Medizinisches Cannabis in Deutschland: Was ändert sich, was bleibt gleich?
Der 1. April dieses Jahres ist eine wichtige Zäsur in der deutschen Drogen- und Gesundheitspolitik. Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes wurde ein neues Kapitel in der Versorgung mit Medizinalcannabis aufgeschlagen, das sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Angehörige der Heilberufe und Apotheken weitreichende Verbesserungen mit sich bringt. In unserem heutigen Briefing möchten wir die Gelegenheit nutzen, die wichtigsten Änderungen für Patientinnen und Patienten aufzuschlüsseln.
Erleichterungen in der Verschreibungspraxis
Mit der Reklassifizierung, d. h. der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz, wird Medizinalcannabis zu einem “normalen” verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Damit einher geht eine grundlegende Vereinfachung des Verschreibungs- und Abgabeprozesses. Die neue Regelung sieht vor, dass Rezepte für Medizinalcannabis bei gesetzlich Versicherten bis zu 28 Tage und als Privatrezept bis zu drei Monate gültig sind. Bisher musste das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) innerhalb von acht Tagen vorgelegt werden. Die neue Regelung gibt den Patienten mehr Flexibilität bei der Versorgung mit notwendigen Medikamenten, ohne den Druck, sofort eine Apotheke aufsuchen zu müssen.
Auch für die Apotheken bringt die Änderung Erleichterungen: Längere Einlösefristen und die Möglichkeit, im Notfall leichte Anpassungen oder Korrekturen an der Verschreibung vornehmen zu können, tragen zu einer sicheren und unkomplizierten Versorgung bei. Auch die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Cannabis als reguläres (E)-Rezept auszustellen, dient der Erleichterung des Zugangs. Bei den Rezepten ist zu beachten, dass bestehende BtM-Rezepte voraussichtlich nicht mehr über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Hier ist eine Korrektur der Verordnung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erforderlich.
Aber nicht alle Veränderungen sind positiv – und vieles bleibt, wie es ist.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass das neue Gesetz nicht alle Herausforderungen im Umgang mit medizinischem Cannabis löst. Die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bleibt vorerst unverändert. Zukünftig soll für Ärztinnen und Ärzte ausgewählter Fachbereiche und mit spezifischen Qualifikationen die Notwendigkeit einer Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkassen entfallen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist mit der Ausarbeitung detaillierter Bestimmungen betraut. Ebenso besteht weiterhin die Notwendigkeit für Patientinnen und Patienten, den legalen Besitz von Cannabis nachzuweisen – insbesondere im Straßenverkehr und überall dort, wo eine klare Abgrenzung zum nicht-medizinischen Gebrauch notwendig sein könnte. Dies geschieht nach wie vor am besten z. B. durch den Ausdruck eines Rezeptes und bestenfalls durch eine Dokumentation der Verschreibung und der Applikationsmethode durch den behandelnden Arzt.
Das Cannabisgesetz sieht auch keine Neuregelung der Grenzwerte im Straßenverkehr vor. Die Empfehlung für den THC-Grenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen (3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum) ist bisher nur ein viel diskutierter Vorschlag. Ein Zeitplan für die gesetzliche Umsetzung eines neuen Grenzwertes steht noch aus.
Neu ist die Unsicherheit bezüglich des Zeitraums und des Ortes der Einnahme von Medizinalcannabis. Denn leider ist derzeit noch nicht klar, ob die Einnahmebeschränkungen im öffentlichen Raum für Konsumcannabis auch für Patientinnen und Patienten in einer Cannabistherapie gelten. Bis auf weiteres könnte es daher Missverständnisse vermeiden, sich auch als Cannabispatient an diese Einnahmebeschränkungen zu halten.
Das Cannabisgesetz ist dennoch ein großer Schritt in der Cannabistherapie
Trotz der offenen Fragen ist das neue Gesetz eine große Chance für die medizinische Anwendung von Cannabis. Es signalisiert einen Paradigmenwechsel nicht nur im administrativen Umgang mit dieser Therapieform, sondern auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Akzeptanz. Die vereinfachten Verfahren und der erleichterte Zugang zu medizinischem Cannabis sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung.
Dieser Fortschritt ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen der Politik, der Akteure im Gesundheitswesen, aber auch der Cansativa Group und des gesamten Sektors, die auf diese Reform hingearbeitet haben. Es ist nun wichtig, genau zu beobachten, wie diese Reformen der Drogenpolitik, insbesondere auch die Konsumcannabisregelungen, mit Cannabis als Medizin interagieren und welche Auswirkungen sie auf die Therapiebedingungen, die Patientenversorgung und den individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit der Therapie haben werden.
Auch wenn das Gesetz in Teilen nach wie vor kritisch gesehen wird, bietet gerade die Transparenz in Industrie und Medizin eine wichtige Schnittstelle, um bestehende Vorurteile abzubauen und ein fundiertes Verständnis für die Bedeutung von Cannabis in der medizinischen Therapie zu fördern. Über allem steht das Ziel, das Wohl der Patientinnen und Patienten zu fördern. Wir blicken optimistisch in die Zukunft und sind überzeugt, dass die positiven Entwicklungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten werden.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
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Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Cannabis-Briefing: Das CanG im Bundesrat
Wieso sprechen gerade alle über den Bundesrat?
Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Interessen der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Seine Mitglieder sind keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen. Seine Zusammensetzung spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern wider. Der Bundesrat spielt eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere bei Gesetzen, die die Länder betreffen. Durch diese unmittelbare Vertretung der Länderinteressen und die daraus resultierende Arbeitsweise unterscheidet er sich vom Bundestag.
