Seit heute gelten die neuen Regelungen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist heute in Kraft getreten. Damit gilt die Neufassung des § 31 Absatz 6 SGB V ab sofort. (Bundesgesetzblatt 29.07.2026)
Was gilt ab jetzt?
- Cannabisblüten sind nicht mehr Teil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon bleiben grundsätzlich erstattungsfähig.
- Vor ihrer Versorgung muss jedoch grundsätzlich zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen.
Was bedeutet das für Apotheken und ihre Patientinnen und Patienten?
Bei Verordnungen von Cannabisblüten zulasten der GKV besteht ab heute unmittelbarer Klärungsbedarf. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen sich möglicherweise auf einen Therapiewechsel oder eine Selbstzahlung einstellen. Für Apotheken ist daher mit vermehrten Rückfragen zu bestehenden Verordnungen, Kostenübernahmen und möglichen Therapiealternativen zu rechnen. Eine Umstellung sollte immer mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.
Was gilt für bestehende Genehmigungen?
Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung für bereits laufende oder genehmigte Therapien. Damit ist weiterhin offen, wie Krankenkassen bestehende Genehmigungen und bereits ausgestellte Verordnungen behandeln. Wir empfehlen, konkrete Fälle vor der Belieferung mit der jeweiligen Krankenkasse sowie der zuständigen Apothekerkammer zu klären.
Leitfaden und weiterführende Informationen
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten hat aktuelle Informationen, eine Checkliste und eine Vorlage zur Klärung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse zusammengestellt:
Was Apotheken von der Neuregelung erwarten
Unsere Umfrage aus der letzten Ausgabe zeigt: Die Sorge um die Patientenversorgung ist groß. Besonders häufig rechnen die teilnehmenden Apotheken mit Therapiewechseln sowie möglichen Versorgungslücken.
Umfrageergebnisse in der Mediathek ansehen
Wir beobachten die Verkündung und die praktische Umsetzung und halten Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Fatih Aydin
Vice President External Affairs
Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager