Gesundheitspolitik nach der Sommerpause: Neue Leitung und offene Fragen für Medizinalcannabis

Neue Leitung und große Aufgaben

Seit dem 29. Juli steht Carsten Linnemann an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums und folgt damit auf Nina Warken. Auch auf Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre gab es einen Wechsel: Christiane Schenderlein hat die Nachfolge von Tino Sorge angetreten. (Bundestag, 08.09.) (Ärzteblatt, 27.07.)

Die neue Leitung übernimmt das Ressort in einer Phase, in der grundlegende Fragen zur Finanzierung und Organisation der Gesundheitsversorgung anstehen. Neben der Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geht es darum, Versorgungsabläufe zu verbessern und durch Digitalisierung und Bürokratieabbau mehr Zeit für die Behandlung zu schaffen. Medizinalcannabis wird damit in einem gesundheitspolitischen Umfeld diskutiert, in dem Kosten, Versorgungszugang und Effizienz besonders im Fokus stehen. (BMG, 22.09.) (KZV BW, 17.09.)

Kick-off beim Deutschen Apothekertag

Einen ersten größeren Auftritt vor der Gesundheitsbranche hatte Linnemann am 15. September beim Deutschen Apothekertag in München. Die wirtschaftliche Lage der Apotheken und die Bedingungen der Arzneimittelversorgung bildeten zentrale Themen. Auch Medizinalcannabis sprach der Minister ausdrücklich an und drängte auf strengere Regeln für Verschreibung und Abgabe. (BMG, 15.09.) (ABDA, 16.09.)

Mit seinen Äußerungen hat Linnemann die bekannte Forderung der Union nach strengeren Regeln bekräftigt, während die SPD an ihrer Kritik an den vorgesehenen Einschränkungen festhält (PZ, 24.09.). Die bereits seit den Beratungen im Januar erkennbaren Differenzen zwischen den Koalitionspartnern bestehen damit fort. Aus dem Auftritt allein lässt sich deshalb weder eine politische Einigung noch eine bevorstehende abschließende Beratung ableiten, denn über die Verabschiedung entscheidet weiterhin der Bundestag.

Beschlossene Änderungen und laufende Evaluation

Eine einschneidende Änderung ist bereits wirksam: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und dem Wegfall der Erstattung von Cannabisblüten haben sich die Rahmenbedingungen der Versorgung bereits verändert. (Cannabis Briefing 27.08.2026)

Darüber hinaus bleibt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung der Cannabislegalisierung ein wichtiger Bezugspunkt für die weitere politische Debatte. Im Rahmen des Forschungsprojekts EKOCAN, das die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die cannabisbezogene Kriminalität untersucht, wurden im September 2025 und im April 2026 bereits zwei Zwischenberichte vorgelegt. Während damit erste Erkenntnisse vorliegen, wird der umfassende Abschlussbericht bis April 2028 erwartet. Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus den bisherigen und den noch folgenden Ergebnissen zieht und ob daraus weitere gesetzliche Anpassungen entstehen, bleibt offen.

Worauf es in den kommenden Wochen ankommt

Für Patient:innen, Apotheken und Unternehmen ist dabei entscheidend, dass die künftigen Regeln eine verlässliche Versorgung ermöglichen und im Alltag funktionieren. Die kommenden Wochen werden zeigen, welchen Stellenwert Medizinalcannabis innerhalb der umfangreichen gesundheitspolitischen Reformagenda erhält und welche Lösungen im Parlament mehrheitsfähig werden.

 

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Diese Ausgabe wurde verfasst von:
Nicole Borges Steeb
External Affairs Manager
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Medizinalcannabis auf der expopharm: Vom ersten Rezept zum festen Messethema

Vom Erklärthema zum Versorgungsfeld

Die Entwicklung begann auf der expopharm nicht erst im vergangenen Jahr. Schon 2017 ging es um das erste Cannabis-Rezept und den sicheren Umgang mit einer damals neuen Versorgungssituation. 2019 folgte ein eigener Cannabis-Tag, 2023 ein umfangreicher Themenblock und 2024 ein wiederholt angebotener Rundgang zu spezialisierten Anbietern. Parallel ist der Markt erheblich gewachsen.

Dieses Jahr startet die pharma-world mit „Medizinal-Cannabis im Dialog“. In diesem Themenblock spricht auch **Dr. Richard Böser** von Cansativa: Am Dienstag, den 15.09.2026 um 10:40 bis 11:10 Uhr gibt er in der pharma-world (Halle A3, Stand C5) ein „Politisches Update zu Telemedizin, Versandverbot und weiteren aktuellen Entwicklungen“. Weitere Beiträge befassen sich mit dem rechtssicheren Umgang und der Auswahl eines passenden Cannabis-Portfolios. Inmitten von mehr als 500 Ausstellern und über 200 angekündigten Programmbeiträgen hat sich die Cannabisversorgung damit einen festen Platz auf Deutschlands wichtigster Apothekenmesse erarbeitet. (expopharm 2026)

Wachstum allein reicht nicht

Das hohe Tempo seit 2024 hat Chancen eröffnet, zugleich aber sichtbar gemacht, an welchen Stellen die Strukturen nicht immer Schritt gehalten haben. Eine größere Auswahl an Produkten und Anbietern erweitert die Möglichkeiten der Versorgung und erlaubt Apotheken, eigene Schwerpunkte aufzubauen. Sie erhöht jedoch auch die Anforderungen an Sortimentsgestaltung, Einkauf, Verfügbarkeit, Qualitätsdokumentation und die Fortbildung des Teams. Denn die Abgabe von Medizinalcannabis lässt sich nicht auf einen Produktverkauf reduzieren.