Am kommenden Freitag wird im Bundesrat über das Cannabisgesetz abgestimmt. Jedes Bundesland hat im Bundesrat eine Stimme, die je nach Bevölkerungszahl unterschiedlich gewichtet wird. Die Entscheidung wird nicht allein vom jeweiligen Ministerpräsidenten getroffen, sondern hängt von der Abstimmung innerhalb der jeweiligen Landesregierung ab. Ist sich eine Koalitionsregierung nicht einig, enthält sich das Land der Stimme. Das Cannabisgesetz ist ein Einspruchsgesetz, also nicht zustimmungspflichtig. Die Unterscheidung zwischen zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen ist hier entscheidend, da sie darüber entscheidet, inwieweit der Bundesrat ein Gesetz blockieren oder seine Verabschiedung nur verzögern kann. Im regulären Verfahren kann der Bundesrat das Cannabisgesetz also verzögern, aber nicht verhindern.
Die inneren Strukturen des Bundesrates
Der Bundesrat verfügt über so genannte Ausschüsse. Diese haben die Aufgabe, Empfehlungen für das Verfahren in der Länderkammer zu erarbeiten. Diese Empfehlungen geben Aufschluss darüber, wie die Stimmung zu bestimmten Gesetzesvorhaben ist und welche Änderungen gegebenenfalls vorgeschlagen werden. Für das Cannabisgesetz sind vor allem die Empfehlungen der Ausschüsse relevant, die sich mit Gesundheitspolitik, Innenpolitik und Rechtsfragen beschäftigen. Die Empfehlungen können von voller Unterstützung bis zu deutlichen Änderungswünschen reichen und sind in der Regel ein wichtiger Indikator für das weitere Vorgehen des Bundesrates.
Kommt im Bundesrat keine Einigung zustande, wird auf Antrag der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dieser besteht aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern zu vermitteln. Der Ausschuss kann Änderungsvorschläge erarbeiten, über die dann erneut in beiden Kammern abgestimmt werden muss. Der Vermittlungsausschuss ist damit ein wichtiges Instrument zur Konsensfindung im Gesetzgebungsverfahren und soll eine rasche Einigung ermöglichen. Der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Rechtsausschuss (R) dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Diese Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht bindend.
Auf der Schwelle der Entscheidung
Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase, in der es für die Branche wichtig ist, gut vorbereitet zu sein, Transparenz zu wahren und strategisch auf die nächsten wichtigen Ziele der Cannabisreform in Deutschland hinzuarbeiten.
Das Cannabisgesetz legt nicht nur wichtige Grundlagen für den nichtkommerziellen Anbau, sondern markiert auch einen Meilenstein im Umgang mit Medizinalcannabis in Deutschland. Es verspricht erhebliche Erleichterungen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten. Diese Entwicklungen zeigen: Eine umfassende Cannabisreform ist greifbarer denn je – vielleicht führt gerade das dazu, dass sich die skeptischen Stimmen in den Medien häufen, die ein Scheitern des Gesetzes prognostizieren.
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Jakob Sons
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Wachstum und Regulierung in Deutschlands Medizinalcannabis-Industrie
Regelmäßige Leserinnen und Leser werden Roland bereits kennen. Roland Schneller ist unser Managing Director und COO und wir haben ihn für unser Cannabis-Briefing bereits vor fast zwei Jahren, damals noch in seiner Rolle als COO und Prokurist, zum Themenfeld Logistik befragt. Seitdem hat sich viel getan – nicht nur bei dir in deiner Rolle bei Cansativa (Gratuliere!), sondern auch regulativ, gesellschaftlich, medizinisch und natürlich in der Industrie. Dabei gibt es uns als Cansativa Group bereits seit 7 Jahren – nämlich seit 2017, als der Weg für Medizinalcannabis in Deutschland geebnet wurde.
Lieber Roland, du bist seit fünf Jahren bei uns, reflektiere mal die letzten Jahre bei Cansativa. Welche Strategien waren erfolgreich und welche vielleicht auch nicht? Kannst du eine Lernerfahrung aus signifikanten Misserfolgen mit uns teilen?
Einer der Schlüsselfaktoren für unseren Erfolg ist sicher die Fähigkeit, in einem sehr dynamischen Marktumfeld flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Ein weiterer entscheidender Schritt war die frühzeitige Einführung eines modernen ERP-Systems. Diese technologische Basis ermöglicht es uns, jedes Produkt, das unsere Anlagen durchläuft, lückenlos zu verfolgen und zurückzuverfolgen. Durch die sorgfältige Dokumentation aller Produktbewegungen haben wir ein hohes Maß an Transparenz und Effizienz erreicht.
Darüber hinaus hat sich unser kundenorientierter Ansatz bewährt und zu langfristigen, vertrauensvollen Beziehungen geführt. Die Bedürfnisse der Apotheken zu verstehen und im Angebot zu antizipieren, hat wesentlich zu einem optimierten Dienstleistungsportfolio beigetragen.
Natürlich gab es auch Herausforderungen. Anfangs hatten wir mit Schwankungen in der Lieferkette zu kämpfen. Daraus haben wir gelernt, robustere Strategien zur Risikominimierung zu entwickeln, wie zum Beispiel die Nutzung mehrerer Bezugsquellen, wo immer dies möglich ist. Diese Diversifizierung hat nicht nur unsere Lieferkette stabilisiert, sondern auch unseren Ruf als zuverlässiger Partner gestärkt.
