Kostenfalle MedCan-Reform? Warum der Gesetzentwurf Fragen offen lässt

Direkte Präsenzpflicht: Patient:innen sollen wieder in die Praxis 

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass eine Verschreibung von Medizinalcannabis künftig einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern würde. Telemedizinische Verschreibungen, die heute für viele Patient:innen mit leichteren Beschwerden — etwa Schlafproblemen, Kopfschmerzen oder stressbedingten Symptomen — ein niedrigschwelliger Zugang sind, könnten damit wegfallen. Da diese Patientengruppen ohnehin keinen GKV-Erstattungsanspruch haben und in der Regel Selbstzahler:innen sind, würde der Wegfall der Telemedizin zu einer realen Hürde: Zusätzliche Wege, zusätzliche Kosten, zusätzliche Wartezeiten. Ärzte, die überhaupt Medizinalcannabis verschreiben, sind schon jetzt in der Minderheit — besonders außerhalb urbaner Zentren. 

 

Erschwerte Versorgung: Kein Versand mehr durch deutsche Apotheken 

Ebenfalls im Entwurf: Der Versand von Medizinalcannabis durch deutsche Apotheken sollte künftig nicht mehr möglich sein. Das bedeutet, dass Patient:innen, die nicht mobil sind oder in Regionen mit geringer Apothekendichte und noch geringerer Cannabis-Kompetenz leben, vor echte Probleme gestellt werden könnten. Viele Apotheken führen kein Medizinalcannabis im Standardsortiment oder bestellen nur auf Nachfrage und mit Verzögerung. Die Folge wäre eine strukturelle Verschlechterung des Zugangs, die vor allem ländliche Räume trifft — und würde nicht nur Privatzahler treffen, sondern auch GKV-Patient:innen, die auf ihre Medikamente angewiesen sind. 

 

Wie steht es um Kostenrisiken für das Gesundheitssystem? 

Interessant ist ein Aspekt, über den bislang kaum gesprochen wurde: Welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn künftig mehr Patient:innen persönlich in die Praxis müssen? Eine aktuelle Studie argumentiert, dass durch steigende Arztkontakte erhebliche Mehrausgaben für das Gesundheitssystem entstehen könnten — sowohl im GKV-Bereich als auch bei den Praxen selbst. Mehr Pflichtkontakte, mehr Dokumentationsaufwand und mehr Terminaufkommen sind in jedem Fall mit Ressourcenverbrauch verbunden. 

Zudem lässt sich vermuten, dass die GKV derzeit möglicherweise auch entlastet wird: Viele Patient:innen stellen keinen Antrag auf Kostenübernahme — sei es, weil sie keinen verschreibenden Arzt finden, Ärzt:innen aus Sorge vor Regressen zurückhaltend sind oder Betroffene auf telemedizinische Angebote ausweichen und die Kosten selbst tragen. Sollte der Zugang künftig stärker über Präsenzpraxen laufen, könnte dies dazu führen, dass mehr Menschen formal ihren Anspruch prüfen oder geltend machen, mit direkten oder indirekten Belastungen der GKV. 

 

Versorgungslücken und der Weg zurück in den illegalen Markt 

Zudem ist zu erwarten, dass nicht wenige Patientengruppen, insbesondere solche mit leichteren Beschwerden, die heute über Telemedizin versorgt werden, wieder verstärkt auf den illegalen Markt ausweichen. Denn Eigenanbau und Cannabis Clubs können die medizinische Versorgung nicht schultern. Sie bieten weder pharmazeutischen Standards noch ausreichende Kapazitäten. Bereits im Oktober hat die EKOCAN im Zuge der ersten CanG Evaluierungsetappe bescheinigt, dass „Konsumenten zu wenig legales Cannabis zur Verfügung steht“ und der Markt generell unter einem großen Versorgungsdefizit leidet.  

 

Der Reformbedarf im Bereich Medizinalcannabis ist unbestritten. Der Gesetzentwurf könnte zwar mehr Regulierung schaffen, aber nicht zwingend mehr Versorgungssicherheit. Vielmehr besteht das Risiko, dass neue Zugangshürden entstehen, ohne dass ein klarer Nutzen erkennbar wäre. Die kommenden Ausschüsse und Anhörungen werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, diese Punkte nachzubessern.  

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Vom Bundesrat in den Bundestag – Wie es mit der Reform des MedCanG weitergeht

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für den Bundesrat – erste Signale aus den Ländern 

Die Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses (des Bundesrats) wurde am 6. November vorgelegt und bildet die fachliche Grundlage für die heutige Bundesratsbefassung. Mit ihr liegt erstmals eine klare Orientierung der Länder vor, an welchen Stellen der Reformvorschlag weiter ausdifferenziert werden sollte, damit in der Praxis die Reformen verlässlich funktionieren können. Die Empfehlungen zielen darauf ab, zentrale Regelungen praxistauglich zu gestalten – etwa bei der Apothekenüberwachung, der Kontrolle des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts oder der Durchsetzung des geplanten Versandhandelsverbots. Da diese Punkte unmittelbar die Umsetzung durch die Länderbehörden betreffen, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Ausschussempfehlung weitgehend übernehmen wird. 