Apotheken übernehmen erforderliche Prüf- und Herstellungsschritte, beraten zur richtigen Dosierung und behalten mögliche Risiken im Blick. Das braucht Zeit, Fachwissen und verlässliche Prozesse. In einem professionellen Markt werden deshalb stabile Lieferketten, nachvollziehbare Qualitätskriterien und qualifizierte Beratung wichtiger als das größte Sortiment oder der schnellste Bestellprozess.

Die Apotheke als verbindende Instanz

Und während die Messe andauert, verhandelt die Branche gleich nebenan ihre politische Zukunft. Der Deutsche Apothekertag, organisiert von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ist das wichtigste berufspolitische Forum der Apothekerschaft. Mehr als 300 Delegierte aus den Apothekerkammern und -verbänden der Länder kommen dort zusammen, um über die zentralen Themen des Berufsstands zu beraten und gemeinsame Positionen für die politische Arbeit festzulegen. In diesem Jahr stehen vor allem die künftige Rolle der Apotheken in der Primärversorgung, die Umsetzung der Apothekenreform und der finanzielle Druck im Gesundheitssystem im Mittelpunkt. Zusätzliche Spannung bringt der personelle Neustart im Bundesgesundheitsministerium: Der Apothekertag findet nur wenige Wochen nach dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums statt.

Ende Juli ist Carsten Linnemann auf Nina Warken gefolgt, am 8. September wurde er im Bundestag vereidigt. Nur eine Woche später wird er bei der Eröffnung des Apothekertags ein Grußwort halten. Sein Auftritt dürfte mit Spannung erwartet werden. Welche Akzente setzt der neue Minister? Wie geht es nach der beschlossenen Apothekenreform weiter? Und welche Rolle sollen Apotheken künftig bei GKV-Finanzen, Notfall- und Primärversorgung übernehmen? Das Themenforum „Gemeinsam besser versorgen: Die Primärversorgung der Zukunft“ greift genau diese größere Frage auf. Klar ist: Wenn Apotheken mehr Verantwortung übernehmen sollen, brauchen sie dafür auch Personal, Zeit und eine tragfähige Finanzierung. München wird damit nicht nur zum Treffpunkt der Branche, sondern auch zu einem ersten Stimmungstest für die neue Hausspitze im BMG. (DAT; Bundestag; Apothekenreform; GKV-Reform)

Medizinalcannabis ist dabei nur eines von vielen Versorgungsfeldern – aber eines, an dem sich die wachsende Verantwortung der Apotheken besonders deutlich zeigt. Die nächste Phase wird sich daran messen lassen, wie aus Marktdynamik dauerhaft verlässliche und patientengerechte Versorgung entsteht.

Hinweis: Cansativa ist vom 15. bis 17. September 2026 auf der expopharm in München vertreten. Ihr findet uns in Halle A3, Stand B28.

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Cansativa Expert Dialogue - Versorgung braucht Verlässlichkeit: Jakob Sons über die neuen GKV-Regeln

 

Was bedeutet der Erstattungsausschluss für die betroffenen Patient:innen?

Es ist grundsätzlich legitim, dass eine Solidargemeinschaft prüft, welche Leistungen sie finanzieren kann. Was wir tatsächlich mit mit sehr großer Überraschung und auch mit ein Stück weit Fassungslosigkeit wahrgenommen haben, war der Ausschluss ohne Übergangsfrist und Bestandsschutz. Zuvor genehmigte Therapien waren praktisch von einem Tag auf den anderen nicht mehr abrechenbar und betroffen sind schwerkranke Menschen, bei denen Standardtherapien nicht zur Verfügung stehen oder nicht angewendet werden konnten. Viele haben lange Therapiewege hinter sich. Da Blüten nicht beliebig austauschbar sind, bleiben häufig nur Selbstzahlung, Umstellung oder schlimmstenfalls eine Unterbrechung der Therapie.

Spart die GKV durch die Neuregelung tatsächlich Geld, und was wäre zielgenauer gewesen?

Die Rechnung kann schnell zur Milchmädchenrechnung werden. Kalkuliert wurde vor allem, welche Ausgaben wegfallen, aber nicht, dass die Patienten dann anders versorgt werden müssen. Die Patient:innen sind ja aber noch weiter krank und weiterhin behandlungsbedürftig. Das ist eher eine Kostenverlagerung als eine nachhaltige Einsparung. Zielgenauer wäre etwa eine Anpassung der Hilfstaxe für Cannabisrezepturen an die Marktentwicklung gewesen. So ließen sich Einsparpotenziale innerhalb der Versorgung erschließen, ohne eine ganze Darreichungsform auszuschließen und zumindest hätte es eine Übergangsregelung für eine ärztlich begleitete Umstellung gebraucht.

Warum positioniert sich Cansativa weiterhin so deutlich?

