Cannabis in den USA: Ein Blick auf Entwicklungen, Dynamiken und Lehren
Von der Prohibition zur medizinischen Legalisierung
Den Anfang machte Kalifornien bereits 1996, als der Bundesstaat als erster in den USA Medizinalcannabis legalisierte. Dieser Schritt markierte einen grundlegenden Wendepunkt in der Drogen- und Gesundheitspolitik und setzte eine Dynamik in Gang, die sich in den folgenden Jahren auf immer mehr Bundesstaaten ausweitete. Ab 2012 kam eine weitere Dimension hinzu, als Colorado und Washington als erste Staaten Cannabis auch für den Freizeitgebrauch erlaubten. Heute haben zahlreiche Bundesstaaten entweder Medizinalcannabis, Cannabis für den Freizeitkonsum oder beides legalisiert. Gleichzeitig blieb Cannabis auf Bundesebene weiterhin verboten, was bis heute zu einem strukturellen Spannungsverhältnis zwischen staatlichem und föderalem Recht führt.
Cannabis-Rechtslage in den USA nach Bundesstaaten
Die wohl größte Weichenstellung in der US-Cannabispolitik seit rund 50 Jahren
Im Dezember folgte ein politisch und wirtschaftlich bedeutsamer Schritt auf Bundesebene: Präsident Trump stieß per Executive Order den formalen Prozess an, Cannabis künftig von Schedule I in Schedule III einzuordnen. Damit wurde erstmals auf Bundesebene anerkannt, dass Cannabis nicht länger als Substanz ohne medizinischen Nutzen betrachtet wird. Die geplante Umstufung stellt keine Legalisierung dar und ist bislang noch nicht rechtskräftig, signalisiert jedoch eine klare politische Neubewertung.
Was das Rescheduling konkret verändert
Die Neubewertung bedeutet vor allem eines: Cannabis wird regulatorisch nicht mehr auf eine Stufe mit Heroin gestellt. Daraus ergeben sich drei zentrale Effekte für die Branche. Erstens sinkt die steuerliche Belastung erheblich. Viele Unternehmen konnten bislang betriebliche Ausgaben steuerlich nicht geltend machen, da sie mit einer Substanz aus Schedule I handelten. Zweitens wird Forschung deutlich erleichtert. Klinische Studien, medizinische Anwendungen und die Entwicklung neuer Produkte werden einfacher umsetzbar, was insbesondere Pharma-, Healthcare- und Medizinalcannabis-Unternehmen allgemein neue Türen öffnet. Drittens sendet das Rescheduling ein wichtiges Signal an Banken und Investoren. Viele Institute und Fonds, die Cannabis bislang aus Compliance-Gründen ausgeschlossen haben, erhalten mehr regulatorischen Spielraum.
Kapitalmarkt, Aktien und die Neubewertung der Branche
An den Kapitalmärkten hat die Entscheidung bereits spürbare Wirkung gezeigt. Cannabisbezogene ETFs verzeichneten in kurzer Zeit spürbare Kurszuwächse, einzelne Fonds mit Fokus auf den US-Markt legten im Dezember deutlich zu. Für Anleger stellt sich nun die Frage, ob es sich dabei um eine kurzfristige Erholung handelt oder um den Beginn einer nachhaltigen Neubewertung des Sektors.
Gleichzeitig bleiben zentrale Hürden bestehen. Cannabis ist weiterhin bundesrechtlich eigentlich illegal und rechtliche Unsicherheiten bleiben bestehen. Ein Besonderheit ist der strukturelle Widerspruch am Kapitalmarkt: US-Unternehmen, die teils Umsätze in Milliardenhöhe erzielen, operieren formal weiterhin im Konflikt mit Bundesrecht und sind von großen US-Börsen ausgeschlossen. Kanadische Anbieter hingegen dürfen kein THC-Geschäft in den USA betreiben, sind aber an der Nasdaq oder der New York Stock Exchange gelistet und haben Zugang zu globalem Kapital. Der Markt ist längst ein Milliardenmarkt,wird am Kapitalmarkt aber noch nicht entsprechend behandelt. Genau hier setzt die Neubewertung an: Mehr Kapital, mehr Forschung und mehr Handel könnten mittelfristig zu einer nachhaltigeren Bewertung einer Branche führen, die längst keine Start-up-Phase mehr durchläuft.
Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten
Für Patientinnen und Patienten ist diese Entwicklung vor allem ein wichtiges Signal der Anerkennung. Die Neubewertung stärkt die medizinische Einordnung von Cannabis und kann langfristig dazu beitragen, dass ärztliche Verschreibung, Forschung und Versorgung an Akzeptanz gewinnen. Gleichzeitig bleibt der Zugang weiterhin stark vom jeweiligen Bundesstaat abhängig. Unterschiede bei Indikationen, Verschreibungspraxis, Produktverfügbarkeit und Kostenerstattung prägen den Alltag vieler Patientinnen und Patienten. Die bundesweite Neubewertung ändert daran kurzfristig wenig, eröffnet aber mittelfristig neue Spielräume für evidenzbasierte Versorgung und medizinische Standards.
Bedeutung für Deutschland und die hiesige Debatte
Für Deutschland sind die Entwicklungen in den USA vor allem aus strategischer und vergleichender Perspektive relevant. Das US-Modell zeigt, wie Reformen schrittweise umgesetzt werden können und welche Dynamik Medizinalcannabis entfalten kann, wenn regulatorische Anerkennung, Forschung und Marktzugang zusammenkommen. Während Deutschland sich zunehmend als relevanter Medizinalcannabis-Standort in Europa etabliert, bleibt der Blick in die USA ein wichtiger Referenzrahmen für die weitere Ausgestaltung des Marktes.
Wir freuen uns darauf, diese Themen im Laufe des Jahres weiter zu begleiten und auf den kommenden Veranstaltungen mit vielen von euch persönlich ins Gespräch zu kommen.
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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Agenda 2026: Relevante Cannabis-Events für Medizin, Wirtschaft und Versorgung
Medizinische Kongresse & wissenschaftlicher Austausch
Der medizinische Bereich bleibt einer der dynamischsten Treiber der Branche. Dabei ist 2026 klar zu unterscheiden zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Leitkongressen, in denen Medizinalcannabis zwar nicht ausschließlich, aber als relevanter Bestandteil einzelner Therapiegebiete – insbesondere in der Schmerz- und Palliativmedizin – verhandelt wird.
Vor diesem Hintergrund ist 2026 zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Kongressen zu unterscheiden, bei denen Medizinalcannabis erwartbar Teil des Programms ist. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der laufenden Reformdiskussionen im MedCanG-Bereich und der fortschreitenden Integration von Cannabisarzneimitteln in die Versorgung von besonderer Bedeutung.
Medizinalcannabis-spezifische Fachkongresse
- Medicinal Cannabis Congress | 28.–29. Mai 2026 | Berlin
Einer der führenden Fachkongresse zu Medizinalcannabis in Deutschland. Im Fokus stehen klinische Evidenz, neue Indikationen, regulatorische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen aus ärztlicher und pharmazeutischer Perspektive. - BPC Fachsymposium | Herbst 2026 | Ort tba
Fachveranstaltung mit Schwerpunkt auf evidenzbasierten Cannabinoid-Therapien, Leitlinienentwicklung und klinischer Anwendung.
Medizinische Kongresse mit potenziellen Medizinalcannabis-Schwerpunkten
- Deutsche Schmerz- und Palliativtage | 19.–21. März 2026 | Frankfurt
Zentrale Plattform für Schmerz- und Palliativmedizin, auf der Medizinalcannabis insbesondere bei chronischen Schmerzen und in der palliativen Versorgung eine wachsende Rolle spielt. - 16. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin | 23.–26. September 2026 | Freiburg
Breites wissenschaftliches Programm zur Palliativversorgung, inklusive aktueller Entwicklungen beim Einsatz von Cannabisarzneimitteln. - Deutscher Schmerzkongress 2026 | 21.–24. Oktober 2026 | Mannheim
Einer der wichtigsten deutschsprachigen Kongresse zur Schmerzmedizin mit zunehmender Relevanz für cannabinoidbasierte Therapien.
Business-, Industrie- & Investorenveranstaltungen
Für Unternehmen, Investor:innen und politische Akteur:innen bleibt 2026 ein entscheidendes Jahr. Internationale und nationale Business-Events bieten Raum für Marktanalysen, strategische Partnerschaften und regulatorische Einordnung.
- Talman House Zurich | 20. Februar 2026 | Zürich, Schweiz
Exklusives Business-Format mit Fokus auf strategischen Austausch, Markttrends und internationale Perspektiven der Cannabisindustrie. - Talman House Berlin | 13. April 2026 | Berlin
Business-Event im politischen Zentrum Deutschlands mit Schwerpunkt auf Regulierung, Marktstruktur und Vernetzung relevanter Branchenakteur:innen. - ICBC Berlin | 13.–15. April 2026 | Berlin
Führende internationale Business-Konferenz für die deutsche Cannabisbranche. Zentrale Plattform für Austausch zwischen Industrie, Politik und Investor:innen. - World Class Cannabis Business Europe | 19.–20. Mai 2026 | Frankfurt
Internationale Konferenz mit Schwerpunkt auf Geschäftsmodellen, Investitionen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa. - CB Expo – Business | 15.–17. September 2026 | Dortmund
Deutsche Fachmesse für die Cannabiswirtschaft mit Fokus auf Industrie, Start-ups und Marktintegration. - MJBizCon | 1.–4. Dezember 2026 | Las Vegas, USA
Größte Cannabis-Messe weltweit und internationaler Pflichttermin für alle, die globale Marktentwicklungen verstehen und mitgestalten wollen.
Apotheken- & versorgungsrelevante Veranstaltungen
Mit der zunehmenden Bedeutung von Medizinalcannabis in der Regelversorgung rücken Apotheken und pharmazeutische Akteur:innen weiter in den Fokus.
- Expopharm | 15.–17. September 2026 | München
Leitmesse für den Apothekenmarkt. Medizinalcannabis spielt hier eine wachsende Rolle, insbesondere im Hinblick auf Versorgung, Beratung und Distribution. - Deutscher Apothekertag 2026 | parallel zur Expopharm | München
Zentrales berufspolitisches Forum der deutschen Apothekerschaft. Beschlüsse und Debatten haben unmittelbare Auswirkungen auf die apothekerliche Praxis.
Ergänzend: Veranstaltungen mit Freizeit- & Community-Fokus
Auch 2026 finden zahlreiche Events statt, die sich stärker an Freizeitkonsument:innen und die Community richten. Sie sind Ausdruck der kulturellen und gesellschaftlichen Dimension der Branche: Cannatrade (29.05.-31.05.2026 in Zurich), Mary Jane Berlin (11.–14. Juni 2026 in Berlin), Cannafair (21.–23. August 2026 in Meerbusch), Cannafriends (25.–27. September 2026 in Ilsede).
Die Vielzahl der Veranstaltungen zeigt: Die Cannabisbranche bleibt auch 2026 in Bewegung. Medizinische Innovationen, regulatorische Weichenstellungen und wirtschaftliche Entwicklungen greifen zunehmend ineinander.
