GKV-Entwurf: Sparen mit Folgen für die Cannabisversorgung
Ein großes Sparpaket mit vielen Streitpunkten
Für 2027 erwartet die Bundesregierung ohne Gegenmaßnahmen eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro. Das Gesetz soll die GKV deshalb durch ein breites Maßnahmenpaket entlasten. Dazu gehören unter anderem höhere Zuzahlungen, Begrenzungen bei Vergütungssteigerungen, ein zusätzlicher Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel sowie der Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen aus der GKV. (Bundestag 08.07.2026)
Entsprechend konzentrierte sich die politische Debatte vor allem auf die großen finanziellen Stellschrauben: den Beitrag von Bund, Pharmaindustrie, Krankenhäusern, Ärzteschaft und Versicherten. Die Cannabisversorgung blieb daneben weitgehend eine Randnotiz, auch weil nur eine vergleichsweise kleine Patientengruppe unmittelbar betroffen ist.
Für diese Menschen ist die Änderung jedoch keineswegs klein. Der Anspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V richtet sich an Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, die nachweisen müssen, dass ihnen reguläre Therapieoptionen nicht ausreichend helfen konnten. Wie auch Manuel Kralik in unserem Cannabis-Briefing-Interview beschrieben hat, stehen hinter den Genehmigungsverfahren häufig lange Krankheits- und Therapiewege.
Was sich konkret ändert
Die Neuregelung erfolgt in zwei Stufen. Erstens werden getrocknete Cannabisblüten vollständig aus dem Leistungsanspruch der GKV gestrichen. Sie bleiben verschreibungsfähig und können weiterhin über Apotheken bezogen werden; künftig jedoch grundsätzlich nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zweitens wird der Zugang zu den weiterhin erstattungsfähigen Cannabisarzneimitteln verschärft. Dazu gehören standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon, die als Rezepturarzneimittel hergestellt werden. (Bundestag 08.07.2026)
Cannabishaltige Fertigarzneimittel hatten bereits bisher Vorrang: Vor der Verordnung von Blüten oder Extrakten musste geprüft werden, ob ein geeignetes zugelassenes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht (Gemeinsamer Bundesausschuss 16.03.2023). Neu ist nun der verpflichtende Zeitraum. Die vertragsärztliche Versorgung muss zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen. Erst danach können die weiterhin erfassten Rezepturarzneimittel zulasten der GKV verordnet werden.
Der Genehmigungsvorbehalt bei der Erstverordnung bleibt bestehen. Weiterhin ausgenommen sind Verordnungen durch die bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Facharztgruppen und ärztlichen Qualifikationen.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Auch der Bundesrat ließ es am selben Tag ohne weitere Änderungen passieren. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Zum Redaktionsschluss war das Gesetz jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft. Die folgende Einordnung basiert daher auf der vom Bundestag beschlossenen Fassung (Bundesrat 10.07.2026).
Die Änderungen zur Cannabisversorgung treten demnach nicht erst zum 1. Januar 2027 in Kraft, sondern bereits am Tag nach der Verkündung. Das genaue Datum steht damit noch nicht fest.
Offene Fragen für laufende Therapien
Eine ausdrückliche Übergangs- oder Bestandsschutzregelung enthält die beschlossene Fassung nicht. Bei bereits genehmigten Blütentherapien spricht daher vieles dafür, dass nach dem Inkrafttreten keine weitere Versorgung zulasten der GKV möglich ist. Auch bereits ausgestellte Rezepte dürften problematisch sein, wenn sie erst danach in der Apotheke eingelöst werden. Die konkrete Abrechnungspraxis wurde jedoch nicht abschließend geklärt.
Offen bleibt ebenfalls, wie der neue sechsmonatige Therapieversuch bei Patient:innen gehandhabt wird, die bereits Extrakte, Dronabinol- oder Nabilon-Rezepturen erhalten. Da auch hierfür keine ausdrückliche Übergangsregelung vorgesehen ist, wird sich die praktische Umsetzung erst im Zusammenspiel von Krankenkassen, Ärzteschaft und Apotheken zeigen.
Nicht zurück auf Anfang
Für die betroffenen Patient:innen ist die Reform gleichwohl ein Rückschritt: Eine Darreichungsform fällt aus der solidarisch finanzierten Versorgung, für andere Cannabisarzneimittel entsteht eine zusätzliche Hürde. Doch die Versorgungsstrukturen, die seit 2017 in Arztpraxen, Apotheken und im Großhandel gewachsen sind, bleiben bestehen. Auf dieser Grundlage lassen sich auch unter den neuen Bedingungen tragfähige Versorgungswege finden.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Mary Jane 2026: Der Cannabismarkt im Realitätstest
Die Mary Jane als Spiegel einer Branche im Wandel
Die Mary Jane war schon immer mehr als eine klassische Messe. Sie zeigt, wie breit Cannabis heute gesellschaftlich, wirtschaftlich und regulatorisch diskutiert wird. Zwischen Fachprogramm, Produktneuheiten, Community, Festival und Business-Gesprächen wird sichtbar, wie unterschiedlich die Erwartungen an den Markt inzwischen sind.