 

Der parlamentarische Fahrplan – entscheidende Monate stehen bevor 

Bereits am 3. Dezember legt die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme vor und eröffnet damit die nächste Stufe des Verfahrens. Am 18. Dezember folgt die erste Lesung im Bundestag, in der der Entwurf vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wird. Ab Januar beginnt die entscheidende Detailarbeit: Im Gesundheitsausschuss werden Expert:innen angehört, Änderungsanträge erarbeitet und die verschiedenen Positionen innerhalb der Koalition miteinander abgeglichen. Dabei wird sich zeigen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf substanziell angepasst wird – etwa beim Versandhandelsverbot, beim Umgang mit telemedizinischen Angeboten oder bei der Definition persönlicher Arztkontakte.  

 

Wer das Verfahren verfolgen möchte, kann das bequem online tun: 

  • Bundestagsdebatten (wie die erste, zweite und dritte Lesung) werden live im Parlamentsfernsehen übertragen und anschließend in der Mediathek des Bundestags bereitgestellt. 
  • Auch der Bundesrat bietet Livestreams seiner Plenarsitzungen und stellt Dokumente wie Stellungnahmen oder Empfehlungen transparent bereit. 

Im Frühjahr 2026 sind zweite und dritte Lesung geplant, bevor der Entwurf erneut den Bundesrat passiert. Je nach Übergangsregelung ist ein Inkrafttreten frühestens im Frühjahr oder Sommer 2026 realistisch. 

 

Die Rolle des Bundestags – politische Akzente und inhaltliche Weichenstellungen 

Obwohl der Entwurf ursprünglich aus der Feder des von der CDU geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stammt, wird die Bundestagsphase entscheidend darüber bestimmen, welcher Gesundheitspolitische Leitgedanke sich am Ende durchsetzt. Vor allem die SPD hat bereits signalisiert, dass sie zentrale Punkte des Entwurfs kritisch sieht. Impulse aus der sozialdemokratischen Fraktion – unter anderem von Matthias Mieves – deuten darauf hin, dass klare Vorgaben für Verschreibungen und Versorgungssicherheit zwar unterstützt werden, der Zugang zu Medizinalcannabis aber nicht durch übermäßig restriktive Regeln erschwert werden darf. Für die weitere Debatte bedeutet das: Die SPD wird im Ausschussverfahren eine zentrale Rolle spielen und versuchen, ihre Schwerpunkte einzubringen – insbesondere beim persönlichen Arztkontakt, bei der Telemedizin und beim Versandhandelsverbot. In der Bundestagsphase entscheidet sich daher, ob das Gesetz vor allem ordnungsrechtlich nachgeschärft oder auch patientenorientiert weiterentwickelt wird. 

 

Was die nächsten Schritte für Patient:innen und Branche bedeuten 

Für Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheken und Unternehmen ist dabei besonders relevant, wie die Frage der Versorgungssicherheit gelöst werden soll: Wie lässt sich ein verlässlicher und wohnortnaher Zugang zur medizinischen Behandlung mit Medizinalcannabis gewährleisten, ohne ärztliche Sorgfaltspflichten zu unterlaufen? Die kommenden Monate bieten deshalb Anlass, sich frühzeitig einzubringen und die parlamentarische Phase konstruktiv zu begleiten. 

 

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Weniger Opioide, mehr Perspektiven – was aktuelle Studien über Medizinalcannabis verraten

Beobachtungsdaten aus Deutschland: Hinweise auf geringeren Opioidverbrauch

In einer Praxisanalyse (Gastmeier et al., 2022) wurde untersucht, was passiert, wenn ältere Schmerzpatient:innen zusätzlich Cannabisarzneimittel erhalten. Das Ergebnis ist vielversprechend: Der Opioidverbrauch sank im Schnitt um die Hälfte – ohne nennenswerte Nebenwirkungen. Die meisten Patient:innen waren über 70 Jahre alt, litten an chronischen Schmerzen und kamen mit Cannabispräparaten gut zurecht. Meist reichten sogar niedrige THC-Dosierungen aus. Die Möglichkeit, Opioide einzusparen, ist vor allem bei älteren Patient:innen relevant. Denn Sedierung, Sturzrisiko oder Atemdepression sind gerade in dieser Gruppe häufige Probleme. Die Untersuchung bietet praxisnahe Hinweise, dass medizinische Cannabinoide bei älteren Schmerzpatient:innen sicher angewendet werden können und mit einer signifikanten Reduktion des Opioidverbrauchs einhergehen.