Wir freuen uns darauf, diese Themen im Laufe des Jahres weiter zu begleiten und auf den kommenden Veranstaltungen mit vielen von euch persönlich ins Gespräch zu kommen.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
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Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Ausblick 2026: Regulierung, Markt und politische Weichenstellungen in Deutschland
Politischer Ausblick: MedCanG im parlamentarischen Verfahren
Im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte steht zu Beginn des Jahres die geplante Reform des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG). Nach Vorlage des Referentenentwurfs im Sommer 2025 befindet sich das Vorhaben nun im parlamentarischen Verfahren.
Am 14. Januar 2026 ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt. Auf dieser Grundlage ist mit Änderungen am Gesetzentwurf zu rechnen, bevor dieser in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Im Anschluss steht die Befassung des Bundesrates an. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet – vorbehaltlich weiterer politischer Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren. Der weitere Verlauf wird davon abhängen, inwieweit Versorgungsgesichtspunkte, Rechtssicherheit für Ärzt:innen und Apotheken sowie die praktische Umsetzbarkeit im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden.
KCanG-Evaluation: Erweiterter Bericht im Frühjahr erwartet
Neben dem Medizinalbereich bleibt auch der Konsumcannabis politisch relevant. Für April 2026 wird der erweiterte Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) erwartet, nachdem im Vorjahr ein erster Zwischenbericht veröffentlicht wurde.
Der Bericht dürfte erneut eine wichtige Grundlage für die politische Bewertung der Reform liefern. Abhängig von den Ergebnissen ist nicht auszuschließen, dass auch im Konsumbereich Nachsteuerungen diskutiert werden – etwa mit Blick auf Zugangswege, Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen oder die bislang ausgebliebenen Modell- und Forschungsprojekte. Damit bleibt das Jahr 2026 auch für den Freizeitbereich ein Jahr der politischen Beobachtung und potenziellen Anpassung.
Marktentwicklung: Stabilisierung und Professionalisierung
Nach den dynamischen Wachstumsphasen der vergangenen Jahre dürfte sich der deutsche Medizinalcannabismarkt 2026 weiter stabilisieren und professionalisieren. Die Nachfrage wird voraussichtlich auf hohem Niveau verbleiben, getragen durch eine wachsende Patientenzahl, zunehmende Verordnungssicherheit und die fortschreitende Integration in die Regelversorgung, gestützt durch zunehmende Forschung in bestehenden Anwendungsfeldern wie der Geriatrie.
Auch unter regulatorischen Vorbehalten bestehen für Marktakteure weiterhin belastbare Entwicklungsperspektiven. Telemedizinische Versorgungsmodelle und der Versandhandel stehen zwar politisch unter Beobachtung, haben jedoch wesentlich zur Markterschließung und Versorgungssicherheit beigetragen und prägen die Versorgungsrealität. Apotheken festigen ihre Rolle als zentrale Schnittstelle zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und Herstellern und profitieren von steigender Routine in Abgabe, Beratung und Logistik. Die Importvolumina dürften sich auf einem hohen Niveau einpendeln und damit eine verlässliche Grundlage für Versorgung und Planung bieten.
Der Konsumcannabisbereich bleibt hingegen außerhalb marktwirtschaftlicher Strukturen. Mangels genehmigter Modell- oder Forschungsprojekte entstehen keine kommerziellen Wertschöpfungsketten. Die Cannabis-Anbauvereinigungen sind nicht gewinnorientiert ausgestaltet und erfüllen ausschließlich die Versorgung ihrer Mitglieder.
Ein Jahr der Entscheidungen
Das Jahr 2026 steht weniger für einen Neubeginn als für die Weiterentwicklung der Cannabisregulierung in Deutschland. Nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2024 zeigt sich, dass Regulierung kein abgeschlossener Zustand ist, sondern sich schrittweise weiterentwickelt. Mit der anstehenden MedCanG-Reform und der erweiterten KCanG-Evaluation stehen wichtige Weichenstellungen bevor, und eine Branche, die sich inzwischen darauf eingestellt hat, mit Veränderung konstruktiv umzugehen.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
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Benedikt Sons
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Das Jahr 2025 – Cannabispolitik zwischen Entkriminalisierung und Re-Regulierung
Konsumcannabis: Entkriminalisierung mit messbaren Effekten
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 wurde der Konsum von Cannabis in Deutschland erstmals umfassend neu geregelt. Ein zentraler Anspruch der Reform war es, Konsum zu entkriminalisieren und zugleich gesundheitspolitisch verantwortungsvoll zu steuern. Der erste Zwischenbericht der von der Bundesregierung eingesetzten ECOCAN-Evaluationsgruppe lieferte im Herbst ein Jahr später erste wichtige Erkenntnisse.
Ein Anstieg des Konsums bei Kindern und Jugendlichen konnte nicht festgestellt werden. Auch andere häufig geäußerte Befürchtungen wie etwa eine Eskalation des öffentlichen Konsums oder deutliche Belastungen für Kommunen, finden in den bisherigen Daten keine Bestätigung. Damit stützt die Evaluation zentrale Annahmen der Reform und liefert erstmals eine belastbare empirische Grundlage für die weitere politische Debatte.
Begrenzte Zugangswege und ausbleibende Modellprojekte
Gleichzeitig macht der Evaluationsbericht deutlich, dass die praktische Umsetzung im Konsumbereich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Insbesondere die legalen Zugangswege sind bislang stark begrenzt. Cannabis-Anbauvereinigungen haben vielerorts mit komplexen Genehmigungsverfahren zu kämpfen, die Zahl tatsächlich zugelassener Clubs bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück.