Genau darin liegt 2026 der eigentliche Erkenntniswert der Messe. Nach Jahren des politischen Aufbruchs, der Teillegalisierung und des starken Wachstums im medizinischen Markt reicht reine Sichtbarkeit nicht mehr aus. Die zentrale Frage lautet inzwischen: Wie professionell, belastbar und verantwortungsvoll ist der Cannabismarkt geworden?
Vom Aufbruch zur Bewährungsprobe
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie dynamisch sich der Cannabismarkt entwickeln kann, wenn regulatorische Rahmenbedingungen Bewegung ermöglichen. Gleichzeitig wächst mit der Sichtbarkeit auch der Anspruch an die Branche. Qualität, Produktsicherheit, verlässliche Lieferketten, klare Standards und verantwortungsvolle Kommunikation sind längst keine Randthemen mehr, sondern Voraussetzungen für Vertrauen.
Gerade auf einer Messe wie der Mary Jane wird deutlich, dass Cannabis nicht mehr nur aus einer Perspektive betrachtet werden kann. Für die einen geht es um Konsumkultur, Eigenanbau und gesellschaftliche Normalisierung. Für andere stehen medizinische Versorgung, pharmazeutische Qualität, Apothekenpraxis, Erstattung und Regulierung im Mittelpunkt. Die Herausforderung besteht darin, diese unterschiedlichen Bereiche nicht zu vermischen, sondern sie klar einzuordnen.
B2B, Medizin und Versorgung: Der professionelle Teil wird wichtiger
Dass die Mary Jane erneut mit einem eigenen Fachbesuchertag startet, zeigt den Anspruch, Cannabis auch als Wirtschafts- und Versorgungsthema ernsthaft zu diskutieren. Für den medizinischen Bereich ist das besonders relevant. Denn hier geht es nicht um Lifestyle oder Trends, sondern um Patient:innenversorgung, Produktqualität, pharmazeutische Standards und Versorgungssicherheit.
Deutschland ist heute einer der wichtigsten Märkte für medizinisches Cannabis in Europa. Mit dieser Rolle wachsen auch die Anforderungen an alle Marktteilnehmer. Lieferketten müssen stabil sein, Qualitätsprozesse nachvollziehbar, regulatorische Vorgaben klar und die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Apotheken und Großhandel professionell organisiert. Die Mary Jane bietet dafür einen wichtigen Ort des Austauschs, weil sie unterschiedliche Perspektiven zusammenbringt: Hersteller, Importeure, Händler, Apotheken, Dienstleister, Politik und Patient:innen. Für den medizinischen Markt bleibt entscheidend, dass Wachstum nicht mit Beliebigkeit verwechselt wird. Vertrauen entsteht dort, wo Qualität, Standards und Verantwortung zusammenspielen.
Freizeitkonsum nach der Teillegalisierung: Normalisierung braucht Beobachtung
Auch im Bereich des Freizeitkonsums hat sich die Lage seit Inkrafttreten der Teillegalisierung spürbar verändert. Nach der ersten politischen und gesellschaftlichen Aufregung hat sich vieles eingependelt. Erwachsene Konsument:innen bewegen sich heute in einem klareren rechtlichen Rahmen, der Eigenanbau ist Teil der neuen Realität geworden, und Anbauvereinigungen entwickeln sich schrittweise als weiterer Baustein eines regulierten Umgangs mit Cannabis.
Damit werden zentrale Ziele der Teillegalisierung im Alltag sichtbar: erwachsene Konsument:innen werden entkriminalisiert, der Umgang mit Cannabis wird offener und sachlicher diskutiert, und der Fokus verschiebt sich stärker auf Gesundheitsschutz, Prävention, Aufklärung und kontrollierte Strukturen. Gleichzeitig ist dieser Prozess nicht abgeschlossen. Gerade beim Jugendschutz, bei Prävention und bei der Eindämmung des illegalen Marktes bleibt es wichtig, die Entwicklung genau zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern.
Die Mary Jane macht diese neue Phase greifbar. Sie zeigt, dass Cannabis in der Gesellschaft angekommen ist, aber auch, dass Normalisierung nicht automatisch Regulierung ersetzt. Ein verantwortungsvoller Markt braucht klare Regeln, seriöse Anbieter, transparente Informationen und eine dauerhafte politische Begleitung.
Zwischen Festival und Fachdialog
Die besondere Mischung der Mary Jane bleibt ihre Stärke und ihre Herausforderung zugleich. Auf der einen Seite stehen Festival, Community, Kultur und Konsum. Auf der anderen Seite geht es um Fachdialog, Business, Medizin, Regulierung und Versorgung. Genau dieser Spagat macht die Messe relevant: Sie bildet die gesamte Bandbreite des Cannabisthemas ab.