 

New York: Langfristiger Cannabiseinsatz und Dosisreduktion

Auch in den USA zeigen sich ähnliche Trends. Eine Studie des New York State Department of Health (Nguyen et al., 2023) verfolgte über 8.000 Patient:innen mit chronischen Schmerzen, die Medizinalcannabis erhielten. Je länger die Behandlung andauerte, desto stärker sank die Opioiddosis – teilweise um mehr als 50 %. Besonders auffällig war der Effekt bei Patient:innen mit hoher Ausgangsdosis, die ihre Werte im Verlauf deutlich reduzierten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass medizinisches Cannabis die Opioidbelastung verringern und damit Risiken wie Abhängigkeit und Überdosierung reduzieren könnte. Noch offen sind Fragen zur Rolle einzelner Cannabinoidpräparate und zur Kausalität zwischen Cannabiskonsum und Opioidreduktion.

 

Bevölkerungsdaten aus den USA: Cannabisgesetze und Verschreibungsverhalten

Noch größer gedacht: Eine US-weite Analyse (Lozano-Rojas et al., 2025) zeigt, welchen Einfluss liberale Cannabisgesetze auf die Geesellschaft hat. Dort, wo Cannabis-Dispensaries (Ausgabestellen) öffnen durften, sank die Zahl der Opioidverschreibungen bei Krebspatient:innen signifikant – um rund ein Viertel. Medizinalcannabis entpuppt sich so als stiller Public-Health-Faktor: weniger Opioide, weniger Risiken, mehr Lebensqualität. Diese Ergebnisse geben ein Indiz darauf, dass Cannabis als Substitut für Opioide in der Behandlung von krebsbedingten Schmerzen dienen könnte. Auch hier zeigen die Daten Assoziationen, keine Kausalität. Weitere Forschung ist nötig, um individuelle Wirkmechanismen und Langzeiteffekte zu untersuchen. Dennoch stützen sie die Annahme, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis auf Bevölkerungsebene positive Auswirkungen auf den Medikamentengebrauch und damit auf die öffentliche Gesundheit haben kann.

 

Medizinalcannabis kann Leben verändern – und vielleicht retten

Die Studienlage ist noch jung, aber sie zeigt eine klare Richtung. Cannabis ersetzt zwar keine Therapie mit klassischen Opioiden – in einige Bereichen könne es sich jedoch als ein ernstzunehmendes Substitut oder Substitutionstherapie etablieren. Es ermöglicht eine sanftere, sicherere Schmerztherapie, besonders dort, wo klassische Medikamente an ihre Grenzen stoßen. In einer alternden Gesellschaft, in der Menschen länger leben und bewusster mit Medikamenten umgehen wollen, könnte Cannabis zur echten Chance werden – für mehr Lebensqualität, weniger Risiko und eine Medizin, die den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellt.

 

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Cansativa Expert Dialogue: Hinter den Kulissen der Versorgung mit Medizinalcannabis

Wie kamst du zu deinem heutigen Verantwortungsbereich? 

Ich bin in Mörfelden-Walldorf aufgewachsen – genau dort, wo auch unser Standort liegt. Ich habe die Geschichte von Cansativa von Anfang an verfolgt und war früh begeistert, wie sich das Thema Medizinalcannabis entwickelt. Als sich dann die Möglichkeit ergab, einzusteigen, war für mich klar: Das ist nicht nur ein Job, sondern ein Stück Leidenschaft. Für mich war das schon irgendwie Schicksal. 

 

Was bedeutet dein Arbeitsalltag – gibt es eine Routine oder ist jeder Tag anders? 

Routine gibt es bei uns kaum. Wir befinden uns in einer sehr dynamischen Phase: neue Prozesse, steigende Volumina, sich wandelnde regulatorische Anforderungen – kein Tag ist wie der andere. 

Ich verantworte aktuell rund 17 Mitarbeitende, verteilt auf Logistik und Administration. Gleichzeitig wächst der Anspruch – nicht nur fachlich, sondern auch in der Führungsrolle. Wichtig ist: Änderungen darf man nicht über die Köpfe hinweg einführen. Man muss das Team mitnehmen. 

 

Wie stellt ihr die Qualität und Sicherheit in der Versorgung sicher? 