Als pharmazeutisches Unternehmen muss man in zwei Richtungen ganz ehrlich schauen. Das eine ist natürlich unsere eigene wirtschaftliche Betroffenheit. Wir sind jetzt von diesen Änderungen als Unternehmen selber nicht unmittelbar stark betroffen. Der GKV-Anteil der Patient:innen ist vergleichsweise klein und seit Jahren sehr wenig gewachsen. (BMG 8.10.2025) Wir argumentieren hier nicht für uns. Wir spüren aber eine klare Verantwortung, insbesondere aus den Anfangszeiten unseres Unternehmens, wo es darum ging, dass schwerkranke Patient:innen sich vor 2017 den Zugang sehr intensiv erstritten haben. Ihr Engagement hat maßgeblich dazu beigetragen, dass 2017 das Gesetz „Cannabis als Medizin“ geschaffen wurde und jetzt werden ausgerechnet diese Patient im Regen stehen gelassen. Es geht uns um die Kohärenz eines Marktes, in dem wir seit 2017 langfristig investiert sind.

Ein Markt, der durch widersprüchliche Regulierung unberechenbar wird, schadet am Ende allen, den Patient:innen zuerst. Wir haben unsere politischen Kanäle bereits vor der Entscheidung genutzt und werden das auch weiterhin tun. Zugleich begrüßen wir ausdrücklich die Initiativen aus der Patientenschaft, von Verbänden und aus anderen Teilen der Branche.

Wie ist das Hin und Her um den sechsmonatigen Therapieversuch zu bewerten?

Dass eine zentrale Frage erst nach Inkrafttreten konkretisiert wurde, war bereits problematisch. Zunächst gingen KBV und GKV-Spitzenverband davon aus, dass ein Fertigarzneimittel nur innerhalb seiner zugelassenen Indikation vorrangig eingesetzt werden muss. Kurz darauf änderte die KBV ihre Auffassung und verlangt den Vorrang auch außerhalb der Zulassung, während der GKV-Spitzenverband widerspricht. (ApoAdhoc, 18.08.2026) Ärzt:innen und Patient:innen mit dieser Rechtsunsicherheit allein zu lassen, ist nicht verantwortbar.

Eigentlich ist der Vorrang von Fertigarzneimitteln auch nicht neu. Schon bisher musste immer zu Beginn einer Therapie geprüft werden, ob ein geeignetes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht, und die Verordnung von Blüten oder Extrakten war zu begründen. Neu ist der starre sechsmonatige Therapieversuch. Das greift in die ärztliche Therapieentscheidung ein, zumal nur drei Fertigarzneimittel für enge Indikationen verfügbar sind: Canemes bei chemotherapiebedingter Übelkeit und Erbrechen, Sativex bei MS-bedingter Spastik und Epidyolex bei bestimmten schweren Epilepsien.

Warum lassen sich Cannabisblüten nicht einfach durch andere Darreichungsformen ersetzen?

Bei Cannabis ist auch die Darreichungsform entscheidend. Oral angewendete Extrakte oder Fertigarzneimittel wirken deutlich langsamer als eine inhalative Therapie. Gerade bei akuten Schmerzspitzen kann ein schneller Wirkungseintritt wichtig sein. Inhalierbare Extrakte können künftig eine zusätzliche Option sein, sind aber noch nicht breit verfügbar. Auch ihre Einordnung und Erstattungsfähigkeit müssen geklärt werden. Eine pauschale Umstellung ist deshalb derzeit keine realistische Lösung.

Was muss jetzt passieren?

Wir brauchen eine verbindliche Klarstellung zum Vorrang der Fertigarzneimittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angekündigt die Arzneimittel-Richtlinie anzupassen (Tagesspiegel Background 31.07.2026). Dabei sollten offene Fragen geklärt werden, wie die Erstattungsfähigkeit inhalierbarer Extrakte, oder ob der Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel auch für die Palliativversorgung gilt. Gerade dort geht ein sechsmonatiger Therapieversuch vollständig an der Realität vorbei.

Die Entscheidung über Cannabisblüten ist gefallen, aber die Ausgestaltung der Versorgung ist nicht abgeschlossen. Politik und Selbstverwaltung können die Folgen noch begrenzen. Wir werden den Prozess weiterhin mit Versorgungsdaten, politischen Gesprächen und unseren öffentlichen Kanälen begleiten. Dass sich so viele Patient:innen und Akteure engagieren, stimmt mich zuversichtlich, dass die offenen Fragen nicht liegen bleiben.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

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Medizinalcannabis in Frankreich: Kommt jetzt die reguläre Versorgung?

Wie Frankreich den dauerhaften Zugang vorbereitet

In Deutschland gelten seit dem 30. Juli 2026 neue Regeln für die Kostenerstattung mit Medizinalcannabis. Cannabisblüten werden seitdem auch bei laufenden Behandlungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei neuen Verordnungen von Extrakten oder anderen Rezepturen müssen Patientinnen und Patienten zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel ausprobieren, sofern ein solches für ihre Erkrankung verfügbar ist. Bereits laufende Behandlungen mit Extrakten oder Rezepturen können unverändert fortgesetzt werden. (KBV, 6. August 2026)

Frankreich dagegen befindet sich noch auf dem Weg vom Modellversuch in die reguläre Versorgung. Im März 2021 startete das Land einen eng begrenzten Modellversuch mit rund 3.000 Patientinnen und Patienten. Dieser sollte vor allem zeigen, ob sich eine sichere und praktikable Versorgung mit Medizinalcannabis aufbauen lässt. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM zog insgesamt eine positive Bilanz zur Organisation, zur Sicherheit und zu den beobachteten Behandlungsergebnissen.