Für die Branche ist das eine Chance. Denn dort, wo unterschiedliche Gruppen miteinander ins Gespräch kommen, können Barrieren abgebaut und Missverständnisse reduziert werden. Gleichzeitig zeigt die Messe auch, wie wichtig klare Abgrenzungen bleiben. Medizinisches Cannabis, Freizeitkonsum und Industrieprodukte folgen unterschiedlichen Logiken und müssen entsprechend differenziert betrachtet werden.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


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Benedikt Sons
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Cansativa informiert – GKV-BStabG: Update zur geplanten Streichung der Blütenerstattung
GKV-BStabG: Was geplant ist
Das Bundesgesundheitsministerium plant im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), die Erstattung von getrockneten Cannabisblüten durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu streichen.
Der Leistungsanspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V soll künftig nicht mehr für Cannabisblüten gelten. Weiterhin erstattungsfähig bleiben sollen Cannabisextrakte in standardisierter Qualität, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.
Begründet wird die geplante Änderung unter anderem mit möglichen Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten sowie einer erhöhten Suchtgefahr durch schnelles Anfluten bei inhalativer Anwendung. (Entwurf 26.05.2026)
Timeline nach aktuellem Stand:
- 1. Lesung Bundestag: Freitag, 12.06.2026
- 1. Durchgang Bundesrat: Freitag, 12.06.2026
- Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss: voraussichtlich 22.06.2026
- 2./3. Lesung Bundestag: voraussichtlich 26.06.2026
- 2. Durchgang Bundesrat: 10.07.2026
- Geltung für Apotheken: unmittelbar ab Inkrafttreten des Gesetzes; bislang keine Übergangsfrist vorgesehen
Die Debatte ist politisch weiterhin in Bewegung. Die wichtigsten Meldungen im Überblick:
- SPD-Fraktion: Versorgung mit Cannabisblüten soll nicht pauschal über die Darreichungsform ausgeschlossen werden. Entscheidend seien Indikation und patientenbezogener Mehrwert. **Apotheke Adhoc (**28.05.2026)
- Dr. Christos Pantazis, MdB (SPD): Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten dürften nicht Gegenstand rein fiskalischer Betrachtungen werden. abgeordnetenwatch (09.05.2026)
- Bundesregierung: Das angenommene Einsparpotenzial wird mit der bisherigen Umsatzentwicklung begründet; mögliche Substitutionseffekte durch andere Cannabisarzneimittel werden als begrenzt eingeschätzt. **Antwort an Sascha H. Wagner, MdB (Linke)** (29.04.2026)
- Apothekenpraxis: Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) bringt eigene Vorschläge in die Debatte ein. DAZ (18.05.2026)
Wir beobachten das weitere Verfahren und halten Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Fatih Aydin
Vice President External Affairs
Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager
Medizinalcannabis in UK: Europas nächster Wachstumsmarkt?
Ein Markt, der vor allem privat wächst
Verschreibungen über den NHS (National Health Service) sind eher selten und schwierig zu bekommen; dafür übernehmen private Kliniken zunehmend die Versorgung. Nach aktuellen Zahlen ist der britische Medizinalcannabis-Markt inzwischen fast vollständig privat geprägt: Mehr als 99 Prozent der Verschreibungen erfolgen demnach außerhalb des NHS, also über private Kliniken und spezialisierte Versorgungsanbieter. Für Anfang 2026 geht die Analyse von mehr als 40 privaten Kliniken aus, darunter rund 20 bis 25 spezialisierte Medizinalcannabis-Anbieter mit aktiver Verschreibungspraxis. Ende 2025 sollen bereits rund 80.000 Patientinnen und Patienten über das private System behandelt worden sein (groweriq 02.05.2026). Parallel dazu steigen die Importe deutlich: 2025 wurden rund 30 Tonnen medizinische Cannabisblüten in das Vereinigte Königreich importiert, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor (BoC 20.05.2026). Damit entwickelt sich Großbritannien zu einem der dynamischsten Medizinalcannabis-Märkte Europas, auch wenn der Zugang weiterhin stark vom privaten Versorgungsweg abhängt.
Private Versorgung als Antwort auf begrenzten Zugang
Diese Entwicklung zeigt: Der Bedarf ist da. Patientinnen und Patienten suchen nach Therapieoptionen, Ärztinnen und Ärzte sammeln zunehmend Erfahrung, und private Anbieter schaffen dort Versorgungsstrukturen, wo das öffentliche System durch hohe Hürden und knappe Ressourcen ausgebremst wird. Auch in Deutschland steht die Erstattung von Medizinalcannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zur Diskussion. Gerade vor dem Hintergrund eines finanziell stark belasteten NHS spielt der private Gesundheitsmarkt für Medizinalcannabis eine wichtige Rolle. Er kann Zugang ermöglichen, Aufklärung leisten und dazu beitragen, dass Medizinalcannabis stärker als reguläre Therapieoption wahrgenommen wird.
