Medizinalcannabis in UK: Europas nächster Wachstumsmarkt?

Ein Markt, der vor allem privat wächst

Verschreibungen über den NHS (National Health Service) sind eher selten und schwierig zu bekommen; dafür übernehmen private Kliniken zunehmend die Versorgung. Nach aktuellen Zahlen ist der britische Medizinalcannabis-Markt inzwischen fast vollständig privat geprägt: Mehr als 99 Prozent der Verschreibungen erfolgen demnach außerhalb des NHS, also über private Kliniken und spezialisierte Versorgungsanbieter. Für Anfang 2026 geht die Analyse von mehr als 40 privaten Kliniken aus, darunter rund 20 bis 25 spezialisierte Medizinalcannabis-Anbieter mit aktiver Verschreibungspraxis. Ende 2025 sollen bereits rund 80.000 Patientinnen und Patienten über das private System behandelt worden sein (groweriq 02.05.2026). Parallel dazu steigen die Importe deutlich: 2025 wurden rund 30 Tonnen medizinische Cannabisblüten in das Vereinigte Königreich importiert, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor (BoC 20.05.2026). Damit entwickelt sich Großbritannien zu einem der dynamischsten Medizinalcannabis-Märkte Europas, auch wenn der Zugang weiterhin stark vom privaten Versorgungsweg abhängt.

Private Versorgung als Antwort auf begrenzten Zugang

Diese Entwicklung zeigt: Der Bedarf ist da. Patientinnen und Patienten suchen nach Therapieoptionen, Ärztinnen und Ärzte sammeln zunehmend Erfahrung, und private Anbieter schaffen dort Versorgungsstrukturen, wo das öffentliche System durch hohe Hürden und knappe Ressourcen ausgebremst wird. Auch in Deutschland steht die Erstattung von Medizinalcannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zur Diskussion. Gerade vor dem Hintergrund eines finanziell stark belasteten NHS spielt der private Gesundheitsmarkt für Medizinalcannabis eine wichtige Rolle. Er kann Zugang ermöglichen, Aufklärung leisten und dazu beitragen, dass Medizinalcannabis stärker als reguläre Therapieoption wahrgenommen wird.

Deutschland als europäischer Referenzmarkt

Genau hier liegt eine zentrale Chance für Europa: Märkte wie Großbritannien können von Ländern lernen, die bereits länger Erfahrung mit Medizinalcannabis in der Regelversorgung gesammelt haben. Seit 2017 ist Medizinalcannabis hierzulande verschreibungsfähig und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig. Seit April 2024 ist Medizinalcannabis zudem nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern wird über das Medizinal-Cannabisgesetz reguliert. Für die Praxis bedeutete das eine deutliche Entbürokratisierung der Verordnung und Abgabe.

Diese regulatorische Entwicklung hat den deutschen Markt spürbar verändert. Verschreibungen, Importe und Marktvolumina sind deutlich gestiegen. Marktanalysen sehen Deutschland inzwischen als größten europäischen Medizinalcannabis-Markt und als zunehmend wichtigen Import- und Distributionsstandort. Damit ist Deutschland bereits heute ein wichtiges europäisches Drehkreuz für Medizinalcannabis: mit gewachsener pharmazeutischer Infrastruktur, Apothekenkompetenz, regulatorischer Erfahrung und etablierten Qualitätsprozessen.

Eine Chance für europäische Zusammenarbeit

Der britische Markt steht nicht mehr am Anfang der rechtlichen Öffnung, sondern an einem neuen Entwicklungspunkt: Wie lässt sich ein wachsender privater Markt so gestalten, dass Patientenzugang, medizinische Qualität und langfristiges Vertrauen zusammenkommen? Deutschland kann hier als Partner, Erfahrungsmarkt und Lieferkettenstandort eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft nicht nur Produkte, sondern auch Know-how zu pharmazeutischer Qualität, Versorgung über Apotheken, Importprozessen, Dokumentation und ärztlicher Praxis.

Wie relevant diese Fragen sind, zeigte auch die Cannabis Europa, die am 26. und 27. Mai 2026 in London stattfand. Dort wurde deutlich: Der britische Medizinalcannabis-Markt wächst dynamisch, steht aber zugleich vor der Aufgabe, private Versorgung, regulatorische Klarheit und verlässliche Qualitätsstandards stärker zusammenzuführen. Für Deutschland ergibt sich daraus eine klare europäische Chance: Die hier gewachsene Erfahrung kann helfen, Medizinalcannabis auch in anderen Märkten professioneller, sicherer und patientennäher in die Versorgung zu integrieren.

 

Sons(t) noch was?

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind

Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen? 

Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet.  Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt.  Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.

 

Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert? 

Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals.  Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen. 

 

Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar? 

Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.  

 

Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert? 

In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen.  Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten. 

 

Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten? 

Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein. 

 

Sie haben zwei Wünsche frei. Was wünschen Sie sich von der Politik? 

Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit. 

 

Und was wünschen Sie sich von der Branche? 

Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte. 

Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive! 

 

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Jakob Sons

Gründer von Cansativa

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Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind

Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen? 

Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet.  Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt.  Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.

 

Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert? 

Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals.  Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen. 

 

Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar? 

Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.  

 

Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert? 

In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen.  Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten. 

 

Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten? 

Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein. 

 

Sie haben zwei Wünsche frei. Was wünschen Sie sich von der Politik? 

Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit. 

 

Und was wünschen Sie sich von der Branche? 

Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte. 

Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive! 

 

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ICBC Berlin: Ein Stimmungsbild der ganzen Branche

Marktentwicklung mit Perspektive 

Auf den Panels kamen eine Reihe von Themen zu Wort, darunter die Preisentwicklung der vergangenen Monate im Blütenmarkt und die geplante GKV-Reform: Die Branche diskutiert hier differenziert und mit wachsendem strategischem Blick. Sinkende Preise der vergangenen Monate werden nicht nur als Herausforderung gesehen, sondern auch als Zeichen eines reifenden Marktes, in dem weiterhin tragfähige Geschäftsmodelle möglich sind. Entscheidend wird sein, auf Stabilität, Qualität und ein breiteres Produktportfolio in unterschiedlichen Preislagen zu setzen.  

Gleichzeitig wurde in der Debatte um die GKV-Kostenerstattung deutlich, wie wichtig verlässliche politische Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Marktes bleiben. Dass medizinisches Cannabis seit 2017 erstattungsfähig ist, war ein zentraler Impuls für die Patientenversorgung und für den Aufbau des heutigen Marktes. Umso wichtiger ist es, diesen Weg verlässlich weiterzugehen und Patientinnen und Patienten den Zugang zu den für sie passenden Therapieformen zu erhalten. 

 

Wie geht es mit der MedCan-Reform weiter? 

Ein weiteres zentrales Thema auf der ICBC war die Frage, ob die im vergangenen Sommer vorgestellte MedCan-Reform in ihrer ursprünglichen Form überhaupt noch realistisch ist. Auf den Panels überwog die Einschätzung, dass dies eher nicht der Fall ist. In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass sich die politische Bewertung inzwischen verschoben hat: Versand und digitale Verschreibungsmodelle gelten zunehmend nicht mehr als Kern des Problems, sondern als Teil einer modernen Versorgung. Entsprechend rechnen viele in der Branche damit, dass die Reform, sollte sie weiterverfolgt werden, deutlich anders ausfallen würde als noch im letzten Jahr skizziert. 

 

Rechtsprechung statt zusätzlicher Sonderregulierung 

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt auf der ICBC war die aktuelle Rechtsprechung rund um Telemedizin und Plattformmodelle. Die Urteile und laufenden Verfahren zeigen, dass bestehende rechtliche Instrumente greifen und der Markt juristisch eingehegt wird. Genau das ist aus Branchensicht eine wichtige Botschaft: Rechtsfragen werden von den Gerichten aufgegriffen, unzulässige Modelle werden überprüft, und die Grenzen rechtskonformer Marktteilnahme werden nach und nach klarer gezogen. Das stärkt am Ende eher die Argumentation gegen eine zusätzliche MedCan-Reform. Denn wenn sich der Rechtsrahmen durch Rechtsprechung weiter konkretisiert, spricht vieles dafür, dass sich langfristig die rechtskonformen Marktteilnehmer durchsetzen werden, ohne dass es dafür neue, pauschale Einschränkungen braucht. 

 

Deutschland als europäisches Drehkreuz 

Gerade in dieser Gemengelage zeichnet sich zugleich immer deutlicher ab, wohin sich der Markt entwickelt: Deutschland etabliert sich zunehmend als zentrales Drehkreuz der Cannabisbranche in Europa. Auch die ICBC hat diesen Trend noch einmal eindrücklich bestätigt. Trotz aller regulatorischen Debatten bleibt Deutschland der Markt, auf den die Branche schaut, in dem sich Investitionen, Innovationen und strategische Partnerschaften bündeln. Der Rahmen bleibt hochreguliert und anspruchsvoll: Wer die Entwicklung in Berlin verfolgt, sieht nicht nur die aktuellen Herausforderungen, sondern vor allem das wachsende Potenzial eines europäischen Marktes, in dem Deutschland bereits eine Schlüsselrolle spielt. 