Wir arbeiten konsequent nach GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice). Das heißt: Wir garantieren hundertprozentige Rückverfolgbarkeit, kritische Prozesse laufen stets im Vier-Augen-Prinzip, und unsere Lagerhaltung ist vollständig temperaturgeführt. Wir gehen bewusst über das hinaus, was gesetzlich gefordert ist. Wenn die Messlatte bei einem Meter vorgegeben ist, springen wir anderthalb Meter. Sicherheit, Qualität und Präzision sind für uns keine Nebenlinie, sondern Kern. Dazu kommen digitale Hilfsmittel wie Handscanner, die bei jeder Warenbewegung eingesetzt werden, um menschliche Fehler zu vermeiden. 

 

Welche technologischen oder operativen Innovationen stehen bei euch auf dem Radar für die Zukunft? 

 

Wir sehen großes Potenzial in der Digitalisierung unserer Prozesse. Beispielsweise evaluieren wir den Einsatz von KI-gestützten Kamerasystemen für automatisierte Qualitätskontrollen oder RFID-Technologien zur noch effizienteren Rückverfolgbarkeit über die gesamte Supply Chain hinweg. 

Damit so etwas funktioniert, müssen aber auch unsere Partner mitziehen – vom Hersteller bis zum Versand. Nur gemeinsam lässt sich diese Effizienzsteigerung realisieren. 

 

Wie entwickelt sich dein Team im Zuge des Wachstums – welches Mindset braucht es? 

Wir haben das Team in den vergangenen zwei Jahren grundlegend neu strukturiert. Damit einher ging das Heranführen vieler neuer Kolleg:innen mit großem Know-how. Jetzt geht es darum, ihre Impulse mehr einzubringen und gemeinsam die nächste Stufe zu definieren. 

Wir haben uns erfolgreich von einem kleinen Familienunternehmen zu einem strukturierten Mittelständler entwickelt – ohne dabei unsere Hands-on-Mentalität zu verlieren. Das ist eine spannende Phase, die viel Kommunikation und Vertrauen erfordert. 

 

Gibt es einen Moment oder ein Erlebnis im Lagerbetrieb, das dir besonders in Erinnerung geblieben ist? 

Früher wurden unsere täglichen Lieferungen mit einem kleinen Thermowagen abgeholt. Heute fährt ein Sattelschlepper vor. Ich freue mich auf den Tag, an dem wir den komplett gefüllt haben – das wäre ein starkes Symbol dafür, wie viele Apotheken und Patient:innen wir inzwischen versorgen dürfen. Das zeigt, wie sehr sich unsere Arbeit und die gesamte Branche weiterentwickelt haben. 

 

Wir danken Adrian Vicente für das Gespräch und den Einblick in den Alltag zwischen Qualitätssicherung, Wachstum und Innovation. 

Der Cansativa Expert Dialogue macht deutlich: Exzellenz in der Versorgung mit Medizinalcannabis beginnt dort, wo Leidenschaft auf Präzision trifft. 


Medizinalcannabis auf dem Weg ins Parlament – Was die Kabinettsbefassung jetzt bedeutet

Was sich für Patient:innen ändern könnte 

Wie bereits im Referentenentwurf vom Juli vorgeschlagen, bleibt der Kern des Vorhabens auch in der nun vom Kabinett beschlossenen Fassung zunächst unverändert. So soll die Erstverordnung von Cannabisblüten weiterhin nur nach einem persönlichen Kontakt – in der Praxis oder beim Hausbesuch – möglich sein. Für Folgeverschreibungen ist mindestens einmal jährlich ein solcher persönlicher Kontakt vorgesehen. Auch das geplante Verbot des Versandhandels bleibt Teil des Entwurfs. Bereits in der ersten Entwurfsfassung hatte dieser Punkt für Diskussionen gesorgt, insbesondere mit Blick auf die Versorgung in ländlichen Regionen und für mobilitätseingeschränkte Patient:innen. 

 

Importzahlen, Telemedizin und der Streit um die Interpretation
Die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums verweist weiterhin auf stark gestiegene Importzahlen, die man mit einer vermehrten Nutzung telemedizinischer Plattformen in Verbindung bringt. Doch genau hier beginnt die politische und gesellschaftliche Debatte. Denn die Zahlen erzählen mehr als eine Seite der Geschichte. Während die Importmengen im zweiten Halbjahr 2024 tatsächlich um rund 170 % angestiegen sind, wuchs die Zahl der GKV-Verordnungen nur moderat. Das legt nahe: Der erleichterte Zugang durch die Entlassung aus dem Betäubungsmittelgesetz hat vielen Menschen den Weg zur medizinischen Cannabistherapie eröffnet – auch solchen, die zuvor durchs Raster gefallen sind, etwa weil sie keine schwerwiegenden Diagnosen im Sinne der Kassenversorgung vorweisen konnten. Zugleich zeigen Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis, dass insbesondere chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Patient:innen von der Versandoption profitiert haben – etwa in ländlichen Regionen, wo wohnortnahe Apotheken mit Cannabisblüten kaum verfügbar sind. 