Deutschland als europäischer Referenzmarkt
Genau hier liegt eine zentrale Chance für Europa: Märkte wie Großbritannien können von Ländern lernen, die bereits länger Erfahrung mit Medizinalcannabis in der Regelversorgung gesammelt haben. Seit 2017 ist Medizinalcannabis hierzulande verschreibungsfähig und durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig. Seit April 2024 ist Medizinalcannabis zudem nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern wird über das Medizinal-Cannabisgesetz reguliert. Für die Praxis bedeutete das eine deutliche Entbürokratisierung der Verordnung und Abgabe.
Diese regulatorische Entwicklung hat den deutschen Markt spürbar verändert. Verschreibungen, Importe und Marktvolumina sind deutlich gestiegen. Marktanalysen sehen Deutschland inzwischen als größten europäischen Medizinalcannabis-Markt und als zunehmend wichtigen Import- und Distributionsstandort. Damit ist Deutschland bereits heute ein wichtiges europäisches Drehkreuz für Medizinalcannabis: mit gewachsener pharmazeutischer Infrastruktur, Apothekenkompetenz, regulatorischer Erfahrung und etablierten Qualitätsprozessen.
Eine Chance für europäische Zusammenarbeit
Der britische Markt steht nicht mehr am Anfang der rechtlichen Öffnung, sondern an einem neuen Entwicklungspunkt: Wie lässt sich ein wachsender privater Markt so gestalten, dass Patientenzugang, medizinische Qualität und langfristiges Vertrauen zusammenkommen? Deutschland kann hier als Partner, Erfahrungsmarkt und Lieferkettenstandort eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft nicht nur Produkte, sondern auch Know-how zu pharmazeutischer Qualität, Versorgung über Apotheken, Importprozessen, Dokumentation und ärztlicher Praxis.
Wie relevant diese Fragen sind, zeigte auch die Cannabis Europa, die am 26. und 27. Mai 2026 in London stattfand. Dort wurde deutlich: Der britische Medizinalcannabis-Markt wächst dynamisch, steht aber zugleich vor der Aufgabe, private Versorgung, regulatorische Klarheit und verlässliche Qualitätsstandards stärker zusammenzuführen. Für Deutschland ergibt sich daraus eine klare europäische Chance: Die hier gewachsene Erfahrung kann helfen, Medizinalcannabis auch in anderen Märkten professioneller, sicherer und patientennäher in die Versorgung zu integrieren.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@www.cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


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Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind
Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen?
Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet. Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt. Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.
Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert?
Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals. Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen.
Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar?
Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.
Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert?
In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen. Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten.
Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten?
Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein.
Sie haben zwei Wünsche frei. Was wünschen Sie sich von der Politik?
Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit.
Und was wünschen Sie sich von der Branche?
Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte.
Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive!
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Cansativas Expert Dialogue: Warum Cannabisblüten für manche Patientinnen und Patienten nicht ersetzbar sind
Herr Kralik, wie sind Sie selbst zu Medizinalcannabis gekommen?
Meine Diagnose Multiple Sklerose habe ich 2012 erhalten. Zunächst wurde ich klassisch mit Basistherapie, Schmerzmedikation und weiteren Medikamenten behandelt. Darauf habe ich mit schweren Nebenwirkungen reagiert, unter anderem mit Brustentzündungen, die mehrere Operationen notwendig machten. Parallel wurde die Schmerzmedikation immer weiter erhöht. 2014 habe ich meinen Neurologen auf Cannabis angesprochen, weil ich gelesen hatte, dass es bei MS helfen kann. Er war offen, wollte aber die Antragstellung nicht übernehmen. Also habe ich mich selbst eingearbeitet und den Antrag vorbereitet. Damals lief der Zugang noch über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM. Nach einigen Rückfragen wurde diese Genehmigung erteilt. Eine weitere Hürde war es, eine Apotheke zu finden, die Cannabis überhaupt bestellt.
Was hat sich durch die Therapie für Sie verändert?
Ich nehme seit 2014 durchgehend Medizinalcannabis. Seitdem habe ich meine MS-Medikamente vollständig abgesetzt. Ich hatte seit 2014 keine Schübe mehr und auch keine weiteren Brustentzündungen. Mein körperlicher Zustand ist deutlich stabiler als damals. Für mich geht es nicht um ein einzelnes Symptom, sondern um ein Gleichgewicht. Die Therapie hilft mir, Schmerzen, Krämpfe, Konzentrationsprobleme und andere Beschwerden besser zu kontrollieren. Sie hat mir ermöglicht, wieder verlässlicher am Alltag teilzunehmen.
Warum ist diese Therapieform für Sie nicht einfach austauschbar?
Cannabis ist eine sehr individuelle Therapie. In der Pflanze wirken viele Bestandteile zusammen. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Sorten mit unterschiedlichen Wirkprofilen. Das kann eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Für mich erfüllen Blüten und Extrakte unterschiedliche Funktionen. Wenn Schmerzen, Spastiken oder Krämpfe akut auftreten, brauche ich eine Therapieform mit raschem Wirkeintritt. Aus meiner Sicht gibt es dafür derzeit keine gleichwertige Alternative.
Welche Hürden erleben Patientinnen und Patienten heute noch und was hat sich seit 2017 verbessert?