 

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Medizinalcannabis und Evidenz – was die Daten heute tatsächlich zeigen

Evidenz entsteht auch jenseits klassischer Studiendesigns 

Weltweit liegt eine breite Evidenzbasis zu Medizinalcannabis vor, darunter dokumentierte Behandlungsverläufe und umfangreiche Real-World-Daten aus Kohorten mit mehreren zehntausend Patientinnen und Patienten. Ergänzt werden diese durch klinische Studien, auch wenn randomisierte kontrollierte Studien insbesondere für Cannabisblüten methodisch schwer umzusetzen sind, etwa aufgrund der eingeschränkten Verblindbarkeit inhalativer Anwendungen. 

Ein systematischer Überblick über die internationale Studienlage zeigt zudem, dass die Evidenzbasis kontinuierlich wächst und sich über zahlreiche Indikationen erstreckt (vgl. COPEIA-Datenbank für Fachkreise). Dieses Spannungsfeld ist nicht ungewöhnlich. In vielen etablierten Therapiegebieten basiert die Versorgung auf einer Kombination aus Studien, Versorgungsdaten und ärztlicher Erfahrung. Evidenzlücken bedeuten daher nicht Wirkungslosigkeit, sondern spiegeln häufig strukturelle Grenzen der Forschung wider. 

 

Versorgungsdaten zeigen klare therapeutische Muster 

Mit der Einführung von Medizinalcannabis im Jahr 2017 führte das BfArM bewusst eine systematische Begleiterhebung durch, um die Versorgung wissenschaftlich zu evaluieren. Ziel war es, auf Basis realer Verordnungsdaten zu prüfen, wie wirksam und sinnvoll der Einsatz in der Praxis ist und gleichzeitig eine Grundlage für die weitere Forschung zu schaffen. 

In die Auswertung flossen Daten zu rund 21.000 Behandlungen ein, die belastbare Aussagen zur Versorgung erlauben. Dabei ist entscheidend: Die Begleiterhebung erfasst ausschließlich Patientinnen und Patienten, deren Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wurde. Sie bildet damit vor allem schwerwiegende Erkrankungen ab, bei denen eine Kostenübernahme möglich ist. Anwendungsbereiche bei weniger schweren Erkrankungen, in denen Medizinalcannabis ebenfalls eingesetzt wird, jedoch häufig ohne Erstattung, sind in diesen Daten nicht enthalten. 

Die Auswertung zeigte, in welchen Indikationen Medizinalcannabis vor allem eingesetzt wird: Chronische Schmerzen waren mit 76,4 Prozent mit Abstand die häufigste Verschreibungsursache. Rund 70 Prozent der Patientinnen und Patienten berichteten über eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, in etwa 75 Prozent der Fälle wurde eine Linderung der Symptomatik dokumentiert. Damit zeigt die Begleiterhebung klar, dass Medizinalcannabis in der Praxis relevante therapeutische Effekte erzielt. 

Die gewonnenen Erkenntnisse sind zudem in die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen eingeflossen, etwa durch die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss).  

 

Darreichungsform ist Teil der Therapieentscheidung 

Fragen nach Evidenzen richten sich oft gegen Cannabisblüten. Dabei waren es gerade die Blüten, die durch die Neuregelung in 2017 erstattungsfähig gemacht wurden. Inhalative und orale Anwendungen unterscheiden sich erheblich in ihrer Pharmakokinetik, insbesondere hinsichtlich Wirkeintritt, Wirkmaximum und Wirkdauer. Für viele Patientinnen und Patienten ist die inhalative Anwendung daher medizinisch sinnvoll und unverzichtbar. Die Annahme, inhalative Therapien könnten grundsätzlich durch orale Präparate ersetzt werden, greift zu kurz und wird der klinischen Realität nicht gerecht. 

Darauf weist auch Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl hin, und betont, die „von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Begleiterhebung zeigt klar, dass Cannabisblüten insgesamt wirksamer sind und die Lebensqualität deutlicher verbessern als alternative Fertigarzneimittel – mit weniger unerwünschten Wirkungen. Die Evidenzlage für orale Cannabisextrakte (Ausnahme: das Fertigarzneimittel Sativex®) ist mit jener für Cannabisblüten vergleichbar“ (Medical Tribune 23.03.2026). 

 

Forschung braucht Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen 

Medizinalcannabis ist in Deutschland erst seit wenigen Jahren regulärer Bestandteil der erstattungsfähigen Versorgung. Für ein Therapiefeld dieser Größenordnung ist die Evidenzbasis entsprechend dynamisch im Aufbau.  

Hinzu kommt ein regulatorisches Umfeld, das sich weiterhin verändert. Große, langfristige Studien erfordern jedoch Planungssicherheit und erhebliche Investitionen. Die Geschwindigkeit des Erkenntnisgewinns ist daher nicht allein eine wissenschaftliche, sondern auch eine strukturelle Frage. 

 

Eine evidenzbasierte Therapie im Ausbau 

Die Evidenz zu Medizinalcannabis ist heute breit und konsistent genug, um klare Einsatzgebiete zu definieren und eine verantwortungsvolle Verschreibung zu ermöglichen. Sie umfasst klinische Studien, umfangreiche Versorgungsdaten und internationale Erfahrungen. 