Diese Erfahrungen sollen nun in ein dauerhaftes System einfließen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits mit der Sozialversicherungsreform für 2024 geschaffen. Was noch fehlt, ist ein Erlass, der die Bewertung und Erstattung der Produkte regelt. Dieser wurde am 2. Juli 2026 dem Conseil d’État zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

Nach bisheriger Planung könnte der Erlass zum Beginn der parlamentarischen Herbstsitzung am 1. Oktober veröffentlicht werden. Ob dieser Zeitplan hält, ist allerdings noch offen. Erst danach kann die französische Gesundheitsbehörde HAS ihre Prüfung zur Erstattung abschließen. Mit den ersten regulären Verschreibungen ist deshalb frühestens 2027 zu rechnen. (Légifrance 16.12.2023, Business of Cannabis 03.07.2026)

Ein Zugang mit klaren Grenzen

Frankreich verfolgt ähnlich wie Deutschland im Bereich der Kostenerstattung einen klar begrenzten Ansatz, wo Medizinalcannabis nur als letzte Therapieoption eingesetzt wird. Vorgesehen sind fünf Anwendungsbereiche:

  • refraktäre neuropathische Schmerzen
  • bestimmte therapieresistente Epilepsien bei Erwachsenen und Kindern
  • schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose oder anderen Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • schwer behandelbare Symptome bei Krebs oder infolge einer Krebstherapie
  • fortgeschrittene Palliativsituationen

Die Erstverschreibung soll im Krankenhaus erfolgen. Verschreibende Ärztinnen und Ärzten und abgebende Apotheken müssen außerdem entsprechend geschult sein. Frankreich öffnet den Zugang damit nur für klar definierte Patientengruppen und unter enger medizinischer Kontrolle. (HAS 29.07.2025)

Frankreich setzt auf Extrakte, nicht auf Blüten

Außerdem setzten die französischen Pläne klare Grenzen für die verfügbaren Produkte. Im Mittelpunkt stehen oral oder unter der Zunge angewendete Präparate, vor allem standardisierte Cannabisextrakte in Ölform. Geplant sind THC-dominante, ausgewogene THC/CBD- und CBD-dominante Produkte. Cannabisblüten, wie sie in Deutschland über ein Privatrezept verschrieben werden können, sind nicht vorgesehen. Inhalierbare Produkte kämen nur als versiegelte, nicht nachfüllbare Einzeldosis-Kartuschen infrage, die mit einem dafür vorgesehenen medizinischen Vaporisator verwendet werden. Frankreich setzt damit von Anfang an auf einen stark standardisierten geprägten Markt. Klassische Cannabisblüten werden darin voraussichtlich keine Rolle spielen.

Ein schmaler Weg, der Europa verändern könnte

Dass Frankreich Medizinalcannabis dauerhaft in sein Gesundheitssystem aufnehmen will, ist eine positive Entwicklung. Im Bereich der Kostenerstattung unterscheidet sich der französische Ansatz weniger stark vom deutschen Modell, als es zunächst scheint. Auch in Deutschland ist der Zugang über die gesetzlichen Krankenkassen eng begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen sowie Vorrangregeln gebunden.

Der größte Unterschied liegt außerhalb der Kassenerstattung: In Deutschland existiert daneben ein Markt für Privatrezepte, für den die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht gelten und in dem auch Cannabisblüten weiterhin erhältlich sind. Frankreich plant kein vergleichbares System und schließt Blüten vollständig aus. Der französische Weg bleibt damit schmal. Doch wie heißt es in der Cannabistherapie so schön: „Start low, go slow.“ Auch Versorgungssysteme wachsen selten aus großen Würfen, sondern aus vorsichtigen Anfängen, die sich bewähren.

Mit Frankreich bereitet nun nach Deutschland die zweite große Volkswirtschaft der EU einen dauerhaften, erstattungsfähigen Zugang zu Medizinalcannabis vor. Andere Länder werden genau beobachten, ob sich dieses Modell bewährt. Wie breit der französische Weg einmal wird, entscheidet sich deshalb nicht im Erlass, sondern in der Versorgungswirklichkeit der kommenden Jahre. Und mit ihm ein Stück weit auch, wie schnell Europa nachzieht.

 

 

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Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Vom Pilotprojekt zum Gesetz: Die Schweiz als Cannabis-Regulierungslabor

Medizinalcannabis: erlaubt, aber kein breiter Markt

Medizinalcannabis ist in der Schweiz seit August 2022 erleichtert zugänglich. Ärztinnen und Ärzte können Cannabisarzneimittel seitdem ohne Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit verschreiben. Damit wurde eine zentrale Hürde abgebaut. (Bundesamt für Gesundheit) Die tatsächliche Versorgung bleibt dennoch begrenzt: Cannabisarzneimittel werden in der obligatorischen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vergütet. Eine breite Kostenübernahme besteht bislang nicht.

Auch in Deutschland ist die Erstattung zuletzt wieder deutlich restriktiver geworden: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung herausgenommen (Cannabis Briefing 16.07.2026). Dennoch unterscheidet sich der deutsche Markt weiterhin von der Schweiz. Medizinalcannabis ist hier seit 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, was die Verschreibung erleichtert hat. Zudem ist der Markt über Jahre stärker gewachsen, weil die GKV-Erstattung seit 2017 lange ein wichtiger Treiber war.