In der Beratung sehe ich, dass es weiterhin viele Vorurteile gibt. Gerade im ländlichen Raum und in Bayern ist das Thema oft noch stark politisiert. Viele Patientinnen und Patienten müssen nicht nur einen Arzt oder eine Ärztin finden, sondern auch mit Vorbehalten in Familie, Beruf oder Umfeld umgehen. Positiv ist, dass seit 2017 immer mehr Apotheken und Ärztinnen und Ärzte offen sind. Die Reformen seit 2024 haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Ich beobachte außerdem, dass die Patientengruppe älter und vielfältiger geworden ist. Es kommen zunehmend Frauen und viele ältere Menschen. Gleichzeitig bleibt die Versorgung schwierig: Sortenverfügbarkeit ist nicht immer gegeben, und ein Austausch ohne Rücksprache kann die Therapie beeinträchtigen. Auch die Kostenerstattung bleibt komplex. Dokumentationsaufwand und Regresssorgen führen dazu, dass Patientinnen und Patienten trotz medizinischer Notwendigkeit nicht immer Zugang erhalten.
Was würde eine Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung bedeuten?
Ich sehe darin ein großes Problem für die Patienten- und Therapiesicherheit. Blüten sind nicht beliebig ersetzbar. Gerade bei akuten Schmerzspitzen, Krämpfen oder Spastiken ist die schnelle Wirkung entscheidend. Wer darauf angewiesen ist, kann nicht einfach auf Extrakte umgestellt werden. Extrakte können eine wichtige Basis bilden, aber sie ersetzen nicht in jeder Situation die schnelle Anflutung einer inhalativen Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, Cannabisblüten dauerhaft selbst zu bezahlen. Wenn Blüten aus der Erstattung fallen, entsteht für diese Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Hürde. Ein weiteres Risiko ist, dass Patientinnen und Patienten bei fehlender Erstattung auf unsichere Quellen ausweichen. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung sein.
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Ich wünsche mir weniger Polarisierung beim Thema Cannabis. Es braucht einen offenen und sachlichen Umgang, damit Medizinalcannabis als normale Therapieoption verstanden werden kann. Viele Debatten werden noch immer aus einer konsum- oder ordnungspolitischen Perspektive geführt. Für Patientinnen und Patienten geht es aber um Versorgung, Teilhabe und Therapiesicherheit.
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Von der Branche wünsche ich mir mehr sachliche Aufklärung und weniger Marketinglogik. Es braucht Informationen, die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken wirklich helfen. Dazu gehört auch Prävention und ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis im Allgemeinen. Wenn Ängste abgebaut werden und Medizinalcannabis als normale medizinische Option verstanden wird, gewinnen alle: Patientinnen und Patienten, die Versorgung und auch die gesellschaftliche Debatte.
Wir danken Manuel Kralik herzlich für das offene Gespräch und die Einblicke in eine Patientenperspektive!
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ICBC Berlin: Ein Stimmungsbild der ganzen Branche
Marktentwicklung mit Perspektive
Auf den Panels kamen eine Reihe von Themen zu Wort, darunter die Preisentwicklung der vergangenen Monate im Blütenmarkt und die geplante GKV-Reform: Die Branche diskutiert hier differenziert und mit wachsendem strategischem Blick. Sinkende Preise der vergangenen Monate werden nicht nur als Herausforderung gesehen, sondern auch als Zeichen eines reifenden Marktes, in dem weiterhin tragfähige Geschäftsmodelle möglich sind. Entscheidend wird sein, auf Stabilität, Qualität und ein breiteres Produktportfolio in unterschiedlichen Preislagen zu setzen.
Gleichzeitig wurde in der Debatte um die GKV-Kostenerstattung deutlich, wie wichtig verlässliche politische Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Marktes bleiben. Dass medizinisches Cannabis seit 2017 erstattungsfähig ist, war ein zentraler Impuls für die Patientenversorgung und für den Aufbau des heutigen Marktes. Umso wichtiger ist es, diesen Weg verlässlich weiterzugehen und Patientinnen und Patienten den Zugang zu den für sie passenden Therapieformen zu erhalten.
Wie geht es mit der MedCan-Reform weiter?
Ein weiteres zentrales Thema auf der ICBC war die Frage, ob die im vergangenen Sommer vorgestellte MedCan-Reform in ihrer ursprünglichen Form überhaupt noch realistisch ist. Auf den Panels überwog die Einschätzung, dass dies eher nicht der Fall ist. In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass sich die politische Bewertung inzwischen verschoben hat: Versand und digitale Verschreibungsmodelle gelten zunehmend nicht mehr als Kern des Problems, sondern als Teil einer modernen Versorgung. Entsprechend rechnen viele in der Branche damit, dass die Reform, sollte sie weiterverfolgt werden, deutlich anders ausfallen würde als noch im letzten Jahr skizziert.