Hinzu kommt, dass kein einziges der vorgesehenen Forschungsprojekte genehmigt wurde, obwohl zahlreiche Anträge eingereicht worden waren. Damit fehlen bislang genau jene kontrollierten Strukturen, die nicht nur den Zugang verbessern, sondern auch zusätzliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Regulierung liefern könnten – im deutlichen Kontrast zu Ländern wie der Schweiz, wo entsprechende Projekte bereits seit etwa einem Jahr erfolgreich laufen.
Die Folge: Der legale Freizeitmarkt kann die bestehende Nachfrage nur eingeschränkt auffangen.
Medizinalcannabis: Entlastung, Normalisierung und neue Dynamik
Im medizinischen Bereich markierte das neue Gesetz ebenfalls eine große Veränderung. Mit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht wurde ein langjähriger Reformschritt vollzogen, der Zugangshürden gesenkt und die Versorgung normalisiert hat. Für Patient:innen und Ärzt:innen bedeutet dies grundsätzlich mehr Handlungsspielraum, weniger Stigmatisierung und eine stärkere Integration in die Regelversorgung.
Gleichzeitig befand sich das System in diesem Jahr weiterhin in einer Anpassungsphase. Regressängste und Unsicherheiten in der Verordnungspraxis, insbesondere bei Kassenpatient:innen, bestehen fort. Dennoch ist unübersehbar, dass sich Medizinalcannabis immer mehr von einem Nischenprodukt zu einem relevanten Versorgungssegment entwickelt hat.
Marktwachstum, Telemedizin und regulatorischer Nachsteuerungsbedarf
Dieses Wachstum zeigt sich insbesondere in stark gestiegenen Importzahlen sowie in der raschen Entstehung zahlreicher telemedizinischer Versorgungsangebote. Digitale Plattformen haben für viele Patient:innen erstmals einen niedrigschwelligen Zugang zu ärztlichen Verordnungen ermöglicht und immer mehr Apotheken mit Versandlizenz liefern viele Medikamente direkt vor die Haustür.
Die neue Bundesregierung hat diese Dynamik aufgegriffen und im Sommer 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG vorgelegt. Mit dem geplanten Verbot von Telemedizin und Versand zielt die Reform weniger auf eine strukturelle Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung als auf eine stärkere Begrenzung und Kontrolle von Zugangswegen. Damit rückt der medizinische Bereich erneut in den Fokus ordnungspolitischer Debatten – trotz seiner primären Verankerung im Gesundheitswesen.
(Der Gesetzentwurf steht heute, den 18. Dezember, um 21:55 Uhr auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Wer zuschauen möchte, kann die Debatte live über das Parlamentsfernsehen verfolgen.)
Ein System im Praxistest
Die bisherigen Entwicklungen zeigen, wie eng Marktmechanismen, Versorgungspraxis und politische Steuerung miteinander verwoben sind – und wie schnell Ungleichgewichte entstehen, wenn einzelne Bereiche nur eingeschränkt funktionieren.
Das kommende Jahr wird daher entscheidend dafür sein, ob es der Politik gelingt, einen regulatorischen Rahmen zu finden, der den unterschiedlichen Realitäten gerecht wird: einem wachsenden Markt, einer heterogenen Patientenschaft – sowohl in der GKV als auch im Selbstzahlerbereich –, den Apotheken als zentralen Versorgungsakteuren sowie den verschreibenden Ärzt:innen, die sich weiterhin zwischen Versorgungsauftrag und rechtlicher Unsicherheit bewegen.
Zum Jahresausklang wünschen wir Ihnen besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Familie und Erholung vom politischen und beruflichen Alltag. Gesundheit bleibt – unabhängig von regulatorischen Debatten – das höchste Gut.
Wir danken allen Leser:innen des Cannabis Briefings, die uns über das Jahr hinweg begleitet haben. Es freut uns, diesen Weg gemeinsam gegangen zu sein und die Entwicklungen rund um Cannabis kontinuierlich einordnen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns auf den weiteren Austausch.
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Kostenfalle MedCan-Reform? Warum der Gesetzentwurf Fragen offen lässt
Direkte Präsenzpflicht: Patient:innen sollen wieder in die Praxis
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass eine Verschreibung von Medizinalcannabis künftig einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern würde. Telemedizinische Verschreibungen, die heute für viele Patient:innen mit leichteren Beschwerden — etwa Schlafproblemen, Kopfschmerzen oder stressbedingten Symptomen — ein niedrigschwelliger Zugang sind, könnten damit wegfallen. Da diese Patientengruppen ohnehin keinen GKV-Erstattungsanspruch haben und in der Regel Selbstzahler:innen sind, würde der Wegfall der Telemedizin zu einer realen Hürde: Zusätzliche Wege, zusätzliche Kosten, zusätzliche Wartezeiten. Ärzte, die überhaupt Medizinalcannabis verschreiben, sind schon jetzt in der Minderheit — besonders außerhalb urbaner Zentren.
Erschwerte Versorgung: Kein Versand mehr durch deutsche Apotheken
Ebenfalls im Entwurf: Der Versand von Medizinalcannabis durch deutsche Apotheken sollte künftig nicht mehr möglich sein. Das bedeutet, dass Patient:innen, die nicht mobil sind oder in Regionen mit geringer Apothekendichte und noch geringerer Cannabis-Kompetenz leben, vor echte Probleme gestellt werden könnten. Viele Apotheken führen kein Medizinalcannabis im Standardsortiment oder bestellen nur auf Nachfrage und mit Verzögerung. Die Folge wäre eine strukturelle Verschlechterung des Zugangs, die vor allem ländliche Räume trifft — und würde nicht nur Privatzahler treffen, sondern auch GKV-Patient:innen, die auf ihre Medikamente angewiesen sind.