Weitere Forschung wird dieses Bild weiter schärfen. Bereits heute gilt jedoch: Medizinalcannabis ist keine Therapie im Experimentierstadium, sondern ein etablierter Bestandteil der medizinischen Versorgung. Vor diesem Hintergrund sollte auch die regulatorische Ausgestaltung konsequent evidenzbasiert erfolgen und die tatsächliche Versorgungspraxis widerspiegeln. 

 

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Darreichungsformen von Medizinalcannabis – Vielfalt, Evidenz und regulatorische Perspektiven

Cannabisblüten und Extrakte: Die Basis der Versorgung 

Der größte Teil der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland erfolgt seit 2017 (in Einzelfällen auch bereits zuvor im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen) über Cannabisblüten und Cannabisextrakte, die als Rezepturarzneimittel in der Apotheke abgegeben werden.  

Cannabisblüten werden üblicherweise zerkleinert und mithilfe medizinischer Verdampfer inhaliert. Diese Form ermöglicht eine vergleichsweise schnelle Wirkung und eine flexible Dosierung. Obwohl es sich um ein pflanzliches Naturprodukt handelt, sorgen regulatorische Vorgaben, wie die europäische Arzneibuch-Monographie, für eine standardisierte Qualität und definierte Wirkstoffgehalte. 

 

Orale Einnahme: Öle, Extrakte und Destillate 

Neben der inhalativen Anwendung stehen für die Therapie mit Medizinalcannabis auch orale Darreichungsformen zur Verfügung. Dazu zählen ölige Lösungen, standardisierte Cannabisextrakte sowie hochgereinigte Destillate. Diese werden meist als Tropfen, Kapseln oder in Form von Mundsprays verabreicht und eignen sich vor allem für Patient:innen, die eine länger anhaltende und gleichmäßigere Wirkung benötigen. 

Ölige Lösungen (häufig mit Dronabinol) werden tropfenweise dosiert, was insbesondere in der Einstellungsphase eine flexible Anpassung der individuellen Dosis ermöglicht. Destillate sind hochdosierte Präparate, bei denen ein einzelnes Cannabinoid in hoher Konzentration vorliegt. Dadurch lassen sich Wirkstoffgehalt und Dosierung sehr präzise kontrollieren. Standardisierte Cannabisextrakte enthalten hingegen ein Spektrum mehrerer Cannabinoide und ermöglichen eine gleichbleibende Zusammensetzung bei gleichzeitigem Erhalt eines Teils der pflanzlichen Wirkstoffvielfalt.  

 

Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis 

Neben magistralen Zubereitungen existieren auch zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis, etwa THC-haltige Präparate wie Canemes oder Kombinationen aus THC und CBD wie Sativex. Diese Arzneimittel durchlaufen klassische Zulassungsverfahren und verfügen über klar definierte Indikationen und klinische Evidenz. In der Praxis ist ihr Einsatz jedoch meist enger gefasst als bei individuell verordneten Cannabiszubereitungen. Neben diesen Formen existieren auch topische Anwendungen wie Salben und Cremes. 

Präparate mit isolierten Wirkstoffen erleichtern eine klare Dosierung und pharmakologische Einordnung der Therapie. Gleichzeitig enthält die Cannabispflanze eine Vielzahl weiterer Inhaltsstoffe, darunter zahlreiche Cannabinoide sowie Terpene und Flavonoide. Deren Zusammenspiel wird als sogenannter Entourage-Effekt beschrieben und trägt ebenfalls zur therapeutischen Wirkung bei. 

 

Perspektiven für neue Darreichungsformen 

Mit der weiteren Entwicklung des medizinischen Cannabis-Marktes gewinnen auch in Deutschland zusätzliche Darreichungsformen an Bedeutung. Dazu zählen unter anderem inhalative Systeme mit standardisierten Kartuschen sowie neue orale Darreichungsformen mit definierter Wirkstoffdosierung; auch als Gummies bekannt. 

Inhalative Kartuschensysteme werden als nach der EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR) zertifizierte Verdampfer eingesetzt. Die vorgesehenen Kartuschen können in der Apotheke mit geeigneten Cannabisextrakten befüllt und anschließend an Patient:innen abgegeben werden.  

Diese Entwicklungen spiegeln das Bedürfnis vieler Patient:innen nach einfach anzuwendenden, reproduzierbar dosierbaren und alltagstauglichen Therapieoptionen wider. Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik – etwa bei Tremor oder neurologischen Erkrankungen – können solche Darreichungsformen eine wichtige Rolle spielen. 

 

Fazit  

Für die medizinische Versorgung bedeutet dies vor allem eines: Je nach Krankheitsbild und individuellem Bedarf kann eine größere Vielfalt an Darreichungsformen dazu beitragen, Therapien passgenauer und patientengerechter zu gestalten. 

Die Entwicklung der Darreichungsformen zeigt, wie dynamisch sich die medizinische Cannabistherapie weltweit weiterentwickelt. Für Deutschland bleibt entscheidend, Innovationen mit klaren regulatorischen Leitplanken zu verbinden. 

 

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Medizinalcannabis und Telemedizin: Warum ärztliche Hoheit und klare Regeln entscheidend sind

Vor einem Jahr haben wir die Rolle der Telemedizin im Kontext von Medizinalcannabis eingeordnet. Seither hat die Debatte an Dynamik gewonnen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie moderne Versorgungsformen sinnvoll reguliert werden können, ohne den Zugang zur medizinischen Behandlung unnötig zu erschweren. Eine sachliche Betrachtung zeigt: Die Herausforderung liegt weniger in der Telemedizin selbst als in der Ausgestaltung klarer und konsistenter Rahmenbedingungen. 

 

Telemedizin als Teil der medizinischen Versorgung 

Digitale Konsultationen sind längst Teil der medizinischen Regelversorgung. Videosprechstunden oder telefonische Arztkontakte ergänzen die klassische Behandlung in der Praxis und verbessern insbesondere in strukturschwachen Regionen den Zugang zu medizinischer Betreuung. Auch bei vielen anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten haben sich digitale Versorgungsmodelle etabliert – etwa bei Therapien im Bereich Männergesundheit oder Adipositas. Die grundlegende regulatorische Frage betrifft daher nicht ausschließlich Medizinalcannabis, sondern den Umgang mit digitalen Versorgungsmodellen im Gesundheitswesen insgesamt. 

 

Ärztliche Hoheit als zentraler Maßstab 

Unabhängig vom Kommunikationsweg bleibt ein Grundprinzip der medizinischen Versorgung entscheidend: Die Therapiehoheit liegt bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Dazu gehört nicht nur die Entscheidung über das geeignete Medikament, sondern auch über die angemessene Form des Arzt-Patienten-Kontakts. Ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist, ein Telefongespräch zur Dosisanpassung ausreicht oder eine Videosprechstunde medizinisch vertretbar ist, liegt im professionellen Ermessen des Arztes. Mit dieser Entscheidung geht die volle Verantwortung einher, unabhängig vom Kommunikationskanal. 

 

Klare Regeln für digitale Versorgungsmodelle 

Damit digitale Verschreibungsmodelle verantwortungsvoll funktionieren, braucht es klare regulatorische Leitplanken. Dazu gehört insbesondere eine verlässliche Identifizierung der Patient:innen bei telemedizinischen Konsultationen sowie transparente und nachvollziehbare Behandlungsprozesse. Ebenso wichtig ist die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Vorgaben (etwa das Heilmittelwerbegesetz), um sicherzustellen, dass medizinische Entscheidungen nicht durch unzulässige Werbe- oder Vertriebspraktiken beeinflusst werden. Darüber hinaus sollte auch im digitalen Kontext die freie Apothekenwahl der Patient:innen gewahrt bleiben und eine strukturelle Trennung zwischen ärztlicher Verschreibung und wirtschaftlichen Vertriebsinteressen entlang der Versorgungskette sichergestellt werden. 

 

Regulieren mit Systemperspektive 

Die Diskussion über Telemedizin im Cannabissektor zeigt, dass digitale Versorgungsmodelle zunehmend Teil der gesundheitspolitischen Realität sind. Umso wichtiger ist eine Regulierung, die technologieoffen bleibt und medizinische Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. Telemedizin ist kein Selbstzweck, aber auch kein strukturelles Risiko per se. Die Herausforderung besteht darin, Qualität zu sichern, ohne moderne Versorgungswege pauschal auszuschließen. 

 

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Agenda 2026: Relevante Cannabis-Events für Medizin, Wirtschaft und Versorgung

Medizinische Kongresse & wissenschaftlicher Austausch

Der medizinische Bereich bleibt einer der dynamischsten Treiber der Branche. Dabei ist 2026 klar zu unterscheiden zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Leitkongressen, in denen Medizinalcannabis zwar nicht ausschließlich, aber als relevanter Bestandteil einzelner Therapiegebiete – insbesondere in der Schmerz- und Palliativmedizin – verhandelt wird.

Vor diesem Hintergrund ist 2026 zwischen spezifischen Medizinalcannabis-Fachkongressen und medizinischen Kongressen zu unterscheiden, bei denen Medizinalcannabis erwartbar Teil des Programms ist. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der laufenden Reformdiskussionen im MedCanG-Bereich und der fortschreitenden Integration von Cannabisarzneimitteln in die Versorgung von besonderer Bedeutung.