 

Gesetzgebung in Bewegung: Der Bundestag wird mitreden 

Mit der Kabinettsbefassung ist der Entwurf nun auf dem Weg in den Bundestag – und es gilt als sehr wahrscheinlich, dass er dort in zentralen Punkten noch verändert wird. Erste Stimmen, auch aus der Koalition, haben bereits deutlich gemacht, dass die aktuelle Fassung insbesondere beim Versandverbot und bei der Definition persönlicher Arztkontakte nachgebessert werden muss. Zugleich läuft ein weiteres Prüfverfahren auf EU-Ebene: Die Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission ermöglicht es anderen Mitgliedstaaten und der Kommission selbst, mögliche Bedenken anzumelden – etwa im Hinblick auf Einschränkungen telemedizinischer Leistungen und die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt. Wann und in welcher Form Einwände eingehen, bleibt zwar offen – doch klar ist: Der jetzige Stand ist nicht das Ende der Debatte. 

 

Jetzt ist die Zeit, sich einzubringen 

In jedem Fall ist jetzt der richtige Moment, um sich aktiv einzubringen. Die öffentliche Konsultationsphase ist zwar abgeschlossen, doch das parlamentarische Verfahren bietet weiterhin Gelegenheiten zur Einflussnahme – über Verbände, Fachgespräche oder direkte Ansprache politischer Entscheidungsträger. Wer sich für eine ausgewogene, zugleich patientenfreundliche und rechtssichere Regulierung einsetzen will, sollte jetzt präsent sein. Denn eines zeigt dieser Gesetzgebungsprozess einmal mehr: Zwischen politischer Steuerung und Versorgungsrealität liegt oft ein schmaler Grat. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess konstruktiv mitzugestalten. 


CanG-Evaluierung: Was wir jetzt erwarten können

Deutschland: Die aktuelle Datenlage zeigt keinen kein Jugendanstieg 

Die neue Drogenaffinitätsstudie zeigt bei 18- bis 25-Jährigen höhere Konsumraten als vor zehn Jahren, während bei Jugendlichen kein Anstieg erkennbar ist. Das bestätigt die Frankfurter MoSyD-Erhebung 2024, die bei 15- bis 18-Jährigen neue Tiefststände ausweist. Kurz gesagt: Kein „Jugend-Boom“, sondern ein moderater Zuwachs in der jungen Erwachsenen-Kohorte. Das bestätigen auch die neuen Zahlen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Parallel spricht vieles dafür – und internationale Erfahrungen stützen das –, dass klare legale Kanäle den Schwarzmarkt perspektivisch schrumpfen lassen. Genau diese Verlagerung von Bezugswegen wird nun zentraler Prüfpunkt der Evaluierung sein. 

 

Kanada: Stabil bei Jugendlichen, Edibles als Sonderfall 

Und auch wenn die Evaluierung erst zeigen wird, wie stark der Effekt hierzulande ausfällt, lohnt der Blick ins Ausland: In Kanada ist der Anteil illegaler Bezugsquellen seit 2018 auf nur noch rund drei Prozent zurückgegangen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass legale Kanäle Schwarzmärkte messbar verdrängen können. Was dürfen wir also beim internationalen Vergleich erwarten? In Kanada blieben die Jugendprävalenzen insgesamt stabil, zugleich verschob sich die Produktnutzung nach der Zulassung von Edibles – ein Effekt, der für Deutschland kaum relevant ist, weil Edibles im Rahmen des CanG gerade nicht vorgesehen sind. Für die anstehende Bewertung hierzulande zählt deshalb vor allem, ob die Abgabe über Cannabis Clubs bzw. der Eigenanbau die erwünschten Schutzeffekte erzeugt, ohne neue Risiken zu schaffen. 

 

Uruguay: Ruhige Lage im Staatsmodell 

Ein kurzer Blick nach Uruguay rundet das Bild ab: Als erstes Land, das schon 2013 den Freizeitkonsum legalisierte, liefert es wichtige Erkenntnisse. Das staatlich regulierte Modell mit Homegrow, Clubs und Apotheken hat – trotz früher Befürchtungen – keine nachhaltige Zunahme des Jugendkonsums gezeigt. Entscheidend ist die Ausgestaltung – Kanäle, Produktregeln, Prävention – nicht die bloße Frage „legal oder illegal“.  

 

Evaluierung: Daten vor Deutung 

Und wie läuft die Evaluierung in Deutschland konkret? Gesetzlich ist ein gestufter Fahrplan vorgegeben: Bis spätestens 1. Oktober 2025 soll eine erste Auswertung  vorliegen – speziell zu den Konsumverboten rund um Schulen (§ 5 KCanG) und deren Wirkung auf den Kinder- und Jugendschutz. Bis 1. April 2026 folgt ein Zwischenbericht, der u. a. die Auswirkungen auf cannabisbezogene organisierte Kriminalität einbezieht. Der Abschlussbericht ist spätestens zum 1. April 2028 vorgesehen. Federführend koordiniert das vom BMG beauftragte EKOCAN-Konsortium (u. a. UKE/ZIS) die Zusammenführung von Sekundärdaten, eigene Befragungen und Marktmonitoring. 