Der Schweizer Medizinalcannabis-Markt bleibt dadurch vergleichsweise klein und stärker einzelfallbezogen. Die größere regulatorische Dynamik liegt derzeit nicht im medizinischen Bereich, sondern bei der Frage, wie die Schweiz den nicht-medizinischen Cannabiskonsum künftig regulieren will.

Pilotprojekte als Grundlage für Regulierung

Seit Mai 2021 erlaubt das Schweizer Betäubungsmittelgesetz örtlich und zeitlich begrenzte Pilotversuche mit kontrollierter Cannabisabgabe. Ziel ist es, wissenschaftliche Grundlagen für eine künftige gesetzliche Regelung zu schaffen. (Bundesamt für Gesundheit 18.03.2025) Diese Projekte sind keine klassische Legalisierung. Sie sind Forschungsprojekte mit klaren Vorgaben: Teilnehmende werden registriert, Produkte kontrolliert abgegeben, Konsummuster wissenschaftlich begleitet. Gleichzeitig werden unterschiedliche Modelle getestet, etwa Abgabe über Apotheken, nicht gewinnorientierte Verkaufsstellen oder Social Clubs. Zuletzt hatte sich hierzulande der deutsche Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck offen für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte gezeigt. Genehmigt wurden entsprechende Vorhaben in Deutschland bislang jedoch nicht (DAZ).

Gerade das macht den Schweizer Ansatz für Deutschland interessant. Während hierzulande über Modellprojekte noch diskutiert wird, sammelt die Schweiz bereits praktische Erfahrungen dazu, wie kontrollierte Abgabe, Jugendschutz, Produktkontrolle und wissenschaftliche Begleitung zusammenspielen können.

Cannabisproduktegesetz: kontrollierte Öffnung statt freier Markt

Aufbauend auf diesen Erfahrungen arbeitet die Schweiz an einem neuen Cannabisproduktegesetz. Bereits letzten Spätsommer hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Vorlage ausgearbeitet, die Erwachsenen legalen Zugang zu Cannabis ermöglicht (Cannabis Briefing 11.07.2025). Nun liegt die Vernehmlassung hinter der Schweiz und sie zeigt: Der politische Wille zur Regulierung ist weiter vorhanden, aber der Weg dorthin bleibt anspruchsvoll.

Cannabis soll weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Geplant sind unter anderem Höchstmengen, ein Verbot der Abgabe an Minderjährige, ein umfassendes Werbeverbot, neutrale Verpackungen, klare Produktdeklaration und eine Trennung von Produktion und Verkauf. Auch Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt sein. (Parlament Schweiz)

Der Verkauf soll nicht gewinnorientiert organisiert werden. Kantone sollen Konzessionen für Verkaufsstellen vergeben können; allfällige Gewinne sollen für Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe verwendet werden. Umstritten bleibt der Online-Verkauf: Der Bund soll eine Konzession erteilen können, allerdings nur unter strengen Anforderungen an Registrierung und Jugendschutz.

Vernehmlassung: Zustimmung ja, aber viele offene Fragen

Die Rückmeldungen zum Cannabisproduktegesetz fallen gemischt aus. Teile der Fachwelt, Städte und Organisationen aus Sucht- und Präventionsarbeit bewerten den regulierten Ansatz positiv. Auch politisch gibt es Unterstützung, insbesondere für den Fokus auf öffentliche Gesundheit, Jugendschutz und Prävention.

Gleichzeitig zeigen die Stellungnahmen deutliche Konfliktlinien. Viele Kantone kritisieren vor allem den erwarteten Vollzugsaufwand und die aus ihrer Sicht unzureichende Gegenfinanzierung. Auch die hohe Regulierungsdichte, die Rolle des Onlinehandels und der Zeitpunkt des Gesetzesvorhabens wurden hinterfragt. Einige Akteure möchten zunächst weitere Ergebnisse aus den Pilotprojekten abwarten, andere halten das Modell für zu restriktiv oder lehnen eine Legalisierung grundsätzlich ab.

Besonders umstritten bleibt die Finanzierung. Der Entwurf sieht eine Lenkungsabgabe vor, die sich am THC-Gehalt und am gesundheitlichen Risiko der Produkte orientieren soll. Die Einnahmen sollen unter anderem Vollzug, Prävention und Schadensminderung finanzieren. Mehrere Kantone fordern jedoch eine tragfähigere Lösung, etwa über eine Verbrauchs- oder Lenkungssteuer. Eine solche Steuer könnte allerdings eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erforderlich machen. (Parlament Schweiz)

Ausblick: Nachbesserung statt Stopp

Die zuständige Kommission des Nationalrats hat Anfang Mai entschieden, die Vorlage weiterzubearbeiten. Sie wurde an die Subkommission zurückgegeben, um zentrale Punkte zu überarbeiten. Dabei sollen insbesondere Jugendschutz, Regulierungsdichte, Vollzug, Finanzierung und die Rolle der Kantone überprüft werden. (Parlament Schweiz) Mit einer schnellen Umsetzung ist daher nicht zu rechnen. Nach der Überarbeitung folgen weitere Beratungen in Kommission, Nationalrat und Ständerat. Am Ende könnte das Gesetz zudem dem fakultativen Referendum unterstehen.