Wie steht es um Kostenrisiken für das Gesundheitssystem?
Interessant ist ein Aspekt, über den bislang kaum gesprochen wurde: Welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn künftig mehr Patient:innen persönlich in die Praxis müssen? Eine aktuelle Studie argumentiert, dass durch steigende Arztkontakte erhebliche Mehrausgaben für das Gesundheitssystem entstehen könnten — sowohl im GKV-Bereich als auch bei den Praxen selbst. Mehr Pflichtkontakte, mehr Dokumentationsaufwand und mehr Terminaufkommen sind in jedem Fall mit Ressourcenverbrauch verbunden.
Zudem lässt sich vermuten, dass die GKV derzeit möglicherweise auch entlastet wird: Viele Patient:innen stellen keinen Antrag auf Kostenübernahme — sei es, weil sie keinen verschreibenden Arzt finden, Ärzt:innen aus Sorge vor Regressen zurückhaltend sind oder Betroffene auf telemedizinische Angebote ausweichen und die Kosten selbst tragen. Sollte der Zugang künftig stärker über Präsenzpraxen laufen, könnte dies dazu führen, dass mehr Menschen formal ihren Anspruch prüfen oder geltend machen, mit direkten oder indirekten Belastungen der GKV.
Versorgungslücken und der Weg zurück in den illegalen Markt
Zudem ist zu erwarten, dass nicht wenige Patientengruppen, insbesondere solche mit leichteren Beschwerden, die heute über Telemedizin versorgt werden, wieder verstärkt auf den illegalen Markt ausweichen. Denn Eigenanbau und Cannabis Clubs können die medizinische Versorgung nicht schultern. Sie bieten weder pharmazeutischen Standards noch ausreichende Kapazitäten. Bereits im Oktober hat die EKOCAN im Zuge der ersten CanG Evaluierungsetappe bescheinigt, dass „Konsumenten zu wenig legales Cannabis zur Verfügung steht“ und der Markt generell unter einem großen Versorgungsdefizit leidet.
Der Reformbedarf im Bereich Medizinalcannabis ist unbestritten. Der Gesetzentwurf könnte zwar mehr Regulierung schaffen, aber nicht zwingend mehr Versorgungssicherheit. Vielmehr besteht das Risiko, dass neue Zugangshürden entstehen, ohne dass ein klarer Nutzen erkennbar wäre. Die kommenden Ausschüsse und Anhörungen werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, diese Punkte nachzubessern.
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Vom Bundesrat in den Bundestag – Wie es mit der Reform des MedCanG weitergeht
Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für den Bundesrat – erste Signale aus den Ländern
Die Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses (des Bundesrats) wurde am 6. November vorgelegt und bildet die fachliche Grundlage für die heutige Bundesratsbefassung. Mit ihr liegt erstmals eine klare Orientierung der Länder vor, an welchen Stellen der Reformvorschlag weiter ausdifferenziert werden sollte, damit in der Praxis die Reformen verlässlich funktionieren können. Die Empfehlungen zielen darauf ab, zentrale Regelungen praxistauglich zu gestalten – etwa bei der Apothekenüberwachung, der Kontrolle des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts oder der Durchsetzung des geplanten Versandhandelsverbots. Da diese Punkte unmittelbar die Umsetzung durch die Länderbehörden betreffen, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Ausschussempfehlung weitgehend übernehmen wird.
Der parlamentarische Fahrplan – entscheidende Monate stehen bevor
Bereits am 3. Dezember legt die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme vor und eröffnet damit die nächste Stufe des Verfahrens. Am 18. Dezember folgt die erste Lesung im Bundestag, in der der Entwurf vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wird. Ab Januar beginnt die entscheidende Detailarbeit: Im Gesundheitsausschuss werden Expert:innen angehört, Änderungsanträge erarbeitet und die verschiedenen Positionen innerhalb der Koalition miteinander abgeglichen. Dabei wird sich zeigen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf substanziell angepasst wird – etwa beim Versandhandelsverbot, beim Umgang mit telemedizinischen Angeboten oder bei der Definition persönlicher Arztkontakte.
Wer das Verfahren verfolgen möchte, kann das bequem online tun:
- Bundestagsdebatten (wie die erste, zweite und dritte Lesung) werden live im Parlamentsfernsehen übertragen und anschließend in der Mediathek des Bundestags bereitgestellt.
- Auch der Bundesrat bietet Livestreams seiner Plenarsitzungen und stellt Dokumente wie Stellungnahmen oder Empfehlungen transparent bereit.
Im Frühjahr 2026 sind zweite und dritte Lesung geplant, bevor der Entwurf erneut den Bundesrat passiert. Je nach Übergangsregelung ist ein Inkrafttreten frühestens im Frühjahr oder Sommer 2026 realistisch.
Die Rolle des Bundestags – politische Akzente und inhaltliche Weichenstellungen
Obwohl der Entwurf ursprünglich aus der Feder des von der CDU geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stammt, wird die Bundestagsphase entscheidend darüber bestimmen, welcher Gesundheitspolitische Leitgedanke sich am Ende durchsetzt. Vor allem die SPD hat bereits signalisiert, dass sie zentrale Punkte des Entwurfs kritisch sieht. Impulse aus der sozialdemokratischen Fraktion – unter anderem von Matthias Mieves – deuten darauf hin, dass klare Vorgaben für Verschreibungen und Versorgungssicherheit zwar unterstützt werden, der Zugang zu Medizinalcannabis aber nicht durch übermäßig restriktive Regeln erschwert werden darf. Für die weitere Debatte bedeutet das: Die SPD wird im Ausschussverfahren eine zentrale Rolle spielen und versuchen, ihre Schwerpunkte einzubringen – insbesondere beim persönlichen Arztkontakt, bei der Telemedizin und beim Versandhandelsverbot. In der Bundestagsphase entscheidet sich daher, ob das Gesetz vor allem ordnungsrechtlich nachgeschärft oder auch patientenorientiert weiterentwickelt wird.