Was braucht es, um im Medizinalcannabismarkt Vorreiter bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu sein?
Es gibt mehrere Faktoren, die meiner Meinung nach entscheidend für unseren anhaltenden Erfolg sind. Erstens haben wir Mut und die Fähigkeit, Geschäftsmodelle von Grund auf neu zu entwickeln und neue Märkte zu gestalten. Dieser Pioniergeist positioniert uns an der Spitze der Branchenentwicklung und ermöglicht es uns, nicht nur an neuen Entwicklungen teilzuhaben, sondern sie aktiv voranzutreiben.
Zweitens sind wir trotz unserer Größe immer noch sehr anpassungsfähig und können schnell auf sich ändernde Anforderungen reagieren. Diese Agilität ist in einer so dynamischen Branche wie der unseren von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht es uns, Chancen zu nutzen und Herausforderungen zu meistern, wenn sie sich ergeben.
Ein weiterer Schlüsselfaktor ist die umfassende Branchenkenntnis unseres Teams. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit den Anfängen von Cansativa dabei und verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz und tiefe Einblicke in unseren Betrieb. Dieses kollektive Wissen ist von unschätzbarem Wert und untermauert unsere strategischen Entscheidungen und Innovationen.
Schließlich haben wir eine sehr schlanke und kosteneffiziente Struktur, die es uns ermöglicht, profitabel zu wirtschaften. Diese finanzielle Stabilität gibt uns die Freiheit, in Wachstum und Verbesserung zu investieren und gleichzeitig widerstandsfähig gegenüber Marktschwankungen zu bleiben.
Was wird benötigt, damit Medizinalcannabis als Branche und als Therapie insgesamt mehr Aufmerksamkeit erfährt?
Zunächst sind nachvollziehbare und klar formulierte Regulierungsprozesse entscheidend, um eine schnellere Produktzulassung und Markteinführung zu ermöglichen. Langwierige und komplexe behördliche Verfahren können derzeit Innovationen behindern und den Zugang zu Therapien verzögern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer einheitlichen Regulierung für den Umgang mit medizinischem Cannabis in allen Bundesländern. Denkbare Diskrepanzen in den regionalen Vorschriften führen zu operativen Herausforderungen und Unstimmigkeiten beim Patientenzugang. Eine Harmonisierung der Vorschriften würde den Betrieb vereinfachen und eine gleichmäßigere Versorgung sicherstellen.
Darüber hinaus ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und privaten Unternehmen in der Cannabisbranche unerlässlich. Solche Partnerschaften könnten die Entwicklung innovativer Lösungen erleichtern, die die Abläufe optimieren, die Produktqualität verbessern und die Patientenversorgung verbessern. Sie würden auch zu fundierteren Regulierungsentscheidungen beitragen und sicherstellen, dass das Wachstum der Branche nachhaltig und verantwortungsvoll erfolgt, in Einklang mit den Zielen der öffentlichen Gesundheit.
Indem wir diese Schlüsselfaktoren adressieren, können wir ein Umfeld schaffen, das nicht nur das Wachstum der gesamten Branche fördert, sondern auch medizinische Cannabis-Therapien als anerkannte und wirksame Behandlungsmöglichkeiten etabliert, die Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft und bei medizinischen Fachkräften finden. Dies ist eine aufregende Zeit für die Branche, und es steht viel auf dem Spiel, um die Zukunft des medizinischen Cannabis in Deutschland positiv zu gestalten.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
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Benedikt Sons
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Einblicke in die Forschung: Cannabis als möglicher Faktor in der Endometriose-Therapie
Endometriose: Ein chronisches und bis heute unheilbares Leiden
Die Endometriose ist eine chronische Erkrankung, die vergleichsweise wenig Beachtung findet. Sie betrifft etwa 8 bis 15 Prozent aller Personen mit einer Gebärmutter und zählt damit zu den häufigsten gynäkologischen Erkrankungen. Es handelt sich hierbei um eine Systemerkrankung, die sich auf den gesamten Körper auswirkt und keinen einzelnen Entzündungsherd hat. Dabei wächst eine Wucherung der Muskelschicht der Gebärmutter außerhalb dieser, beispielsweise im Bauch- und Beckenraum, am Darm oder an den Eierstöcken. Die Folgen sind unter anderem chronische Entzündungen, Vernarbungen und Verwachsungen des betroffenen Gewebes, starke Schmerzen und Krämpfe, die über Unterleib bis in den Rücken und die Beine ausstrahlen können. Da die Ursache nach derzeitigem Stand der Wissenschaft noch nicht geklärt ist, gibt es bis heute noch keine Behandlung, mit der die Endometriose ursächlich geheilt werden kann. Insgesamt ist etwa die Hälfte der Betroffenen dauerhaft behandlungsbedürftig [i].
Die Endometriose kann auf verschiedene Weise behandelt werden: medikamentös oder operativ durch die Entfernung der Endometriose-Herde. Weitere mögliche Therapien zielen zum Beispiel auf den Hormonhaushalt oder die Ernährung ab. Betroffene, die eine medikamentöse Therapie erhalten, bekommen in der Regel Schmerzmittel verschrieben, die ihre Schmerzsymptome behandeln und lindern [ii]. Dies birgt auch Risiken: So kann eine lange und regelmäßige Einnahme zu Abhängigkeit und Gewöhnungseffekten führen; auch können Schmerzmittel Organe wie die Leber oder Niere dauerhaft schädigen. In den letzten Jahren wird die Behandlung mit medizinischem Cannabis auch langsam als eine mögliche Option in der Therapie von Endometriose erforscht.