Für Deutschland bleibt die Schweiz dennoch ein wichtiger Referenzfall. Denn während Deutschland die Teillegalisierung bereits umgesetzt hat und Modellprojekte bisher ausbleiben, geht die Schweiz den umgekehrten Weg: Erst werden kontrollierte Abgabemodelle wissenschaftlich getestet, dann soll daraus ein nationaler Rechtsrahmen entstehen. Gerade dieser datenbasierte Ansatz macht den Schweizer Prozess für die weitere europäische Cannabisdebatte relevant.

 

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Gründer von Cansativa

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GKV-Entwurf: Sparen mit Folgen für die Cannabisversorgung

Ein großes Sparpaket mit vielen Streitpunkten

Für 2027 erwartet die Bundesregierung ohne Gegenmaßnahmen eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro. Das Gesetz soll die GKV deshalb durch ein breites Maßnahmenpaket entlasten. Dazu gehören unter anderem höhere Zuzahlungen, Begrenzungen bei Vergütungssteigerungen, ein zusätzlicher Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel sowie der Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen aus der GKV. (Bundestag 08.07.2026)

Entsprechend konzentrierte sich die politische Debatte vor allem auf die großen finanziellen Stellschrauben: den Beitrag von Bund, Pharmaindustrie, Krankenhäusern, Ärzteschaft und Versicherten. Die Cannabisversorgung blieb daneben weitgehend eine Randnotiz, auch weil nur eine vergleichsweise kleine Patientengruppe unmittelbar betroffen ist.

Für diese Menschen ist die Änderung jedoch keineswegs klein. Der Anspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V richtet sich an Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, die nachweisen müssen, dass ihnen reguläre Therapieoptionen nicht ausreichend helfen konnten. Wie auch Manuel Kralik in unserem Cannabis-Briefing-Interview beschrieben hat, stehen hinter den Genehmigungsverfahren häufig lange Krankheits- und Therapiewege.

Was sich konkret ändert

Die Neuregelung erfolgt in zwei Stufen. Erstens werden getrocknete Cannabisblüten vollständig aus dem Leistungsanspruch der GKV gestrichen. Sie bleiben verschreibungsfähig und können weiterhin über Apotheken bezogen werden; künftig jedoch grundsätzlich nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zweitens wird der Zugang zu den weiterhin erstattungsfähigen Cannabisarzneimitteln verschärft. Dazu gehören standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon, die als Rezepturarzneimittel hergestellt werden. (Bundestag 08.07.2026)

Cannabishaltige Fertigarzneimittel hatten bereits bisher Vorrang: Vor der Verordnung von Blüten oder Extrakten musste geprüft werden, ob ein geeignetes zugelassenes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht (Gemeinsamer Bundesausschuss 16.03.2023). Neu ist nun der verpflichtende Zeitraum. Die vertragsärztliche Versorgung muss zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen. Erst danach können die weiterhin erfassten Rezepturarzneimittel zulasten der GKV verordnet werden.

Der Genehmigungsvorbehalt bei der Erstverordnung bleibt bestehen. Weiterhin ausgenommen sind Verordnungen durch die bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Facharztgruppen und ärztlichen Qualifikationen.

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Auch der Bundesrat ließ es am selben Tag ohne weitere Änderungen passieren. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Zum Redaktionsschluss war das Gesetz jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft. Die folgende Einordnung basiert daher auf der vom Bundestag beschlossenen Fassung (Bundesrat 10.07.2026).

Die Änderungen zur Cannabisversorgung treten demnach nicht erst zum 1. Januar 2027 in Kraft, sondern bereits am Tag nach der Verkündung. Das genaue Datum steht damit noch nicht fest.

Offene Fragen für laufende Therapien

Eine ausdrückliche Übergangs- oder Bestandsschutzregelung enthält die beschlossene Fassung nicht. Bei bereits genehmigten Blütentherapien spricht daher vieles dafür, dass nach dem Inkrafttreten keine weitere Versorgung zulasten der GKV möglich ist. Auch bereits ausgestellte Rezepte dürften problematisch sein, wenn sie erst danach in der Apotheke eingelöst werden. Die konkrete Abrechnungspraxis wurde jedoch nicht abschließend geklärt.

Offen bleibt ebenfalls, wie der neue sechsmonatige Therapieversuch bei Patient:innen gehandhabt wird, die bereits Extrakte, Dronabinol- oder Nabilon-Rezepturen erhalten. Da auch hierfür keine ausdrückliche Übergangsregelung vorgesehen ist, wird sich die praktische Umsetzung erst im Zusammenspiel von Krankenkassen, Ärzteschaft und Apotheken zeigen.

Nicht zurück auf Anfang

Für die betroffenen Patient:innen ist die Reform gleichwohl ein Rückschritt: Eine Darreichungsform fällt aus der solidarisch finanzierten Versorgung, für andere Cannabisarzneimittel entsteht eine zusätzliche Hürde. Doch die Versorgungsstrukturen, die seit 2017 in Arztpraxen, Apotheken und im Großhandel gewachsen sind, bleiben bestehen. Auf dieser Grundlage lassen sich auch unter den neuen Bedingungen tragfähige Versorgungswege finden.

 

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Mary Jane 2026: Der Cannabismarkt im Realitätstest

Die Mary Jane als Spiegel einer Branche im Wandel

Die Mary Jane war schon immer mehr als eine klassische Messe. Sie zeigt, wie breit Cannabis heute gesellschaftlich, wirtschaftlich und regulatorisch diskutiert wird. Zwischen Fachprogramm, Produktneuheiten, Community, Festival und Business-Gesprächen wird sichtbar, wie unterschiedlich die Erwartungen an den Markt inzwischen sind.