Medizinalcannabis-spezifische Fachkongresse

  • Medicinal Cannabis Congress | 28.–29. Mai 2026 | Berlin
    Einer der führenden Fachkongresse zu Medizinalcannabis in Deutschland. Im Fokus stehen klinische Evidenz, neue Indikationen, regulatorische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen aus ärztlicher und pharmazeutischer Perspektive.
  • BPC Fachsymposium | Herbst 2026 | Ort tba
    Fachveranstaltung mit Schwerpunkt auf evidenzbasierten Cannabinoid-Therapien, Leitlinienentwicklung und klinischer Anwendung.

Medizinische Kongresse mit potenziellen Medizinalcannabis-Schwerpunkten

  • Deutsche Schmerz- und Palliativtage | 19.–21. März 2026 | Frankfurt
    Zentrale Plattform für Schmerz- und Palliativmedizin, auf der Medizinalcannabis insbesondere bei chronischen Schmerzen und in der palliativen Versorgung eine wachsende Rolle spielt.
  • 16. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin | 23.–26. September 2026 | Freiburg
    Breites wissenschaftliches Programm zur Palliativversorgung, inklusive aktueller Entwicklungen beim Einsatz von Cannabisarzneimitteln.
  • Deutscher Schmerzkongress 2026 | 21.–24. Oktober 2026 | Mannheim
    Einer der wichtigsten deutschsprachigen Kongresse zur Schmerzmedizin mit zunehmender Relevanz für cannabinoidbasierte Therapien.

 

Business-, Industrie- & Investorenveranstaltungen

Für Unternehmen, Investor:innen und politische Akteur:innen bleibt 2026 ein entscheidendes Jahr. Internationale und nationale Business-Events bieten Raum für Marktanalysen, strategische Partnerschaften und regulatorische Einordnung.

  • Talman House Zurich | 20. Februar 2026 | Zürich, Schweiz
    Exklusives Business-Format mit Fokus auf strategischen Austausch, Markttrends und internationale Perspektiven der Cannabisindustrie.
  • Talman House Berlin | 13. April 2026 | Berlin
    Business-Event im politischen Zentrum Deutschlands mit Schwerpunkt auf Regulierung, Marktstruktur und Vernetzung relevanter Branchenakteur:innen.
  • ICBC Berlin | 13.–15. April 2026 | Berlin
    Führende internationale Business-Konferenz für die deutsche Cannabisbranche. Zentrale Plattform für Austausch zwischen Industrie, Politik und Investor:innen.
  • World Class Cannabis Business Europe | 19.–20. Mai 2026 | Frankfurt
    Internationale Konferenz mit Schwerpunkt auf Geschäftsmodellen, Investitionen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa.
  • CB Expo – Business | 15.–17. September 2026 | Dortmund
    Deutsche Fachmesse für die Cannabiswirtschaft mit Fokus auf Industrie, Start-ups und Marktintegration.
  • MJBizCon | 1.–4. Dezember 2026 | Las Vegas, USA
    Größte Cannabis-Messe weltweit und internationaler Pflichttermin für alle, die globale Marktentwicklungen verstehen und mitgestalten wollen.

 

Apotheken- & versorgungsrelevante Veranstaltungen

Mit der zunehmenden Bedeutung von Medizinalcannabis in der Regelversorgung rücken Apotheken und pharmazeutische Akteur:innen weiter in den Fokus.

  • Expopharm | 15.–17. September 2026 | München
    Leitmesse für den Apothekenmarkt. Medizinalcannabis spielt hier eine wachsende Rolle, insbesondere im Hinblick auf Versorgung, Beratung und Distribution.
  • Deutscher Apothekertag 2026 | parallel zur Expopharm | München

Zentrales berufspolitisches Forum der deutschen Apothekerschaft. Beschlüsse und Debatten haben unmittelbare Auswirkungen auf die apothekerliche Praxis.

Ergänzend: Veranstaltungen mit Freizeit- & Community-Fokus

Auch 2026 finden zahlreiche Events statt, die sich stärker an Freizeitkonsument:innen und die Community richten. Sie sind Ausdruck der kulturellen und gesellschaftlichen Dimension der Branche: Cannatrade (29.05.-31.05.2026 in Zurich), Mary Jane Berlin (11.–14. Juni 2026 in Berlin), Cannafair (21.–23. August 2026 in Meerbusch), Cannafriends (25.–27. September 2026 in Ilsede).

Die Vielzahl der Veranstaltungen zeigt: Die Cannabisbranche bleibt auch 2026 in Bewegung. Medizinische Innovationen, regulatorische Weichenstellungen und wirtschaftliche Entwicklungen greifen zunehmend ineinander.

Wir freuen uns darauf, diese Themen im Laufe des Jahres weiter zu begleiten und auf den kommenden Veranstaltungen mit vielen von euch persönlich ins Gespräch zu kommen.