 

Evidenzbasierte Justierung statt Symboldebatte 

Für eine evidenzbasierte Politik ist das der richtige Weg: erst messen, dann nachjustieren. Wir erwarten nüchterne Befunde – etwa zu realen Jugendtrends, zum Kinder- und Jugendschutz und zur Entlastung des Schwarzmarkts. Spannend wird, wie Bund und Länder diese Daten gewichten und ob sie konsequent entlang der Evidenz nachschärfen. 


Länderupdate: Die Schweiz macht ernst mit der Legalisierung

Ein Prozess nimmt Fahrt auf 

Dass die Schweiz hier eigene Wege geht, passt zum politischen Stil des Landes. Schon seit einigen Jahren laufen in Städten wie Basel, Zürich oder Lausanne Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis für den Freizeitkonsum. Diese wissenschaftlich begleiteten Programme liefern konkrete Daten zu Konsummustern, Gesundheitsschutz und der Wirksamkeit gegen den Schwarzmarkt. Genau auf diesen Erkenntnissen baut der Gesetzesentwurf auf. Anders als beim Freizeitkonsum ist Medizinalcannabis in der Schweiz bereits seit 2022 gesetzlich geregelt und wird über ärztliche Verschreibungen sowie den regulären Apothekenweg abgegeben. 

 

Wie der Markt organisiert werden soll 

Der Vorentwurf für das Cannabisproduktegesetz sieht eine Reihe von klaren Vorgaben vor. Erwachsene sollen Cannabis künftig legal erwerben, besitzen und konsumieren dürfen – allerdings ausschließlich über streng konzessionierte Verkaufsstellen. Die Abgabe darf dabei nicht gewinnorientiert erfolgen. Werbung bleibt verboten, Verpackungen müssen neutral und kindersicher gestaltet sein, und eine elektronische Nachverfolgung soll die gesamte Lieferkette transparent machen. Hinzu kommt eine Lenkungsabgabe, die Produkte mit hohem THC-Gehalt verteuert und so den Konsum risikoärmerer Angebote fördern soll. 

 

Der Blick zu den Nachbarn 

Im europäischen Vergleich fällt auf, dass die Schweiz einen ganz eigenen Kurs fährt. Im deutschen Konsumcannabisgesetz (KCanG) liegt der Schwerpunkt auf Cannabis-Clubs beziehungsweise Anbauvereinigungen, ergänzt um die Möglichkeit des Eigenanbaus. Zudem wurde der Besitz durch die Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz entkriminalisiert. In der Schweiz sieht das Vorhaben hingegen vor, Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel zu klassifizieren und den Verkauf ausschließlich über konzessionierte Stellen zu organisieren. Ein besonderes Element ist dabei die sogenannte Online-Konzession: Der Bund will dafür nur eine einzige Lizenz für den digitalen Vertrieb vergeben. Konsument:innen könnten Cannabisprodukte also direkt über einen zentralen, staatlich konzessionierten Online-Shop bestellen – ein zusätzlicher Vertriebsweg neben den kantonalen Verkaufsstellen. 

 

Von der Vernehmlassung zum Gesetz 

Der Weg bis zur endgültigen Legalisierung ist noch lang. Nach der Vernehmlassung folgen parlamentarische Beratungen, und am Ende könnte ein Referendum stehen. Realistisch ist deshalb ein Inkrafttreten erst in zwei bis drei Jahren. Klar ist jedoch schon jetzt, dass die Schweiz einen umfassend regulierten Rahmen schaffen will, der auf den Erfahrungen der Pilotprojekte basiert und eine landesweite Struktur für den legalen Zugang zu Cannabis für den Freizeitkonsum schafft. Mit diesem Modell könnten europaweit Maßstäbe gesetzt werden. 


Neue GACP-Leitlinie bringt strengere Vorgaben für Medizinalcannabis

GMP und GACP – zwei Zahnräder, die ineinandergreifen 

Zur Einordnung: GMP (Good Manufacturing Practice) legt fest, wie Arzneimittel hergestellt werden müssen, um höchste Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. GACP (Good Agricultural and Collection Practice) betrifft dagegen die landwirtschaftliche Seite: Wie pflanzliche Ausgangsstoffe angebaut und geerntet werden. Beides greift ineinander – nur wenn GACP und GMP nahtlos zusammenspielen, lässt sich die pharmazeutische Qualität von Cannabisblüten garantieren. 