Medizinalcannabis als wirkungsvolle Komponente einer Endometriosetherapie
Medizinisches Cannabis hat sich als vielversprechende Komponente der Behandlung von Endometriose erwiesen [iii]. Forscher:innen haben sich in den vergangenen Jahren mit Medizinalcannabis als Behandlungsmittel für Endometriose befasst und dabei insbesondere die Interaktion von Cannabinoiden mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System sowie dem Darm untersucht. Ihre Ergebnisse deuten darauf hin, dass Cannabis das Potenzial hat, eine Reihe von Endometriose-Symptomen zu lindern [iv].
Cannabinoide wie THC und CBD interagieren mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System, das an der Schmerzregulation beteiligt ist. Diese Verbindungen können neuropathische Schmerzen, die häufig bei Endometriose auftreten, lindern und Entzündungen reduzieren, was ebenfalls zu einer wirksameren Schmerzlinderung führt. Bekannte Interaktionen mit dem Endocannabinoid-System betreffen zwei Endocannabinoid-Rezeptoren: Der CB1-Rezeptor und der CB2-Rezeptor. Ersterer sitzt auf den Nervenzellen und kommt in großer Zahl in der Gebärmutter vor. Interagiert das Cannabis mit dem Rezeptor, so wird eine Schmerzhemmung erzeugt. Der zweite Rezeptor sitzt im Immunsystem – bei einer Interaktion mit Cannabis werden Entzündungsreaktionen gehemmt [v].
Forschungsergebnisse legen nahe, dass Medizinalcannabis aufgrund seiner vielfältigen therapeutischen Wirkungsweisen das Potenzial hat, mehrere Symptome gleichzeitig zu adressieren. Es wird untersucht, inwiefern medizinisches Cannabis nicht nur Schmerzen lindern, sondern auch begleitende Symptome wie Krämpfe, Übelkeit, Schlafstörungen und Angstzustände, die häufig bei Endometriose auftreten, positiv beeinflussen kann. Anwenderberichte von Frauen, die ihre Erkrankung mit Cannabis therapieren, deuten darauf hin, dass sie Verbesserungen bei Schlafqualität und eine Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen erfahren. Diese Erkenntnisse eröffnen die Perspektive auf einen ganzheitlicheren Behandlungsansatz, der die Lebensqualität der Betroffenen verbessern könnte.
Die Behandlung mit Medizinalcannabis erfolgt der Regel durch die Einnahme von Ölen oder Kapseln sowie durch die Verwendung von Verdampfern. Dies ermöglicht eine individuelle Dosierung je nach Bedarf, die in Absprache mit dem behandelnden Arzt festgelegt wird. Durch diese individualisierte Behandlung haben die Patient:innen eine bessere Kontrolle über ihre Symptome und können die Therapie ganz ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Zudem ist die Therapie für die Betroffenen schonender: Es gibt Hinweise, dass Medizinalcannabis weniger und schwächere Nebenwirkungen hat und besser verträglich ist [vi].
Mehr Forschung als Mittel zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten
Trotz erster vielversprechender (Forschungs-)Ergebnisse und der zunehmenden Akzeptanz von medizinischem Cannabis als Therapieoption für Endometriose stehen wir immer noch am Anfang der Möglichkeiten dieser Behandlungsmethode. Es bedarf weiterer umfassender klinischer Studien und Forschung, um das volle Potenzial von medizinischem Cannabis und seiner Wirkstoffe bei der Behandlung von Endometriose und anderen Erkrankungen zu verstehen.
Ein verstärktes Engagement in der Forschung und Entwicklung von medizinischem Cannabis ist daher unerlässlich, um innovative und wirksame Therapien zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht werden. Die Förderung der Forschung im Medizinalcannabis-Bereich ist dafür entscheidend. Nur durch eine kontinuierliche Investition in Forschung und Entwicklung können wir die Gesundheitsversorgung für Personen mit Endometriose, aber auch andere Schmerzpatient:innen weiter verbessern und ihre Lebensqualität nachhaltig erhöhen.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
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Quellen:
[i] Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.. (2023). Was ist Endometriose. Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.. https://www.endometriose-vereinigung.de/was-ist-endometriose/
[i] Frauenärzte im Netz. (14.12.2021). Endometriose: Therapie. Frauenärzte im Netz. https://www.frauenaerzte-im-netz.de/erkrankungen/endometriose/therapie/
[ii] Frauenärzte im Netz. (14.12.2021). Endometriose: Therapie. Frauenärzte im Netz. https://www.frauenaerzte-im-netz.de/erkrankungen/endometriose/therapie/
[iii] Sinclair, J., Collett, L., Abbott, J., Pate, D. W., Sarris, J., & Armour, M. (2021). Effects of cannabis ingestion on endometriosis-associated pelvic pain and related symptoms. PloS One, 16(10), e0258940. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0258940
[iv] Sinclair, J., Collett, L., Abbott, J., Pate, D. W., Sarris, J., & Armour, M. (2021). Effects of cannabis ingestion on endometriosis-associated pelvic pain and related symptoms. PloS One, 16(10), e0258940. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0258940
[v] de Souza, H. F. (14.11.2023). Cannabis shows promise in easing endometriosis pain, new research suggests. News Medical. https://www.news-medical.net/news/20231114/Cannabis-shows-promise-in-easing-endometriosis-pain-new-research-suggests.aspx
[vi] de Souza, H. F. (14.11.2023). Cannabis shows promise in easing endometriosis pain, new research suggests. News Medical. https://www.news-medical.net/news/20231114/Cannabis-shows-promise-in-easing-endometriosis-pain-new-research-suggests.aspx
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis
Das Cannabisgesetz ist ein bedeutender erster Schritt
Denn der verabschiedete Gesetzentwurf ist die erste von zwei „Säulen“ der von der Bundesregierung angekündigten Cannabisreform. Neben der Entkriminalisierung, also einer Reform des Strafrechts, wurde der nicht kommerzielle Eigenanbau von Cannabis privat oder in Anbaugemeinschaften beschlossen. Die geplante zweite Säule sieht regionale Modellversuche vor, in denen der ursprüngliche Plan einer kommerziellen Abgabe an Erwachsene in lizenzierten Fachgeschäften erprobt werden soll.