Rechtsprechung statt zusätzlicher Sonderregulierung
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt auf der ICBC war die aktuelle Rechtsprechung rund um Telemedizin und Plattformmodelle. Die Urteile und laufenden Verfahren zeigen, dass bestehende rechtliche Instrumente greifen und der Markt juristisch eingehegt wird. Genau das ist aus Branchensicht eine wichtige Botschaft: Rechtsfragen werden von den Gerichten aufgegriffen, unzulässige Modelle werden überprüft, und die Grenzen rechtskonformer Marktteilnahme werden nach und nach klarer gezogen. Das stärkt am Ende eher die Argumentation gegen eine zusätzliche MedCan-Reform. Denn wenn sich der Rechtsrahmen durch Rechtsprechung weiter konkretisiert, spricht vieles dafür, dass sich langfristig die rechtskonformen Marktteilnehmer durchsetzen werden, ohne dass es dafür neue, pauschale Einschränkungen braucht.
Deutschland als europäisches Drehkreuz
Gerade in dieser Gemengelage zeichnet sich zugleich immer deutlicher ab, wohin sich der Markt entwickelt: Deutschland etabliert sich zunehmend als zentrales Drehkreuz der Cannabisbranche in Europa. Auch die ICBC hat diesen Trend noch einmal eindrücklich bestätigt. Trotz aller regulatorischen Debatten bleibt Deutschland der Markt, auf den die Branche schaut, in dem sich Investitionen, Innovationen und strategische Partnerschaften bündeln. Der Rahmen bleibt hochreguliert und anspruchsvoll: Wer die Entwicklung in Berlin verfolgt, sieht nicht nur die aktuellen Herausforderungen, sondern vor allem das wachsende Potenzial eines europäischen Marktes, in dem Deutschland bereits eine Schlüsselrolle spielt.
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Medizinalcannabis und Evidenz – was die Daten heute tatsächlich zeigen
Evidenz entsteht auch jenseits klassischer Studiendesigns
Weltweit liegt eine breite Evidenzbasis zu Medizinalcannabis vor, darunter dokumentierte Behandlungsverläufe und umfangreiche Real-World-Daten aus Kohorten mit mehreren zehntausend Patientinnen und Patienten. Ergänzt werden diese durch klinische Studien, auch wenn randomisierte kontrollierte Studien insbesondere für Cannabisblüten methodisch schwer umzusetzen sind, etwa aufgrund der eingeschränkten Verblindbarkeit inhalativer Anwendungen.
Ein systematischer Überblick über die internationale Studienlage zeigt zudem, dass die Evidenzbasis kontinuierlich wächst und sich über zahlreiche Indikationen erstreckt (vgl. COPEIA-Datenbank für Fachkreise). Dieses Spannungsfeld ist nicht ungewöhnlich. In vielen etablierten Therapiegebieten basiert die Versorgung auf einer Kombination aus Studien, Versorgungsdaten und ärztlicher Erfahrung. Evidenzlücken bedeuten daher nicht Wirkungslosigkeit, sondern spiegeln häufig strukturelle Grenzen der Forschung wider.
Versorgungsdaten zeigen klare therapeutische Muster
Mit der Einführung von Medizinalcannabis im Jahr 2017 führte das BfArM bewusst eine systematische Begleiterhebung durch, um die Versorgung wissenschaftlich zu evaluieren. Ziel war es, auf Basis realer Verordnungsdaten zu prüfen, wie wirksam und sinnvoll der Einsatz in der Praxis ist und gleichzeitig eine Grundlage für die weitere Forschung zu schaffen.
In die Auswertung flossen Daten zu rund 21.000 Behandlungen ein, die belastbare Aussagen zur Versorgung erlauben. Dabei ist entscheidend: Die Begleiterhebung erfasst ausschließlich Patientinnen und Patienten, deren Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wurde. Sie bildet damit vor allem schwerwiegende Erkrankungen ab, bei denen eine Kostenübernahme möglich ist. Anwendungsbereiche bei weniger schweren Erkrankungen, in denen Medizinalcannabis ebenfalls eingesetzt wird, jedoch häufig ohne Erstattung, sind in diesen Daten nicht enthalten.
Die Auswertung zeigte, in welchen Indikationen Medizinalcannabis vor allem eingesetzt wird: Chronische Schmerzen waren mit 76,4 Prozent mit Abstand die häufigste Verschreibungsursache. Rund 70 Prozent der Patientinnen und Patienten berichteten über eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, in etwa 75 Prozent der Fälle wurde eine Linderung der Symptomatik dokumentiert. Damit zeigt die Begleiterhebung klar, dass Medizinalcannabis in der Praxis relevante therapeutische Effekte erzielt.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind zudem in die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen eingeflossen, etwa durch die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Darreichungsform ist Teil der Therapieentscheidung
Fragen nach Evidenzen richten sich oft gegen Cannabisblüten. Dabei waren es gerade die Blüten, die durch die Neuregelung in 2017 erstattungsfähig gemacht wurden. Inhalative und orale Anwendungen unterscheiden sich erheblich in ihrer Pharmakokinetik, insbesondere hinsichtlich Wirkeintritt, Wirkmaximum und Wirkdauer. Für viele Patientinnen und Patienten ist die inhalative Anwendung daher medizinisch sinnvoll und unverzichtbar. Die Annahme, inhalative Therapien könnten grundsätzlich durch orale Präparate ersetzt werden, greift zu kurz und wird der klinischen Realität nicht gerecht.