Genau darin liegt 2026 der eigentliche Erkenntniswert der Messe. Nach Jahren des politischen Aufbruchs, der Teillegalisierung und des starken Wachstums im medizinischen Markt reicht reine Sichtbarkeit nicht mehr aus. Die zentrale Frage lautet inzwischen: Wie professionell, belastbar und verantwortungsvoll ist der Cannabismarkt geworden?

Vom Aufbruch zur Bewährungsprobe

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie dynamisch sich der Cannabismarkt entwickeln kann, wenn regulatorische Rahmenbedingungen Bewegung ermöglichen. Gleichzeitig wächst mit der Sichtbarkeit auch der Anspruch an die Branche. Qualität, Produktsicherheit, verlässliche Lieferketten, klare Standards und verantwortungsvolle Kommunikation sind längst keine Randthemen mehr, sondern Voraussetzungen für Vertrauen.

Gerade auf einer Messe wie der Mary Jane wird deutlich, dass Cannabis nicht mehr nur aus einer Perspektive betrachtet werden kann. Für die einen geht es um Konsumkultur, Eigenanbau und gesellschaftliche Normalisierung. Für andere stehen medizinische Versorgung, pharmazeutische Qualität, Apothekenpraxis, Erstattung und Regulierung im Mittelpunkt. Die Herausforderung besteht darin, diese unterschiedlichen Bereiche nicht zu vermischen, sondern sie klar einzuordnen.

B2B, Medizin und Versorgung: Der professionelle Teil wird wichtiger

Dass die Mary Jane erneut mit einem eigenen Fachbesuchertag startet, zeigt den Anspruch, Cannabis auch als Wirtschafts- und Versorgungsthema ernsthaft zu diskutieren. Für den medizinischen Bereich ist das besonders relevant. Denn hier geht es nicht um Lifestyle oder Trends, sondern um Patient:innenversorgung, Produktqualität, pharmazeutische Standards und Versorgungssicherheit.

Deutschland ist heute einer der wichtigsten Märkte für medizinisches Cannabis in Europa. Mit dieser Rolle wachsen auch die Anforderungen an alle Marktteilnehmer. Lieferketten müssen stabil sein, Qualitätsprozesse nachvollziehbar, regulatorische Vorgaben klar und die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Apotheken und Großhandel professionell organisiert. Die Mary Jane bietet dafür einen wichtigen Ort des Austauschs, weil sie unterschiedliche Perspektiven zusammenbringt: Hersteller, Importeure, Händler, Apotheken, Dienstleister, Politik und Patient:innen. Für den medizinischen Markt bleibt entscheidend, dass Wachstum nicht mit Beliebigkeit verwechselt wird. Vertrauen entsteht dort, wo Qualität, Standards und Verantwortung zusammenspielen.

Freizeitkonsum nach der Teillegalisierung: Normalisierung braucht Beobachtung

Auch im Bereich des Freizeitkonsums hat sich die Lage seit Inkrafttreten der Teillegalisierung spürbar verändert. Nach der ersten politischen und gesellschaftlichen Aufregung hat sich vieles eingependelt. Erwachsene Konsument:innen bewegen sich heute in einem klareren rechtlichen Rahmen, der Eigenanbau ist Teil der neuen Realität geworden, und Anbauvereinigungen entwickeln sich schrittweise als weiterer Baustein eines regulierten Umgangs mit Cannabis.

Damit werden zentrale Ziele der Teillegalisierung im Alltag sichtbar: erwachsene Konsument:innen werden entkriminalisiert, der Umgang mit Cannabis wird offener und sachlicher diskutiert, und der Fokus verschiebt sich stärker auf Gesundheitsschutz, Prävention, Aufklärung und kontrollierte Strukturen. Gleichzeitig ist dieser Prozess nicht abgeschlossen. Gerade beim Jugendschutz, bei Prävention und bei der Eindämmung des illegalen Marktes bleibt es wichtig, die Entwicklung genau zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern.

Die Mary Jane macht diese neue Phase greifbar. Sie zeigt, dass Cannabis in der Gesellschaft angekommen ist, aber auch, dass Normalisierung nicht automatisch Regulierung ersetzt. Ein verantwortungsvoller Markt braucht klare Regeln, seriöse Anbieter, transparente Informationen und eine dauerhafte politische Begleitung.

Zwischen Festival und Fachdialog

Die besondere Mischung der Mary Jane bleibt ihre Stärke und ihre Herausforderung zugleich. Auf der einen Seite stehen Festival, Community, Kultur und Konsum. Auf der anderen Seite geht es um Fachdialog, Business, Medizin, Regulierung und Versorgung. Genau dieser Spagat macht die Messe relevant: Sie bildet die gesamte Bandbreite des Cannabisthemas ab.

Für die Branche ist das eine Chance. Denn dort, wo unterschiedliche Gruppen miteinander ins Gespräch kommen, können Barrieren abgebaut und Missverständnisse reduziert werden. Gleichzeitig zeigt die Messe auch, wie wichtig klare Abgrenzungen bleiben. Medizinisches Cannabis, Freizeitkonsum und Industrieprodukte folgen unterschiedlichen Logiken und müssen entsprechend differenziert betrachtet werden.

 

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Medizinalcannabis in UK: Europas nächster Wachstumsmarkt?