Trotz viel Kritik von allen Seiten ist das Cannabisgesetz ein wichtiger Baustein in der rechtlichen Neubewertung von Cannabis. Am meisten Beachtung findet die Möglichkeit für Erwachsene, Cannabis unter strengen Auflagen zu nicht kommerziellen Zwecken anzubauen und zu besitzen. Auch das Wie und Wo des Konsums wurde umfassend geregelt. Neben diesen Änderungen im nichtmedizinischen Umgang mit Cannabis wird auch medizinisches Cannabis neu geregelt – oder zumindest neu verortet: An vielen Regelungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis hat sich wenig geändert. Hier ist die Herausnahme aus dem BtMG wohl die wesentlichste Veränderung.
MedCanG erleichtert medizinische Verwendung und fördert Entstigmatisierung
Sieben Jahre nach der Einführung von Medizinalcannabis durch das “Cannabis als Medizin”-Gesetz soll es nun in das neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) überführt werden. Die Kerninhalte der bisherigen Regelungen bleiben dabei größtenteils bestehen. Medizinalcannabis kann weiterhin gemäß den bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen als Arzneimittel verordnet werden. Eine wesentliche Neuerung ist jedoch, dass für die Verschreibung zukünftig kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich sein soll.
Diese scheinbar nur bürokratische Änderung markiert tatsächlich einen signifikanten Paradigmenwechsel und trägt zur Reduzierung der Stigmatisierung von Cannabis in der medizinischen Anwendung bei. Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte viel administrativen Aufwand betreiben, bevor sie Cannabis, welches als Betäubungsmittel eingestuft ist, verschreiben. Bei Betroffenen wächst die Hoffnung, dass durch die Neuregelung die Entscheidung für Cannabis als Therapieoption erleichtert wird, bzw. die Bereitschaft zur Verschreibung erhöht wird.
Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht ist ein positiver Schritt. Doch die nach wie vor unklare Regelung zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen lässt medizinisches Cannabis auch sieben Jahre nach der Einführung von „Cannabis als Medizin“ als schwer zugängliche Behandlungsoption erscheinen. Eine klare und verlässliche Kostenübernahme ist entscheidend, um die medizinische Verwendung von Cannabis zu normalisieren und weiter zu entstigmatisieren.
Der rechtliche Rahmen wird sich bewähren müssen
Nachdem der Bundestag das Gesetz nun verabschiedet hat, muss es noch den Bundesrat passieren. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen wird sich das Verfahren dadurch aber voraussichtlich höchstens um einige Wochen verzögern. Mit Blick auf die Bundestagswahl im nächsten Jahr besteht das Risiko einer neuen Bundesregierung. Welche Zusammensetzung diese haben wird, kann heute nicht seriös vorhergesagt werden. Wichtig ist aber, dass das Gesetz wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Gelingt der Bundesregierung auch der zweite Teil der Reform (Säule II), stehen die Chancen gut, dass wir eine bessere Gesundheitsversorgung, einen deutlichen Rückgang des Schwarzmarktes und einen insgesamt pragmatischeren Umgang mit Cannabis erleben werden.
In diesem Jahr stehen auch die Europawahlen an, die einen Einfluss auf die Cannabis-Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten haben könnten. Obwohl Verkauf, Anbau und grenzüberschreitender Handel von Cannabis in der EU verboten sind, hat die Brüsseler Kommission bisher kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder wie Tschechien oder die Niederlande eingeleitet. Hier sind Reformen auf EU-Ebene notwendig, um Cannabis auch langfristig rechtssicher zu machen.
Viele Chancen des neuen Gesetzes
Das Gesetz ist ein Meilenstein und trotz vieler Herausforderungen ein großes Chancengesetz. Dies betrifft die mit der Reform verbundenen Vorhaben zur Aufklärung und Prävention, aber auch zur Förderung legaler Strukturen und zur Entstigmatisierung des Umgangs mit Cannabis. Zentrales Ziel ist es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, die medizinische Verfügbarkeit zu erhöhen und den nicht-medizinischen Konsum weniger gesundheitsschädigend zu gestalten.
Es gilt jetzt, die Auswirkungen des Cannabisgesetzes genau zu beobachten und den Reformprozess weiterzuführen. Am Ende wird es darauf ankommen, die wesentlichen Ziele zu erreichen. Mit einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes und einer Verringerung der Kriminalität werden Befürworterinnen und Befürworter, wie Kritikerinnen und Kritiker, zufrieden sein.
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Cannabis in Europa - Was bringt das Wahljahr 2024?
Der Status Quo: Wie steht es um Cannabis in Europa?
