppen, insbesondere solche mit leichteren Beschwerden, die heute über Telemedizin versorgt werden, wieder verstärkt auf den illegalen Markt ausweichen. Denn Eigenanbau und Cannabis Clubs können die medizinische Versorgung nicht schultern. Sie bieten weder pharmazeutischen Standards noch ausreichende Kapazitäten. Bereits im Oktober hat die EKOCAN im Zuge der ersten CanG Evaluierungsetappe bescheinigt, dass „Konsumenten zu wenig legales Cannabis zur Verfügung steht“ und der Markt generell unter einem großen Versorgungsdefizit leidet.
Der Reformbedarf im Bereich Medizinalcannabis ist unbestritten. Der Gesetzentwurf könnte zwar mehr Regulierung schaffen, aber nicht zwingend mehr Versorgungssicherheit. Vielmehr besteht das Risiko, dass neue Zugangshürden entstehen, ohne dass ein klarer Nutzen erkennbar wäre. Die kommenden Ausschüsse und Anhörungen werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, diese Punkte nachzubessern.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Vom Bundesrat in den Bundestag – Wie es mit der Reform des MedCanG weitergeht
Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für den Bundesrat – erste Signale aus den Ländern
Die Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses (des Bundesrats) wurde am 6. November vorgelegt und bildet die fachliche Grundlage für die heutige Bundesratsbefassung. Mit ihr liegt erstmals eine klare Orientierung der Länder vor, an welchen Stellen der Reformvorschlag weiter ausdifferenziert werden sollte, damit in der Praxis die Reformen verlässlich funktionieren können. Die Empfehlungen zielen darauf ab, zentrale Regelungen praxistauglich zu gestalten – etwa bei der Apothekenüberwachung, der Kontrolle des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts oder der Durchsetzung des geplanten Versandhandelsverbots. Da diese Punkte unmittelbar die Umsetzung durch die Länderbehörden betreffen, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Ausschussempfehlung weitgehend übernehmen wird.
Der parlamentarische Fahrplan – entscheidende Monate stehen bevor
Bereits am 3. Dezember legt die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme vor und eröffnet damit die nächste Stufe des Verfahrens. Am 18. Dezember folgt die erste Lesung im Bundestag, in der der Entwurf vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wird. Ab Januar beginnt die entscheidende Detailarbeit: Im Gesundheitsausschuss werden Expert:innen angehört, Änderungsanträge erarbeitet und die verschiedenen Positionen innerhalb der Koalition miteinander abgeglichen. Dabei wird sich zeigen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf substanziell angepasst wird – etwa beim Versandhandelsverbot, beim Umgang mit telemedizinischen Angeboten oder bei der Definition persönlicher Arztkontakte.
Wer das Verfahren verfolgen möchte, kann das bequem online tun:
- Bundestagsdebatten (wie die erste, zweite und dritte Lesung) werden live im Parlamentsfernsehen übertragen und anschließend in der Mediathek des Bundestags bereitgestellt.
- Auch der Bundesrat bietet Livestreams seiner Plenarsitzungen und stellt Dokumente wie Stellungnahmen oder Empfehlungen transparent bereit.
Im Frühjahr 2026 sind zweite und dritte Lesung geplant, bevor der Entwurf erneut den Bundesrat passiert. Je nach Übergangsregelung ist ein Inkrafttreten frühestens im Frühjahr oder Sommer 2026 realistisch.
Die Rolle des Bundestags – politische Akzente und inhaltliche Weichenstellungen
Obwohl der Entwurf ursprünglich aus der Feder des von der CDU geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stammt, wird die Bundestagsphase entscheidend darüber bestimmen, welcher Gesundheitspolitische Leitgedanke sich am Ende durchsetzt. Vor allem die SPD hat bereits signalisiert, dass sie zentrale Punkte des Entwurfs kritisch sieht. Impulse aus der sozialdemokratischen Fraktion – unter anderem von Matthias Mieves – deuten darauf hin, dass klare Vorgaben für Verschreibungen und Versorgungssicherheit zwar unterstützt werden, der Zugang zu Medizinalcannabis aber nicht durch übermäßig restriktive Regeln erschwert werden darf. Für die weitere Debatte bedeutet das: Die SPD wird im Ausschussverfahren eine zentrale Rolle spielen und versuchen, ihre Schwerpunkte einzubringen – insbesondere beim persönlichen Arztkontakt, bei der Telemedizin und beim Versandhandelsverbot. In der Bundestagsphase entscheidet sich daher, ob das Gesetz vor allem ordnungsrechtlich nachgeschärft oder auch patientenorientiert weiterentwickelt wird.
Was die nächsten Schritte für Patient:innen und Branche bedeuten
Für Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheken und Unternehmen ist dabei besonders relevant, wie die Frage der Versorgungssicherheit gelöst werden soll: Wie lässt sich ein verlässlicher und wohnortnaher Zugang zur medizinischen Behandlung mit Medizinalcannabis gewährleisten, ohne ärztliche Sorgfaltspflichten zu unterlaufen? Die kommenden Monate bieten deshalb Anlass, sich frühzeitig einzubringen und die parlamentarische Phase konstruktiv zu begleiten.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!