Darauf weist auch Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl hin, und betont, die „von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Begleiterhebung zeigt klar, dass Cannabisblüten insgesamt wirksamer sind und die Lebensqualität deutlicher verbessern als alternative Fertigarzneimittel – mit weniger unerwünschten Wirkungen. Die Evidenzlage für orale Cannabisextrakte (Ausnahme: das Fertigarzneimittel Sativex®) ist mit jener für Cannabisblüten vergleichbar“ (Medical Tribune 23.03.2026).
Forschung braucht Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen
Medizinalcannabis ist in Deutschland erst seit wenigen Jahren regulärer Bestandteil der erstattungsfähigen Versorgung. Für ein Therapiefeld dieser Größenordnung ist die Evidenzbasis entsprechend dynamisch im Aufbau.
Hinzu kommt ein regulatorisches Umfeld, das sich weiterhin verändert. Große, langfristige Studien erfordern jedoch Planungssicherheit und erhebliche Investitionen. Die Geschwindigkeit des Erkenntnisgewinns ist daher nicht allein eine wissenschaftliche, sondern auch eine strukturelle Frage.
Eine evidenzbasierte Therapie im Ausbau
Die Evidenz zu Medizinalcannabis ist heute breit und konsistent genug, um klare Einsatzgebiete zu definieren und eine verantwortungsvolle Verschreibung zu ermöglichen. Sie umfasst klinische Studien, umfangreiche Versorgungsdaten und internationale Erfahrungen.
Weitere Forschung wird dieses Bild weiter schärfen. Bereits heute gilt jedoch: Medizinalcannabis ist keine Therapie im Experimentierstadium, sondern ein etablierter Bestandteil der medizinischen Versorgung. Vor diesem Hintergrund sollte auch die regulatorische Ausgestaltung konsequent evidenzbasiert erfolgen und die tatsächliche Versorgungspraxis widerspiegeln.
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Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Darreichungsformen von Medizinalcannabis – Vielfalt, Evidenz und regulatorische Perspektiven
Cannabisblüten und Extrakte: Die Basis der Versorgung
Der größte Teil der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland erfolgt seit 2017 (in Einzelfällen auch bereits zuvor im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen) über Cannabisblüten und Cannabisextrakte, die als Rezepturarzneimittel in der Apotheke abgegeben werden.
Cannabisblüten werden üblicherweise zerkleinert und mithilfe medizinischer Verdampfer inhaliert. Diese Form ermöglicht eine vergleichsweise schnelle Wirkung und eine flexible Dosierung. Obwohl es sich um ein pflanzliches Naturprodukt handelt, sorgen regulatorische Vorgaben, wie die europäische Arzneibuch-Monographie, für eine standardisierte Qualität und definierte Wirkstoffgehalte.
Orale Einnahme: Öle, Extrakte und Destillate
Neben der inhalativen Anwendung stehen für die Therapie mit Medizinalcannabis auch orale Darreichungsformen zur Verfügung. Dazu zählen ölige Lösungen, standardisierte Cannabisextrakte sowie hochgereinigte Destillate. Diese werden meist als Tropfen, Kapseln oder in Form von Mundsprays verabreicht und eignen sich vor allem für Patient:innen, die eine länger anhaltende und gleichmäßigere Wirkung benötigen.
Ölige Lösungen (häufig mit Dronabinol) werden tropfenweise dosiert, was insbesondere in der Einstellungsphase eine flexible Anpassung der individuellen Dosis ermöglicht. Destillate sind hochdosierte Präparate, bei denen ein einzelnes Cannabinoid in hoher Konzentration vorliegt. Dadurch lassen sich Wirkstoffgehalt und Dosierung sehr präzise kontrollieren. Standardisierte Cannabisextrakte enthalten hingegen ein Spektrum mehrerer Cannabinoide und ermöglichen eine gleichbleibende Zusammensetzung bei gleichzeitigem Erhalt eines Teils der pflanzlichen Wirkstoffvielfalt.
Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis
Neben magistralen Zubereitungen existieren auch zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis, etwa THC-haltige Präparate wie Canemes oder Kombinationen aus THC und CBD wie Sativex. Diese Arzneimittel durchlaufen klassische Zulassungsverfahren und verfügen über klar definierte Indikationen und klinische Evidenz. In der Praxis ist ihr Einsatz jedoch meist enger gefasst als bei individuell verordneten Cannabiszubereitungen. Neben diesen Formen existieren auch topische Anwendungen wie Salben und Cremes.
Präparate mit isolierten Wirkstoffen erleichtern eine klare Dosierung und pharmakologische Einordnung der Therapie. Gleichzeitig enthält die Cannabispflanze eine Vielzahl weiterer Inhaltsstoffe, darunter zahlreiche Cannabinoide sowie Terpene und Flavonoide. Deren Zusammenspiel wird als sogenannter Entourage-Effekt beschrieben und trägt ebenfalls zur therapeutischen Wirkung bei.