Seit einigen Jahren ist in Europa ein zunehmender gesellschaftlicher und politischer Wandel im Umgang mit Cannabis zu beobachten. Nicht nur in Deutschland wurden legislative Schritte unternommen, um einer besseren Versorgung mit medizinischem Cannabis, einer gesellschaftlichen Entstigmatisierung oder gar einer Legalisierung des Cannabis zu Genusszwecken näher zu kommen. Das bisher deutlichste Zeichen setzte Ende 2021 Malta, das als erstes EU-Mitgliedsland den Eigenanbau und den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisierte. 2023 folgte Luxemburg mit einem Gesetz, das den privaten Konsum und Anbau von Cannabis künftig erlaubt.
Währenddessen hat die Drogenpolitik auch in anderen Ländern auf dem europäischen Kontinent langsam Schritte in Richtung der Legalisierung getätigt: So wurden in den Niederlanden und in der Schweiz im vergangenen Jahr Pilotprojekte gestartet, die den lizenzierten Verkauf von kontrolliertem Cannabis aus heimischem Anbau in einzelnen Städten erproben. In den Niederlanden will man damit dem wachsenden Schwarzmarkt entgegenwirken und sich einer späteren regulierten Legalisierung nähern. Die Schweiz nutzt die wissenschaftlich begleiteten Modellversuche, um Grundlagen für den Diskurs über eine zukünftige Cannabispolitik zu schaffen. Gleichzeitig wird in Frankreich zwar weniger über eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken diskutiert, dafür hat die Regierung im Oktober 2023 jedoch beschlossen, medizinisches Cannabis künftig in das Sozialbudget aufzunehmen. Damit werden Cannabisarzneimittel erstmals in den allgemeinen französischen medizinischen Rahmen integriert und der Zugang für Patient:innen erleichtert.
Was ist 2024 zu erwarten – und was nicht?
Vor dem Hintergrund dieser Meilensteine beginnt das Jahr 2024 spannend. Noch im Februar wird die angekündigte Verabschiedung des ersten deutschen Cannabisgesetzes erwartet. Nach regierungsinternen Unstimmigkeiten gaben die Fraktionsvorsitzenden Anfang des Monats bekannt, dass das Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann. Sollte das Gesetz im Frühjahr in Kraft treten, könnte es aufgrund der zentralen politischen Rolle Deutschlands in der EU als Katalysator für eine Veränderung der europaweiten Drogenpolitik wirken.
Allerdings ist die Reform in Deutschland nur eine unter vielen Veränderungen: Tschechien, das den Konsum bereits 2010 entkriminalisiert hatte, beschloss 2023 einen neuen Plan zur Bekämpfung von Drogensucht – und in diesem Kontext auch die Freigabe von Cannabis. Im Januar 2024 legte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis vor, allerdings noch ohne gesetzlichen Rahmen für einen regulierten Markt. Der vorgelegte Plan ist Teil eines größeren, mehrstufigen Vorhabens, an dessen Ende ein gesetzlich regulierter legaler Markt steht, der jedoch in einem späteren Entwurf eingebracht werden soll. Dennoch signalisiert der Vorstoß, dass nicht nur in Deutschland mit Eifer an neuen drogenpolitischen Perspektiven gearbeitet wird.
Medizinalcannabis ist ein eigener Regelungsbereich, wird aber in der Cannabisregulierung in der Regel deutlich vor nicht-medizinischem Cannabis berücksichtigt. So beschloss das ukrainische Parlament Ende 2023 die Legalisierung von Medizinalcannabis mit nur sehr geringer medialer Vorberichterstattung in Europa. Hintergrund ist die Notwendigkeit, den medizinischen Bedarf im Land besser decken zu können, insbesondere mit Blick auf die Behandlung von verwundeten Soldat:innen. Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten könne das Gesetz nach sechs Monaten in Kraft treten.
Cannabis in Europa – in Zukunft nicht nur auf Länderebene?
Die bisherigen Entwicklungen zeigen einen deutlichen Wandel in der europaweiten Cannabis-Debatte: hin zu einer breiteren gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz, einer besseren, patientenorientierten Versorgung und einer progressiven Drogenpolitik. Je nach Ausgang der Wahlen könnten neue Konstellationen im Europäischen Parlament diese Dynamik auf die europäische politische Bühne heben und damit einen Wendepunkt in der Debatte begünstigen.
Welche Rolle Cannabis im Wahlkampf spielen wird, ist allerdings noch unklar. Auch wenn die Parteien vereinzelt bereits eine Neuausrichtung in ihren Programmen gefordert haben, spricht vieles dafür, dass etwa Fragen der Sicherheitspolitik die Debatten dominieren werden. Auch die weitere Entwicklung der Cannabis-Gesetzgebung in den einzelnen Ländern bleibt abzuwarten. Unbestritten ist jedoch, dass in vielen Teilen Europas der politische Wille zu einer progressiveren Cannabispolitik zu beobachten ist, die sich in Zukunft nicht mehr nur auf Gesetzesvorhaben innerhalb der einzelnen Länder beschränken wird.
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Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Cannabis Wendepunkte: Was bringt 2024?
Ein erster Überblick: Das Jahr beginnt mit vielen offenen Fragen
Das Jahr 2024 steht bisher ganz im Zeichen der mit Spannung erwarteten Verabschiedung des Cannabisgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Zwar entspricht der aktuelle Entwurf des Cannabisgesetzes nicht den in den Koalitionsverhandlungen vorgestellten Plänen, dennoch wäre die Verabschiedung ein großer Schritt zur weiteren Entstigmatisierung von Cannabis. Nach der ersten Lesung und der Einarbeitung der Änderungen aus dem parlamentarischen Prozess, sind die nächsten erwarteten Schritte nun die 2. und 3. Lesung im Bundestag. Dort wird sich zeigen, inwieweit sich die in der Zwischenzeit besprochenen Änderungen im Abstimmungsentwurf wiederfinden.