Was die nächsten Schritte für Patient:innen und Branche bedeuten
Für Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheken und Unternehmen ist dabei besonders relevant, wie die Frage der Versorgungssicherheit gelöst werden soll: Wie lässt sich ein verlässlicher und wohnortnaher Zugang zur medizinischen Behandlung mit Medizinalcannabis gewährleisten, ohne ärztliche Sorgfaltspflichten zu unterlaufen? Die kommenden Monate bieten deshalb Anlass, sich frühzeitig einzubringen und die parlamentarische Phase konstruktiv zu begleiten.
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Weniger Opioide, mehr Perspektiven – was aktuelle Studien über Medizinalcannabis verraten
Beobachtungsdaten aus Deutschland: Hinweise auf geringeren Opioidverbrauch
In einer Praxisanalyse (Gastmeier et al., 2022) wurde untersucht, was passiert, wenn ältere Schmerzpatient:innen zusätzlich Cannabisarzneimittel erhalten. Das Ergebnis ist vielversprechend: Der Opioidverbrauch sank im Schnitt um die Hälfte – ohne nennenswerte Nebenwirkungen. Die meisten Patient:innen waren über 70 Jahre alt, litten an chronischen Schmerzen und kamen mit Cannabispräparaten gut zurecht. Meist reichten sogar niedrige THC-Dosierungen aus. Die Möglichkeit, Opioide einzusparen, ist vor allem bei älteren Patient:innen relevant. Denn Sedierung, Sturzrisiko oder Atemdepression sind gerade in dieser Gruppe häufige Probleme. Die Untersuchung bietet praxisnahe Hinweise, dass medizinische Cannabinoide bei älteren Schmerzpatient:innen sicher angewendet werden können und mit einer signifikanten Reduktion des Opioidverbrauchs einhergehen.
New York: Langfristiger Cannabiseinsatz und Dosisreduktion
Auch in den USA zeigen sich ähnliche Trends. Eine Studie des New York State Department of Health (Nguyen et al., 2023) verfolgte über 8.000 Patient:innen mit chronischen Schmerzen, die Medizinalcannabis erhielten. Je länger die Behandlung andauerte, desto stärker sank die Opioiddosis – teilweise um mehr als 50 %. Besonders auffällig war der Effekt bei Patient:innen mit hoher Ausgangsdosis, die ihre Werte im Verlauf deutlich reduzierten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass medizinisches Cannabis die Opioidbelastung verringern und damit Risiken wie Abhängigkeit und Überdosierung reduzieren könnte. Noch offen sind Fragen zur Rolle einzelner Cannabinoidpräparate und zur Kausalität zwischen Cannabiskonsum und Opioidreduktion.
Bevölkerungsdaten aus den USA: Cannabisgesetze und Verschreibungsverhalten
Noch größer gedacht: Eine US-weite Analyse (Lozano-Rojas et al., 2025) zeigt, welchen Einfluss liberale Cannabisgesetze auf die Geesellschaft hat. Dort, wo Cannabis-Dispensaries (Ausgabestellen) öffnen durften, sank die Zahl der Opioidverschreibungen bei Krebspatient:innen signifikant – um rund ein Viertel. Medizinalcannabis entpuppt sich so als stiller Public-Health-Faktor: weniger Opioide, weniger Risiken, mehr Lebensqualität. Diese Ergebnisse geben ein Indiz darauf, dass Cannabis als Substitut für Opioide in der Behandlung von krebsbedingten Schmerzen dienen könnte. Auch hier zeigen die Daten Assoziationen, keine Kausalität. Weitere Forschung ist nötig, um individuelle Wirkmechanismen und Langzeiteffekte zu untersuchen. Dennoch stützen sie die Annahme, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis auf Bevölkerungsebene positive Auswirkungen auf den Medikamentengebrauch und damit auf die öffentliche Gesundheit haben kann.
Medizinalcannabis kann Leben verändern – und vielleicht retten
Die Studienlage ist noch jung, aber sie zeigt eine klare Richtung. Cannabis ersetzt zwar keine Therapie mit klassischen Opioiden – in einige Bereichen könne es sich jedoch als ein ernstzunehmendes Substitut oder Substitutionstherapie etablieren. Es ermöglicht eine sanftere, sicherere Schmerztherapie, besonders dort, wo klassische Medikamente an ihre Grenzen stoßen. In einer alternden Gesellschaft, in der Menschen länger leben und bewusster mit Medikamenten umgehen wollen, könnte Cannabis zur echten Chance werden – für mehr Lebensqualität, weniger Risiko und eine Medizin, die den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellt.
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Cansativa Expert Dialogue: Hinter den Kulissen der Versorgung mit Medizinalcannabis
Wie kamst du zu deinem heutigen Verantwortungsbereich?
Ich bin in Mörfelden-Walldorf aufgewachsen – genau dort, wo auch unser Standort liegt. Ich habe die Geschichte von Cansativa von Anfang an verfolgt und war früh begeistert, wie sich das Thema Medizinalcannabis entwickelt. Als sich dann die Möglichkeit ergab, einzusteigen, war für mich klar: Das ist nicht nur ein Job, sondern ein Stück Leidenschaft. Für mich war das schon irgendwie Schicksal.