Sons(t) noch was?

Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!

Wir wünschen eine gute Lektüre!

Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Ausblick 2026: Regulierung, Markt und politische Weichenstellungen in Deutschland

Politischer Ausblick: MedCanG im parlamentarischen Verfahren 

Im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte steht zu Beginn des Jahres die geplante Reform des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG). Nach Vorlage des Referentenentwurfs im Sommer 2025 befindet sich das Vorhaben nun im parlamentarischen Verfahren. 

Am 14. Januar 2026 ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt. Auf dieser Grundlage ist mit Änderungen am Gesetzentwurf zu rechnen, bevor dieser in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Im Anschluss steht die Befassung des Bundesrates an. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet – vorbehaltlich weiterer politischer Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren. Der weitere Verlauf wird davon abhängen, inwieweit Versorgungsgesichtspunkte, Rechtssicherheit für Ärzt:innen und Apotheken sowie die praktische Umsetzbarkeit im parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden. 

 

KCanG-Evaluation: Erweiterter Bericht im Frühjahr erwartet 

Neben dem Medizinalbereich bleibt auch der Konsumcannabis politisch relevant. Für April 2026 wird der erweiterte Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) erwartet, nachdem im Vorjahr ein erster Zwischenbericht veröffentlicht wurde. 

Der Bericht dürfte erneut eine wichtige Grundlage für die politische Bewertung der Reform liefern. Abhängig von den Ergebnissen ist nicht auszuschließen, dass auch im Konsumbereich Nachsteuerungen diskutiert werden – etwa mit Blick auf Zugangswege, Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen oder die bislang ausgebliebenen Modell- und Forschungsprojekte. Damit bleibt das Jahr 2026 auch für den Freizeitbereich ein Jahr der politischen Beobachtung und potenziellen Anpassung. 

 

Marktentwicklung: Stabilisierung und Professionalisierung 

Nach den dynamischen Wachstumsphasen der vergangenen Jahre dürfte sich der deutsche Medizinalcannabismarkt 2026 weiter stabilisieren und professionalisieren. Die Nachfrage wird voraussichtlich auf hohem Niveau verbleiben, getragen durch eine wachsende Patientenzahl, zunehmende Verordnungssicherheit und die fortschreitende Integration in die Regelversorgung, gestützt durch zunehmende Forschung in bestehenden Anwendungsfeldern wie der Geriatrie. 

Auch unter regulatorischen Vorbehalten bestehen für Marktakteure weiterhin belastbare Entwicklungsperspektiven. Telemedizinische Versorgungsmodelle und der Versandhandel stehen zwar politisch unter Beobachtung, haben jedoch wesentlich zur Markterschließung und Versorgungssicherheit beigetragen und prägen die Versorgungsrealität. Apotheken festigen ihre Rolle als zentrale Schnittstelle zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und Herstellern und profitieren von steigender Routine in Abgabe, Beratung und Logistik. Die Importvolumina dürften sich auf einem hohen Niveau einpendeln und damit eine verlässliche Grundlage für Versorgung und Planung bieten. 

Der Konsumcannabisbereich bleibt hingegen außerhalb marktwirtschaftlicher Strukturen. Mangels genehmigter Modell- oder Forschungsprojekte entstehen keine kommerziellen Wertschöpfungsketten. Die Cannabis-Anbauvereinigungen sind nicht gewinnorientiert ausgestaltet und erfüllen ausschließlich die Versorgung ihrer Mitglieder.  

 

Ein Jahr der Entscheidungen 

Das Jahr 2026 steht weniger für einen Neubeginn als für die Weiterentwicklung der Cannabisregulierung in Deutschland. Nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2024 zeigt sich, dass Regulierung kein abgeschlossener Zustand ist, sondern sich schrittweise weiterentwickelt. Mit der anstehenden MedCanG-Reform und der erweiterten KCanG-Evaluation stehen wichtige Weichenstellungen bevor, und eine Branche, die sich inzwischen darauf eingestellt hat, mit Veränderung konstruktiv umzugehen. 

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Das Jahr 2025 – Cannabispolitik zwischen Entkriminalisierung und Re-Regulierung

Konsumcannabis: Entkriminalisierung mit messbaren Effekten

Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 wurde der Konsum von Cannabis in Deutschland erstmals umfassend neu geregelt. Ein zentraler Anspruch der Reform war es, Konsum zu entkriminalisieren und zugleich gesundheitspolitisch verantwortungsvoll zu steuern. Der erste Zwischenbericht der von der Bundesregierung eingesetzten ECOCAN-Evaluationsgruppe lieferte im Herbst ein Jahr später erste wichtige Erkenntnisse.