Sollte das CanG, wie derzeit noch geplant, zum 1. April in Kraft treten, wäre dies ein starkes Signal an die Patient:innen sowie an Industrie und Fachkreise. Die Entwicklungen auf legislativer Ebene werden jedoch weiterhin von einer anhaltenden Debatte über die Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten des Vorhabens überschattet, so dass auch jetzt im Januar noch viele Fragen über die nächsten Schritte der Cannabisreform offen sind. Während das CanG als „erste Säule“ wichtige Weichen stellt, ist bisher nur sehr wenig von einer baldigen Umsetzung professioneller Lieferketten im Sinne der kommerziellen Abgabe zu spüren.
Sieben Jahre Medizinalcannabis: Auch hier bringt 2024 Veränderung
Gleichzeitig wird das Jahr 2024 nicht nur im Sinne einer allgemeinen Legalisierung, sondern auch hinsichtlich Medizinalcannabis einen Wendepunkt darstellen. Nach sieben Jahren könnten sich große Veränderungen für Cannabis als Medizin ergeben: In der bisher bekannten Variante des CanG wird Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst. Das könnte nicht nur einen großen Beitrag zur Entstigmatisierung leisten, sondern wird durch den Wegfall einiger Vorschriften zur BtM-Dokumentation oder -Lagerung auch erwartbar zu einer Entlastung von Apotheken und verschreibenden Ärzt:innen führen. Dementsprechend ist damit zu rechnen, dass es für Patient:innen deutlich leichter werden wird, Zugang zu einer Cannabistherapie zu erlangen. Hier besteht eine große Chance, die Lücke zwischen den Patient:innen, die aktuell bereits Zugang zu einer Cannabistherapie haben, und denen, für deren Leiden eine Cannabistherapie eine Chance darstellt, zu schließen.
Cannabisreformen beschränken sich nicht auf das Cannabisgesetz und auch nicht auf die beiden Reformvorhaben, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach so sichtbar im Bild der zwei Säulen beschrieben hat. Eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen steht noch aus. Damit wird das Ringen um die Kostenerstattung für Patient:innen und die damit verbundenen Risiken einer Verschreibung für Ärzt:innen adressiert. Beides sind längst überfällige Veränderungen, die nicht nur eine bürokratische Hürde nehmen, sondern auch ein großes Stück Unsicherheit aus der Verordnung von Medizinalcannabis nehmen würden.
Die Reformen zeigen: Fachpolitik bedeutet Auge fürs Detail.
Dies zeigt sich in den weitreichenden Veränderungen, die selbst kleine Anpassungen in den Reformen mit sich bringen können. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es möglich, dass der Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland in Zukunft nicht mehr in gleicher Art wie bisher mengen- oder produktbeschränkt sein wird. Welche Auswirkungen diese Veränderung mittelfristig auf den Import von Medizinalcannabis haben wird, ist derzeit schwer abzuschätzen. Insgesamt erscheint eine Erleichterung der Produktion allerdings wie ein gutes Zeichen im Sinne stabiler Lieferketten und sicherer Produktinnovation.
Dennoch gilt bis heute: Der Zugang zu einer cannabisbasierten Therapie gestaltet sich für viele Patient:innen weiterhin oftmals schwierig und muss dringend vereinfacht werden. Kommt eine solche Therapie in Betracht, bedarf es vor allem eines umfassenden Informationsangebots sowie einer transparenten und vorurteilsfreien Beratung über die jeweiligen Vor- und Nachteile durch Fachpersonal. Sowohl im Gesundheitswesen als auch bei den Patient:innen muss mehr Klarheit über die therapeutischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Erwartungen müssen Politik, Gesellschaft und Industrie in diesem Jahr noch intensiver an einem Strang ziehen, um weitere Verbesserungen für Patient:innen zu erwirken und ihre Situation nachhaltig zu festigen. Nur so können zukünftig Versorgungsprobleme effizient gelöst, die Weichen für Produktinnovationen gestellt und Patient:innen erfolgreich behandelt werden.
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Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Therapie mit Herausforderungen: Medizinalcannabis auf dem Weg der Entstigmatisierung
Skepsis gegenüber der Therapie: problematisiert, stigmatisiert und unterschätzt
Obwohl sich die Situation seit Beginn der Gesetzgebung verbessert hat, sind Patient:innen und Ärzt:innen immer noch mit sozialen und institutionellen Stigmata gegenüber Cannabis als Medizin konfrontiert. So berichten Betroffene häufig von unangenehmen Kommentaren, Unverständnis oder sogar Problemen im Zusammenhang mit der Polizei, da die Einnahme von medizinischem Cannabis trotz gesetzlicher Zulassung immer noch mit Kriminalität in Verbindung gebracht wird.