Perspektiven für neue Darreichungsformen
Mit der weiteren Entwicklung des medizinischen Cannabis-Marktes gewinnen auch in Deutschland zusätzliche Darreichungsformen an Bedeutung. Dazu zählen unter anderem inhalative Systeme mit standardisierten Kartuschen sowie neue orale Darreichungsformen mit definierter Wirkstoffdosierung; auch als Gummies bekannt.
Inhalative Kartuschensysteme werden als nach der EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR) zertifizierte Verdampfer eingesetzt. Die vorgesehenen Kartuschen können in der Apotheke mit geeigneten Cannabisextrakten befüllt und anschließend an Patient:innen abgegeben werden.
Diese Entwicklungen spiegeln das Bedürfnis vieler Patient:innen nach einfach anzuwendenden, reproduzierbar dosierbaren und alltagstauglichen Therapieoptionen wider. Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik – etwa bei Tremor oder neurologischen Erkrankungen – können solche Darreichungsformen eine wichtige Rolle spielen.
Fazit
Für die medizinische Versorgung bedeutet dies vor allem eines: Je nach Krankheitsbild und individuellem Bedarf kann eine größere Vielfalt an Darreichungsformen dazu beitragen, Therapien passgenauer und patientengerechter zu gestalten.
Die Entwicklung der Darreichungsformen zeigt, wie dynamisch sich die medizinische Cannabistherapie weltweit weiterentwickelt. Für Deutschland bleibt entscheidend, Innovationen mit klaren regulatorischen Leitplanken zu verbinden.
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Jakob Sons
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Benedikt Sons
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Medizinalcannabis und Telemedizin: Warum ärztliche Hoheit und klare Regeln entscheidend sind
Vor einem Jahr haben wir die Rolle der Telemedizin im Kontext von Medizinalcannabis eingeordnet. Seither hat die Debatte an Dynamik gewonnen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie moderne Versorgungsformen sinnvoll reguliert werden können, ohne den Zugang zur medizinischen Behandlung unnötig zu erschweren. Eine sachliche Betrachtung zeigt: Die Herausforderung liegt weniger in der Telemedizin selbst als in der Ausgestaltung klarer und konsistenter Rahmenbedingungen.
Telemedizin als Teil der medizinischen Versorgung
Digitale Konsultationen sind längst Teil der medizinischen Regelversorgung. Videosprechstunden oder telefonische Arztkontakte ergänzen die klassische Behandlung in der Praxis und verbessern insbesondere in strukturschwachen Regionen den Zugang zu medizinischer Betreuung. Auch bei vielen anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten haben sich digitale Versorgungsmodelle etabliert – etwa bei Therapien im Bereich Männergesundheit oder Adipositas. Die grundlegende regulatorische Frage betrifft daher nicht ausschließlich Medizinalcannabis, sondern den Umgang mit digitalen Versorgungsmodellen im Gesundheitswesen insgesamt.
Ärztliche Hoheit als zentraler Maßstab
Unabhängig vom Kommunikationsweg bleibt ein Grundprinzip der medizinischen Versorgung entscheidend: Die Therapiehoheit liegt bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Dazu gehört nicht nur die Entscheidung über das geeignete Medikament, sondern auch über die angemessene Form des Arzt-Patienten-Kontakts. Ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist, ein Telefongespräch zur Dosisanpassung ausreicht oder eine Videosprechstunde medizinisch vertretbar ist, liegt im professionellen Ermessen des Arztes. Mit dieser Entscheidung geht die volle Verantwortung einher, unabhängig vom Kommunikationskanal.
Klare Regeln für digitale Versorgungsmodelle
Damit digitale Verschreibungsmodelle verantwortungsvoll funktionieren, braucht es klare regulatorische Leitplanken. Dazu gehört insbesondere eine verlässliche Identifizierung der Patient:innen bei telemedizinischen Konsultationen sowie transparente und nachvollziehbare Behandlungsprozesse. Ebenso wichtig ist die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Vorgaben (etwa das Heilmittelwerbegesetz), um sicherzustellen, dass medizinische Entscheidungen nicht durch unzulässige Werbe- oder Vertriebspraktiken beeinflusst werden. Darüber hinaus sollte auch im digitalen Kontext die freie Apothekenwahl der Patient:innen gewahrt bleiben und eine strukturelle Trennung zwischen ärztlicher Verschreibung und wirtschaftlichen Vertriebsinteressen entlang der Versorgungskette sichergestellt werden.
Regulieren mit Systemperspektive
Die Diskussion über Telemedizin im Cannabissektor zeigt, dass digitale Versorgungsmodelle zunehmend Teil der gesundheitspolitischen Realität sind. Umso wichtiger ist eine Regulierung, die technologieoffen bleibt und medizinische Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. Telemedizin ist kein Selbstzweck, aber auch kein strukturelles Risiko per se. Die Herausforderung besteht darin, Qualität zu sichern, ohne moderne Versorgungswege pauschal auszuschließen.
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