Ein Markt, der vor allem privat wächst

Verschreibungen über den NHS (National Health Service) sind eher selten und schwierig zu bekommen; dafür übernehmen private Kliniken zunehmend die Versorgung. Nach aktuellen Zahlen ist der britische Medizinalcannabis-Markt inzwischen fast vollständig privat geprägt: Mehr als 99 Prozent der Verschreibungen erfolgen demnach außerhalb des NHS, also über private Kliniken und spezialisierte Versorgungsanbieter. Für Anfang 2026 geht die Analyse von mehr als 40 privaten Kliniken aus, darunter rund 20 bis 25 spezialisierte Medizinalcannabis-Anbieter mit aktiver Verschreibungspraxis. Ende 2025 sollen bereits rund 80.000 Patientinnen und Patienten über das private System behandelt worden sein (groweriq 02.05.2026). Parallel dazu steigen die Importe deutlich: 2025 wurden rund 30 Tonnen medizinische Cannabisblüten in das Vereinigte Königreich importiert, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor (BoC 20.05.2026). Damit entwickelt sich Großbritannien zu einem der dynamischsten Medizinalcannabis-Märkte Europas, auch wenn der Zugang weiterhin stark vom privaten Versorgungsweg abhängt.

Private Versorgung als Antwort auf begrenzten Zugang

Diese Entwicklung zeigt: Der Bedarf ist da. Patientinnen und Patienten suchen nach Therapieoptionen, Ärztinnen und Ärzte sammeln zunehmend Erfahrung, und private Anbieter schaffen dort Versorgungsstrukturen, wo das öffentliche System durch hohe Hürden und knappe Ressourcen ausgebremst wird. Auch in Deutschland steht die Erstattung von Medizinalcannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zur Diskussion. Gerade vor dem Hintergrund eines finanziell stark belasteten NHS spielt der private Gesundheitsmarkt für Medizinalcannabis eine wichtige Rolle. Er kann Zugang ermöglichen, Aufklärung leisten und dazu beitragen, dass Medizinalcannabis stärker als reguläre Therapieoption wahrgenommen wird.

Deutschland als europäischer Referenzmarkt

Genau hier liegt eine zentrale Chance für Europa: Märkte wie Großbritannien können von Ländern lernen, die bereits länger Erfahrung mit Medizinalcannabis in der Regelversorgung gesammelt haben. Seit 2017 ist Medizinalcannabis hierzulande verschreibungsfähig und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig. Seit April 2024 ist Medizinalcannabis zudem nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern wird über das Medizinal-Cannabisgesetz reguliert. Für die Praxis bedeutete das eine deutliche Entbürokratisierung der Verordnung und Abgabe.

Diese regulatorische Entwicklung hat den deutschen Markt spürbar verändert. Verschreibungen, Importe und Marktvolumina sind deutlich gestiegen. Marktanalysen sehen Deutschland inzwischen als größten europäischen Medizinalcannabis-Markt und als zunehmend wichtigen Import- und Distributionsstandort. Damit ist Deutschland bereits heute ein wichtiges europäisches Drehkreuz für Medizinalcannabis: mit gewachsener pharmazeutischer Infrastruktur, Apothekenkompetenz, regulatorischer Erfahrung und etablierten Qualitätsprozessen.

Eine Chance für europäische Zusammenarbeit

Der britische Markt steht nicht mehr am Anfang der rechtlichen Öffnung, sondern an einem neuen Entwicklungspunkt: Wie lässt sich ein wachsender privater Markt so gestalten, dass Patientenzugang, medizinische Qualität und langfristiges Vertrauen zusammenkommen? Deutschland kann hier als Partner, Erfahrungsmarkt und Lieferkettenstandort eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft nicht nur Produkte, sondern auch Know-how zu pharmazeutischer Qualität, Versorgung über Apotheken, Importprozessen, Dokumentation und ärztlicher Praxis.

Wie relevant diese Fragen sind, zeigte auch die Cannabis Europa, die am 26. und 27. Mai 2026 in London stattfand. Dort wurde deutlich: Der britische Medizinalcannabis-Markt wächst dynamisch, steht aber zugleich vor der Aufgabe, private Versorgung, regulatorische Klarheit und verlässliche Qualitätsstandards stärker zusammenzuführen. Für Deutschland ergibt sich daraus eine klare europäische Chance: Die hier gewachsene Erfahrung kann helfen, Medizinalcannabis auch in anderen Märkten professioneller, sicherer und patientennäher in die Versorgung zu integrieren.

 

Sons(t) noch was?

Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!

Wir wünschen eine gute Lektüre!

Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind

Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen? 

Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet.  Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt.  Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.

 

Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert? 

Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals.  Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen. 

 

Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar? 

Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.  

 

Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert? 

In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen.  Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten. 

 

Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten? 

Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein. 

 

Sie haben zwei Wünsche frei. Was wünschen Sie sich von der Politik? 

Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit. 

 

Und was wünschen Sie sich von der Branche? 

Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte. 

Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive! 

 

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind

Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen? 

Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet.  Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt.  Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.

 

Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert? 

Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals.  Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen. 

 

Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar? 

Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.  

 

Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert? 

In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen.  Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten. 

 

Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten? 

Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein. 

 

Sie haben zwei Wünsche frei. Was wünschen Sie sich von der Politik? 

Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit. 

 

Und was wünschen Sie sich von der Branche? 

Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte. 

Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive! 

 

Sons(t) noch was?

Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!

Wir wünschen eine gute Lektüre!

Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

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