Auch den verschreibenden Ärzt:innen sowie den ausgebenden Apotheken wird oft mit Misstrauen begegnet. Andere Mediziner:innen hingegen befürchten ein Sicherheitsrisiko oder fühlen sich nicht ausreichend informiert und lehnen die Verschreibung von Medizinalcannabis ab. Hinzu kommen der hohe Zeitaufwand für die Beantragung der kassenärztlichen Genehmigung von Medizinalcannabis, die aber notwendig für die Kostenübernahme ist. Anders als bei einer Vielzahl anderer Medikamente muss diese Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse vor der Verschreibung ausgestellt werden. Liegt keine Kostenübernahme vor, kann das Medikament nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Dies fällt meist erst in der Apotheke auf. Dann bleibt den Patient:innen nur die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Außerdem besteht unter Ärzt:innen bisweilen die Sorge vor Regressen durch die GKV. Dies ist zumindest theoretisch denkbar, wenn eine Kostenübernahme zwar vorliegt, die Verordnung jedoch einer sog. Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die kassenärztlichen Vereinigungen nicht standhält.
Gleichzeitig wird die therapeutische Wirksamkeit des Arzneimittels sowohl in Fachkreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit immer wieder in Frage gestellt. Warnende Aussagen medizinischer Expert:innen über die Risiken des nichtmedizinischen Konsums verstärken die Skepsis in der Öffentlichkeit zusätzlich. Aufgrund der Einstufung von Medizinalcannabis als Betäubungsmittel und dessen Verortung im BtMG dürfen Produzenten zugleich nicht öffentlich über das Arzneimittel und seine Wirkstoffe aufklären. Dies hat zur Folge, dass auch keine Therapieempfehlung ausgesprochen werden kann. All diese Gründe führen dazu, dass es aktuellen wie potenziellen Patient:innen oft an fundierten, öffentlich zugänglichen Informationen oder gar einer vorurteilsfreien medizinischen Beratung fehlt.
Die damit einhergehende Tabuisierung der Behandlung begünstigt wiederum die Aufrechterhaltung bestehender Vorurteile und führt zu einer anhaltenden Unterschätzung der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabis. In Fachkreisen trägt dies zu einer geringeren Akzeptanz für breit angelegte klinische Studien oder eine umfassende Lehre an Universitäten bei, sodass Vorurteile auch im medizinischen Feld nur schwer abzubauen sind. Die grundsätzlich kritische Haltung des deutschen Gesundheitssystems sowie die fehlende Lehre an Universitäten zu dem Thema führt dazu, dass medizinisches Cannabis noch lange nicht in dem Maße Anwendung findet, in dem es aus therapeutischer Perspektive sinnvoll wäre.
Strategien gegen Vorurteile: Forschung und Kommunikation
Eine höhere Dichte an breit angelegten klinischen Forschungsergebnissen könnte den Zweifeln an der Wirksamkeit entgegenwirken und Cannabis als Arzneimittel stärker etablieren. Dem stehen derzeit jedoch noch einige Hindernisse im Weg: Einerseits muss Forschung finanziell gefördert werden; jedoch haben gerade große Pharmaunternehmen kein großes Interesse an Studien mit Cannabis. Die Cannabisbranche selbst hingegen hat keine Gelder in dieser Höhe zur Verfügung. Eine Lösung wäre die Finanzierung von großen Forschungsvorhaben durch öffentliche Mittel, was jedoch eine politische Entscheidung bleibt.
In den letzten Jahren wurden bedeutende Fortschritte im Bereich der Forschung erzielt, und es wurden zunehmend mehr Studien veröffentlicht: Beispielsweise die Begleiterhebung des BfArM zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln, aber auch den Einsatz von cannabinoiden Arzneimitteln bei Suchterkrankungen, ihre Auswirkung auf die Lebensqualität von Patienten oder auch die Effektivität von Schmerztherapien mit Medizinalcannabis. Hierbei ist die Aufklärung der Fachkreise auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheidend, damit Cannabis langfristig als gleichwertige Therapieoption akzeptiert wird. Ebenso bedarf es einer sensiblen Kommunikation, um individuelle Vorbehalte in Apotheken oder bei Ärzt:innen abzubauen.
Schließlich ist auch die Debatte um die aktuellen Cannabisreformen nur bedingt förderlich für die Akzeptanz von Medizinalcannabis in der Öffentlichkeit. Die zunehmende Polarisierung im Diskurs um nichtmedizinisches Cannabis führt auch in der medizinischen Debatte zu verhärteten Fronten; diese erhöhte Aufmerksamkeit ermöglicht eine neue Form der öffentlichen Kritik und häufig werden beide Konsumzwecke in der Argumentation vermischt. Für eine ausreichende Sensibilität im Umgang mit Medizinalcannabis ist daher in der öffentlichen Diskussion eine klare Trennung der beiden Themenfelder notwendig.
Auf dem Weg zu einer breiteren medizinischen und wissenschaftlichen Akzeptanz
Es ist noch ein weiter Weg, bis Medizinalcannabis die gleiche Akzeptanz genießt wie andere medizinische Wirkstoffe. Gleichzeitig lässt sich beobachten, wie sich die institutionelle, aber auch die wissenschaftliche Meinung ändern: Das zeigen etwa die Legalisierung von Medizinalcannabis in verschiedenen Ländern, aber auch die zunehmende Forschung zu dem Bereich. Auch die im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens angestrebte Ausgliederung aus dem BtMG ist ein vielversprechender Schritt in Richtung einer zunehmenden Etablierung von Medizinalcannabis.
Für die Zukunft bedarf es einer differenzierten und wertorientierten Position von Industrie und Politik sowie der aktiven Förderung der Forschung und Lehre rund um Medizinalcannabis, um den unterschiedlichen Anliegen gerecht zu werden, Stigmata abzubauen und auch Weiterentwicklungen zu Fertigarzneimitteln mit Indikation zu fördern.
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