Was bedeutet dein Arbeitsalltag – gibt es eine Routine oder ist jeder Tag anders?
Routine gibt es bei uns kaum. Wir befinden uns in einer sehr dynamischen Phase: neue Prozesse, steigende Volumina, sich wandelnde regulatorische Anforderungen – kein Tag ist wie der andere.
Ich verantworte aktuell rund 17 Mitarbeitende, verteilt auf Logistik und Administration. Gleichzeitig wächst der Anspruch – nicht nur fachlich, sondern auch in der Führungsrolle. Wichtig ist: Änderungen darf man nicht über die Köpfe hinweg einführen. Man muss das Team mitnehmen.
Wie stellt ihr die Qualität und Sicherheit in der Versorgung sicher?
Wir arbeiten konsequent nach GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice). Das heißt: Wir garantieren hundertprozentige Rückverfolgbarkeit, kritische Prozesse laufen stets im Vier-Augen-Prinzip, und unsere Lagerhaltung ist vollständig temperaturgeführt. Wir gehen bewusst über das hinaus, was gesetzlich gefordert ist. Wenn die Messlatte bei einem Meter vorgegeben ist, springen wir anderthalb Meter. Sicherheit, Qualität und Präzision sind für uns keine Nebenlinie, sondern Kern. Dazu kommen digitale Hilfsmittel wie Handscanner, die bei jeder Warenbewegung eingesetzt werden, um menschliche Fehler zu vermeiden.
Welche technologischen oder operativen Innovationen stehen bei euch auf dem Radar für die Zukunft?
Wir sehen großes Potenzial in der Digitalisierung unserer Prozesse. Beispielsweise evaluieren wir den Einsatz von KI-gestützten Kamerasystemen für automatisierte Qualitätskontrollen oder RFID-Technologien zur noch effizienteren Rückverfolgbarkeit über die gesamte Supply Chain hinweg.
Damit so etwas funktioniert, müssen aber auch unsere Partner mitziehen – vom Hersteller bis zum Versand. Nur gemeinsam lässt sich diese Effizienzsteigerung realisieren.
Wie entwickelt sich dein Team im Zuge des Wachstums – welches Mindset braucht es?
Wir haben das Team in den vergangenen zwei Jahren grundlegend neu strukturiert. Damit einher ging das Heranführen vieler neuer Kolleg:innen mit großem Know-how. Jetzt geht es darum, ihre Impulse mehr einzubringen und gemeinsam die nächste Stufe zu definieren.
Wir haben uns erfolgreich von einem kleinen Familienunternehmen zu einem strukturierten Mittelständler entwickelt – ohne dabei unsere Hands-on-Mentalität zu verlieren. Das ist eine spannende Phase, die viel Kommunikation und Vertrauen erfordert.
Gibt es einen Moment oder ein Erlebnis im Lagerbetrieb, das dir besonders in Erinnerung geblieben ist?
Früher wurden unsere täglichen Lieferungen mit einem kleinen Thermowagen abgeholt. Heute fährt ein Sattelschlepper vor. Ich freue mich auf den Tag, an dem wir den komplett gefüllt haben – das wäre ein starkes Symbol dafür, wie viele Apotheken und Patient:innen wir inzwischen versorgen dürfen. Das zeigt, wie sehr sich unsere Arbeit und die gesamte Branche weiterentwickelt haben.
Wir danken Adrian Vicente für das Gespräch und den Einblick in den Alltag zwischen Qualitätssicherung, Wachstum und Innovation.
Der Cansativa Expert Dialogue macht deutlich: Exzellenz in der Versorgung mit Medizinalcannabis beginnt dort, wo Leidenschaft auf Präzision trifft.
Medizinalcannabis auf dem Weg ins Parlament – Was die Kabinettsbefassung jetzt bedeutet
Was sich für Patient:innen ändern könnte
Wie bereits im Referentenentwurf vom Juli vorgeschlagen, bleibt der Kern des Vorhabens auch in der nun vom Kabinett beschlossenen Fassung zunächst unverändert. So soll die Erstverordnung von Cannabisblüten weiterhin nur nach einem persönlichen Kontakt – in der Praxis oder beim Hausbesuch – möglich sein. Für Folgeverschreibungen ist mindestens einmal jährlich ein solcher persönlicher Kontakt vorgesehen. Auch das geplante Verbot des Versandhandels bleibt Teil des Entwurfs. Bereits in der ersten Entwurfsfassung hatte dieser Punkt für Diskussionen gesorgt, insbesondere mit Blick auf die Versorgung in ländlichen Regionen und für mobilitätseingeschränkte Patient:innen.
Importzahlen, Telemedizin und der Streit um die Interpretation
Die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums verweist weiterhin auf stark gestiegene Importzahlen, die man mit einer vermehrten Nutzung telemedizinischer Plattformen in Verbindung bringt. Doch genau hier beginnt die politische und gesellschaftliche Debatte. Denn die Zahlen erzählen mehr als eine Seite der Geschichte. Während die Importmengen im zweiten Halbjahr 2024 tatsächlich um rund 170 % angestiegen sind, wuchs die Zahl der GKV-Verordnungen nur moderat. Das legt nahe: Der erleichterte Zugang durch die Entlassung aus dem Betäubungsmittelgesetz hat vielen Menschen den Weg zur medizinischen Cannabistherapie eröffnet – auch solchen, die zuvor durchs Raster gefallen sind, etwa weil sie keine schwerwiegenden Diagnosen im Sinne der Kassenversorgung vorweisen konnten. Zugleich zeigen Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis, dass insbesondere chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Patient:innen von der Versandoption profitiert haben – etwa in ländlichen Regionen, wo wohnortnahe Apotheken mit Cannabisblüten kaum verfügbar sind.