Ein Anstieg des Konsums bei Kindern und Jugendlichen konnte nicht festgestellt werden. Auch andere häufig geäußerte Befürchtungen wie etwa eine Eskalation des öffentlichen Konsums oder deutliche Belastungen für Kommunen, finden in den bisherigen Daten keine Bestätigung. Damit stützt die Evaluation zentrale Annahmen der Reform und liefert erstmals eine belastbare empirische Grundlage für die weitere politische Debatte.

 

Begrenzte Zugangswege und ausbleibende Modellprojekte

Gleichzeitig macht der Evaluationsbericht deutlich, dass die praktische Umsetzung im Konsumbereich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Insbesondere die legalen Zugangswege sind bislang stark begrenzt. Cannabis-Anbauvereinigungen haben vielerorts mit komplexen Genehmigungsverfahren zu kämpfen, die Zahl tatsächlich zugelassener Clubs bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück.

Hinzu kommt, dass kein einziges der vorgesehenen Forschungsprojekte genehmigt wurde, obwohl zahlreiche Anträge eingereicht worden waren. Damit fehlen bislang genau jene kontrollierten Strukturen, die nicht nur den Zugang verbessern, sondern auch zusätzliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Regulierung liefern könnten – im deutlichen Kontrast zu Ländern wie der Schweiz, wo entsprechende Projekte bereits seit etwa einem Jahr erfolgreich laufen.

Die Folge: Der legale Freizeitmarkt kann die bestehende Nachfrage nur eingeschränkt auffangen.

 

Medizinalcannabis: Entlastung, Normalisierung und neue Dynamik

Im medizinischen Bereich markierte das neue Gesetz ebenfalls eine große Veränderung.  Mit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht wurde ein langjähriger Reformschritt vollzogen, der Zugangshürden gesenkt und die Versorgung normalisiert hat. Für Patient:innen und Ärzt:innen bedeutet dies grundsätzlich mehr Handlungsspielraum, weniger Stigmatisierung und eine stärkere Integration in die Regelversorgung.

Gleichzeitig befand sich das System in diesem Jahr weiterhin in einer Anpassungsphase. Regressängste und Unsicherheiten in der Verordnungspraxis, insbesondere bei Kassenpatient:innen, bestehen fort. Dennoch ist unübersehbar, dass sich Medizinalcannabis immer mehr von einem Nischenprodukt zu einem relevanten Versorgungssegment entwickelt hat.

 

Marktwachstum, Telemedizin und regulatorischer Nachsteuerungsbedarf

Dieses Wachstum zeigt sich insbesondere in stark gestiegenen Importzahlen sowie in der raschen Entstehung zahlreicher telemedizinischer Versorgungsangebote. Digitale Plattformen haben für viele Patient:innen erstmals einen niedrigschwelligen Zugang zu ärztlichen Verordnungen ermöglicht und immer mehr Apotheken mit Versandlizenz liefern viele Medikamente direkt vor die Haustür.

Die neue Bundesregierung hat diese Dynamik aufgegriffen und im Sommer 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG vorgelegt. Mit dem geplanten Verbot von Telemedizin und Versand zielt die Reform weniger auf eine strukturelle Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung als auf eine stärkere Begrenzung und Kontrolle von Zugangswegen. Damit rückt der medizinische Bereich erneut in den Fokus ordnungspolitischer Debatten – trotz seiner primären Verankerung im Gesundheitswesen.

(Der Gesetzentwurf steht heute, den 18. Dezember, um 21:55 Uhr auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Wer zuschauen möchte, kann die Debatte live über das Parlamentsfernsehen verfolgen.)

Ein System im Praxistest

Die bisherigen Entwicklungen zeigen, wie eng Marktmechanismen, Versorgungspraxis und politische Steuerung miteinander verwoben sind – und wie schnell Ungleichgewichte entstehen, wenn einzelne Bereiche nur eingeschränkt funktionieren.

Das kommende Jahr wird daher entscheidend dafür sein, ob es der Politik gelingt, einen regulatorischen Rahmen zu finden, der den unterschiedlichen Realitäten gerecht wird: einem wachsenden Markt, einer heterogenen Patientenschaft – sowohl in der GKV als auch im Selbstzahlerbereich –, den Apotheken als zentralen Versorgungsakteuren sowie den verschreibenden Ärzt:innen, die sich weiterhin zwischen Versorgungsauftrag und rechtlicher Unsicherheit bewegen.

 

Zum Jahresausklang wünschen wir Ihnen besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Familie und Erholung vom politischen und beruflichen Alltag. Gesundheit bleibt – unabhängig von regulatorischen Debatten – das höchste Gut.

Wir danken allen Leser:innen des Cannabis Briefings, die uns über das Jahr hinweg begleitet haben. Es freut uns, diesen Weg gemeinsam gegangen zu sein und die Entwicklungen rund um Cannabis kontinuierlich einordnen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr und freuen uns auf den weiteren Austausch.

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Jakob Sons

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