 

Frischer Wind nach fast 20 Jahren Stillstand 

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) überarbeitet derzeit die GACP-Leitlinie, die seit 2006 unverändert gilt. Nach fast zwei Jahrzehnten ist eine Anpassung längst überfällig – denn der Markt für pflanzliche Arzneimittel hat sich massiv weiterentwickelt, nicht zuletzt auch Medizinalcannabis. 

Mit der Überarbeitung wird eine stärkere Annäherung an GMP-Vorgaben erwartet. Qualitätsprüfungen waren zwar auch bisher notwendig, doch die bestehenden Regeln ließen Interpretationsspielräume offen. Die neue Leitlinie dürfte diese Anforderungen deutlicher beschreiben und damit für mehr Klarheit sorgen. Auch die Dokumentationspflichten dürften deutlich strenger ausfallen. Produzenten müssen künftig lückenlos nachweisen, welche Schritte eine Pflanze vom Feld bis zum fertigen Endprodukt durchlaufen hat. Und nicht zuletzt werden umfangreichere Validierungen verlangt – ein Punkt, der mit Investitionen verbunden ist, sei es in Systeme oder in digitale Tools zur Nachverfolgung. 

 

„ Für uns im Qualitätsmanagement ist entscheidend: Die neue GACP-Leitlinie verändert unseren Alltag nicht grundlegend, sie beschreibt die bestehenden Anforderungen einfach präziser. Das schafft weniger Interpretationsspielräume und mehr Klarheit. Dies vereinfacht uns die Abstimmung mit neuen Lieferanten zur Sicherstellung, dass höchste Qualitätsansprüche eingehalten werden. Hierdurch profitiert langfristig der gesamte Markt durch die effizientere Bereitstellung neuer, sicherer, hochqualitativer Produkte.” 

—Dr. Richard Böser, Vice President of Quality bei Cansativa 

 

Mehr Vertrauen durch klare Standards 

Die neuen Anforderungen sind letztlich keine Revolution – die Qualität von Medizinalcannabis war schon immer durch den GMP-Prozess abgesichert. Die überarbeitete GACP-Leitlinie setzt aber früher an: Sie stellt noch besser als bisher bereits sicher, dass Qualität bereits vom Anbau an konsequent dokumentiert und gesichert wird. 

Für Patientinnen und Patienten ändert sich damit am Ergebnis wenig – sie konnten sich schon bisher auf sichere Produkte verlassen. Doch die neue Klarheit schafft zusätzliche Transparenz, verringert Interpretationsspielräume und erleichtert die Zusammenarbeit in der Lieferkette. Für die junge Medizinalcannabis-Branche ist das eine Chance, Effizienz und Vertrauen weiter auszubauen – und damit ihre Position im europäischen Gesundheitssystem langfristig zu stärken. 

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Mit besten Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


In eigener Sache: Unsere Nominierung für den Pioneer Award 2025

Unser gemeinsamer Weg in einer dynamischen Branche 

Seit knapp einem Jahrzehnt führen wir Cansativa als Brüder durch eine Branche, die sich – gerade regulatorisch – immer wieder im Wandel befindet. Gerade in einem so sensiblen Feld wie Medizinalcannabis, das sich noch in den Anfängen der medizinischen Anwendung befindet, ist es uns wichtig, Verantwortung zu übernehmen und für mehr Transparenz und Entstigmatisierung zu kämpfen. 

Medizinalcannabis kann in Deutschland seit 2017 verschrieben und bei schwerstkranken Patient:innen von den Krankenkassen übernommen werden. Seitdem gab es kontinuierliche Anpassungen, die Verordnungsprozesse für Betroffene wurden erleichtet und die Entstigmatisierung dieser Behandlungsform vorangetrieben. Gleichzeitig wächst die wissenschaftliche Forschung kontinuierlich, immer mehr Anwendungsfelder finden ihren Weg in die Leitlinien, und immer mehr Länder in Europa und weltweit erkennen Medizinalcannabis als effektive Therapie an. Wir sind stolz darauf, diesen Prozess in Europa und besonders in Deutschland seit Anfängen aktiv mitzugestalten, wenn gleich es weiterhin noch viel zu tun gibt. 