Gesetzgebung in Bewegung: Der Bundestag wird mitreden
Mit der Kabinettsbefassung ist der Entwurf nun auf dem Weg in den Bundestag – und es gilt als sehr wahrscheinlich, dass er dort in zentralen Punkten noch verändert wird. Erste Stimmen, auch aus der Koalition, haben bereits deutlich gemacht, dass die aktuelle Fassung insbesondere beim Versandverbot und bei der Definition persönlicher Arztkontakte nachgebessert werden muss. Zugleich läuft ein weiteres Prüfverfahren auf EU-Ebene: Die Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission ermöglicht es anderen Mitgliedstaaten und der Kommission selbst, mögliche Bedenken anzumelden – etwa im Hinblick auf Einschränkungen telemedizinischer Leistungen und die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt. Wann und in welcher Form Einwände eingehen, bleibt zwar offen – doch klar ist: Der jetzige Stand ist nicht das Ende der Debatte.
Jetzt ist die Zeit, sich einzubringen
In jedem Fall ist jetzt der richtige Moment, um sich aktiv einzubringen. Die öffentliche Konsultationsphase ist zwar abgeschlossen, doch das parlamentarische Verfahren bietet weiterhin Gelegenheiten zur Einflussnahme – über Verbände, Fachgespräche oder direkte Ansprache politischer Entscheidungsträger. Wer sich für eine ausgewogene, zugleich patientenfreundliche und rechtssichere Regulierung einsetzen will, sollte jetzt präsent sein. Denn eines zeigt dieser Gesetzgebungsprozess einmal mehr: Zwischen politischer Steuerung und Versorgungsrealität liegt oft ein schmaler Grat. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess konstruktiv mitzugestalten.
CanG-Evaluierung: Was wir jetzt erwarten können
Deutschland: Die aktuelle Datenlage zeigt keinen kein Jugendanstieg
Die neue Drogenaffinitätsstudie zeigt bei 18- bis 25-Jährigen höhere Konsumraten als vor zehn Jahren, während bei Jugendlichen kein Anstieg erkennbar ist. Das bestätigt die Frankfurter MoSyD-Erhebung 2024, die bei 15- bis 18-Jährigen neue Tiefststände ausweist. Kurz gesagt: Kein „Jugend-Boom“, sondern ein moderater Zuwachs in der jungen Erwachsenen-Kohorte. Das bestätigen auch die neuen Zahlen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Parallel spricht vieles dafür – und internationale Erfahrungen stützen das –, dass klare legale Kanäle den Schwarzmarkt perspektivisch schrumpfen lassen. Genau diese Verlagerung von Bezugswegen wird nun zentraler Prüfpunkt der Evaluierung sein.
Kanada: Stabil bei Jugendlichen, Edibles als Sonderfall
Und auch wenn die Evaluierung erst zeigen wird, wie stark der Effekt hierzulande ausfällt, lohnt der Blick ins Ausland: In Kanada ist der Anteil illegaler Bezugsquellen seit 2018 auf nur noch rund drei Prozent zurückgegangen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass legale Kanäle Schwarzmärkte messbar verdrängen können. Was dürfen wir also beim internationalen Vergleich erwarten? In Kanada blieben die Jugendprävalenzen insgesamt stabil, zugleich verschob sich die Produktnutzung nach der Zulassung von Edibles – ein Effekt, der für Deutschland kaum relevant ist, weil Edibles im Rahmen des CanG gerade nicht vorgesehen sind. Für die anstehende Bewertung hierzulande zählt deshalb vor allem, ob die Abgabe über Cannabis Clubs bzw. der Eigenanbau die erwünschten Schutzeffekte erzeugt, ohne neue Risiken zu schaffen.
Uruguay: Ruhige Lage im Staatsmodell
Ein kurzer Blick nach Uruguay rundet das Bild ab: Als erstes Land, das schon 2013 den Freizeitkonsum legalisierte, liefert es wichtige Erkenntnisse. Das staatlich regulierte Modell mit Homegrow, Clubs und Apotheken hat – trotz früher Befürchtungen – keine nachhaltige Zunahme des Jugendkonsums gezeigt. Entscheidend ist die Ausgestaltung – Kanäle, Produktregeln, Prävention – nicht die bloße Frage „legal oder illegal“.
Evaluierung: Daten vor Deutung
Und wie läuft die Evaluierung in Deutschland konkret? Gesetzlich ist ein gestufter Fahrplan vorgegeben: Bis spätestens 1. Oktober 2025 soll eine erste Auswertung vorliegen – speziell zu den Konsumverboten rund um Schulen (§ 5 KCanG) und deren Wirkung auf den Kinder- und Jugendschutz. Bis 1. April 2026 folgt ein Zwischenbericht, der u. a. die Auswirkungen auf cannabisbezogene organisierte Kriminalität einbezieht. Der Abschlussbericht ist spätestens zum 1. April 2028 vorgesehen. Federführend koordiniert das vom BMG beauftragte EKOCAN-Konsortium (u. a. UKE/ZIS) die Zusammenführung von Sekundärdaten, eigene Befragungen und Marktmonitoring.
Evidenzbasierte Justierung statt Symboldebatte
Für eine evidenzbasierte Politik ist das der richtige Weg: erst messen, dann nachjustieren. Wir erwarten nüchterne Befunde – etwa zu realen Jugendtrends, zum Kinder- und Jugendschutz und zur Entlastung des Schwarzmarkts. Spannend wird, wie Bund und Länder diese Daten gewichten und ob sie konsequent entlang der Evidenz nachschärfen.