 

Ein modernes Familienunternehmen mit Kurs nach auf Europa  

Cansativa ist kein klassisches Familienunternehmen, das seit Generationen besteht, sondern als Brüder haben wir 2017 gemeinsam mit unserem Vater den mutigen Schritt gewagt, unseren Traum, ein gemeinsames Business zu gründen, zu verwirklichen: Unterstützung gab es zu Beginn von unserem Vater, der sich als Mediziner für fachliche Rückendeckung gesorgt hat. Jakob als Jurist hat sich dabei entschlossen, sich im komplexen regulatorischen Umfeld zurechtzufinden und dieses aktiv mitzugestalten, während Benedikt mit seiner Erfahrung als Strategieberater die geschäftliche Ausrichtung und das Wachstum vorantreibt. Heute bauen wir als Family-Scale-up im deutschen Mittelstand die Infrastruktur für einen sicheren, verantwortungsvollen und digitalen Cannabismarkt in Europa auf – mit klarer Haltung, regulatorischer Tiefe und technologischer Präzision. Wir möchten Deutschland zum Drehkreuz für Medizinalcannabis machen. 

 

Ein starkes Signal für die europäische Cannabisbranche 

Neben renommierten Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Technologie, Tourismus, Mobilität – zeigt diese Nominierung: Auch die Cannabiswirtschaft gehört zu den Kräften, die Fortschritt und Verantwortung in Europa aktiv mitgestalten. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung – sie ist ein starkes Signal für die Relevanz und Zukunftsfähigkeit unserer Branche. Ein Riesen Dank an unser Team, unsere Partner und alle, die unsere Mission mittragen. Die öffentliche Abstimmung läuft noch bis zum 1. September 2025 und wir freuen uns sehr, wenn Sie uns mit Ihrer Stimme unterstützen. 

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme. Hier geht es zum Voting! 


Der neue Referentenentwurf aus dem BMG – Medizinalcannabis auf dem Prüfstand?

Was steht im aktuellen Referentenentwurf? 

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, die Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken strenger zu regulieren. Konkret soll die Erstverschreibung von Cannabisblüten nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen – entweder in der Arztpraxis oder beim Hausbesuch – erfolgen dürfen. Auch für Folgeverschreibungen ist mindestens einmal innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Arztkontakt erforderlich. Weiterhin wird ein Versandverbot für medizinische Cannabisblüten vorgeschlagen.  

 

Welche Gründe stecken dahinter? 

Hintergrund dieser Änderungen sind laut BMG stark gestiegene Importzahlen von Cannabisblüten, die das Ministerium mit der vermehrten Nutzung telemedizinischer Plattformen in Verbindung bringt: Ein Anstieg um 170 % bei Cannabis-Importen im zweiten Halbjahr 2024 – bei nur 9 % mehr GKV-Rezepten. Was auf den ersten Blick als problematische Entwicklung erscheint, zeigt gleichzeitig, dass immer mehr Patient:innen Zugang zu einer Therapie mit Medizinalcannabis erhalten – auch ohne Kassenrezept. Die Kostenerstattung durch die GKV bleibt nach wie vor schwerkranken Patient:innen vorbehalten, etwa chronisch Erkrankten, Chemopatient:innen oder Menschen mit Multipler Sklerose. Seit der Neueinstufung von Medizinalcannabis, das nun seit gut einem Jahr nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, wurde der Zugang grundsätzlich erleichtert und entstigmatisiert. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist es entscheidend, zwischen tatsächlichen Fehlentwicklungen und einer verbesserten Patientenversorgung klar zu differenzieren und dort nachzubessern, wo dies notwendig ist. 

 

Wie geht es jetzt weiter? 

Nun startet die öffentliche Konsultationsphase: Stakeholder aus Gesundheitswesen, Apotheken, Industrie und Patientenorganisationen wurden aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Dieser Schritt ist entscheidend, denn erfahrungsgemäß werden wichtige Anregungen aus der Praxis in dieser Phase aufgenommen und berücksichtigt. Im Anschluss wird der Entwurf im Kabinett abgestimmt, bevor er in den parlamentarischen Prozess im Bundestag und Bundesrat geht. Und wie sagt man so schön: "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist" – es handelt sich aktuell lediglich um einen Vorschlag, der sich im Laufe des Prozesses noch deutlich verändern kann. 

Die neue Regierung hatte für Herbst ohnehin eine ergebnisoffene Evaluation des Cannabisgesetzes (CanG) angekündigt, in der die Auswirkungen auf Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie auf cannabisbezogene Kriminalität datenbasiert untersucht werden sollen – zumindest war dies im Koalitionsvertrag so vorgesehen.  

Eine Chance zum Mitgestalten 

Die aktuelle Phase bietet allen Beteiligten eine Chance, konstruktiv mitzuwirken. Statt auf panikmachende Rhetorik zu setzen, ist jetzt die Gelegenheit, sachliche Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ziel muss es sein, dass die Versorgung mit medizinischem Cannabis langfristig gesichert ist, patientenorientiert gestaltet und gleichzeitig zugänglich und flächendeckend weiterhin gewährleistet wird. Wir sind gespannt auf die Stellungnahmen der unterschiedlichen Interessengruppen und darauf, welche Änderungen letztlich in den finalen Gesetzentwurf einfließen werden.