Medizinalcannabis: erlaubt, aber kein breiter Markt

Medizinalcannabis ist in der Schweiz seit August 2022 erleichtert zugänglich. Ärztinnen und Ärzte können Cannabisarzneimittel seitdem ohne Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit verschreiben. Damit wurde eine zentrale Hürde abgebaut. (Bundesamt für Gesundheit) Die tatsächliche Versorgung bleibt dennoch begrenzt: Cannabisarzneimittel werden in der obligatorischen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vergütet. Eine breite Kostenübernahme besteht bislang nicht.

Auch in Deutschland ist die Erstattung zuletzt wieder deutlich restriktiver geworden: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung herausgenommen (Cannabis Briefing 16.07.2026). Dennoch unterscheidet sich der deutsche Markt weiterhin von der Schweiz. Medizinalcannabis ist hier seit 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, was die Verschreibung erleichtert hat. Zudem ist der Markt über Jahre stärker gewachsen, weil die GKV-Erstattung seit 2017 lange ein wichtiger Treiber war.

Der Schweizer Medizinalcannabis-Markt bleibt dadurch vergleichsweise klein und stärker einzelfallbezogen. Die größere regulatorische Dynamik liegt derzeit nicht im medizinischen Bereich, sondern bei der Frage, wie die Schweiz den nicht-medizinischen Cannabiskonsum künftig regulieren will.

Pilotprojekte als Grundlage für Regulierung

Seit Mai 2021 erlaubt das Schweizer Betäubungsmittelgesetz örtlich und zeitlich begrenzte Pilotversuche mit kontrollierter Cannabisabgabe. Ziel ist es, wissenschaftliche Grundlagen für eine künftige gesetzliche Regelung zu schaffen. (Bundesamt für Gesundheit 18.03.2025) Diese Projekte sind keine klassische Legalisierung. Sie sind Forschungsprojekte mit klaren Vorgaben: Teilnehmende werden registriert, Produkte kontrolliert abgegeben, Konsummuster wissenschaftlich begleitet. Gleichzeitig werden unterschiedliche Modelle getestet, etwa Abgabe über Apotheken, nicht gewinnorientierte Verkaufsstellen oder Social Clubs. Zuletzt hatte sich hierzulande der deutsche Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck offen für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte gezeigt. Genehmigt wurden entsprechende Vorhaben in Deutschland bislang jedoch nicht (DAZ).

Gerade das macht den Schweizer Ansatz für Deutschland interessant. Während hierzulande über Modellprojekte noch diskutiert wird, sammelt die Schweiz bereits praktische Erfahrungen dazu, wie kontrollierte Abgabe, Jugendschutz, Produktkontrolle und wissenschaftliche Begleitung zusammenspielen können.

Cannabisproduktegesetz: kontrollierte Öffnung statt freier Markt

Aufbauend auf diesen Erfahrungen arbeitet die Schweiz an einem neuen Cannabisproduktegesetz. Bereits letzten Spätsommer hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Vorlage ausgearbeitet, die Erwachsenen legalen Zugang zu Cannabis ermöglicht (Cannabis Briefing 11.07.2025). Nun liegt die Vernehmlassung hinter der Schweiz und sie zeigt: Der politische Wille zur Regulierung ist weiter vorhanden, aber der Weg dorthin bleibt anspruchsvoll.

Cannabis soll weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Geplant sind unter anderem Höchstmengen, ein Verbot der Abgabe an Minderjährige, ein umfassendes Werbeverbot, neutrale Verpackungen, klare Produktdeklaration und eine Trennung von Produktion und Verkauf. Auch Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt sein. (Parlament Schweiz)

Der Verkauf soll nicht gewinnorientiert organisiert werden. Kantone sollen Konzessionen für Verkaufsstellen vergeben können; allfällige Gewinne sollen für Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe verwendet werden. Umstritten bleibt der Online-Verkauf: Der Bund soll eine Konzession erteilen können, allerdings nur unter strengen Anforderungen an Registrierung und Jugendschutz.

Vernehmlassung: Zustimmung ja, aber viele offene Fragen

Die Rückmeldungen zum Cannabisproduktegesetz fallen gemischt aus. Teile der Fachwelt, Städte und Organisationen aus Sucht- und Präventionsarbeit bewerten den regulierten Ansatz positiv. Auch politisch gibt es Unterstützung, insbesondere für den Fokus auf öffentliche Gesundheit, Jugendschutz und Prävention.

Gleichzeitig zeigen die Stellungnahmen deutliche Konfliktlinien. Viele Kantone kritisieren vor allem den erwarteten Vollzugsaufwand und die aus ihrer Sicht unzureichende Gegenfinanzierung. Auch die hohe Regulierungsdichte, die Rolle des Onlinehandels und der Zeitpunkt des Gesetzesvorhabens wurden hinterfragt. Einige Akteure möchten zunächst weitere Ergebnisse aus den Pilotprojekten abwarten, andere halten das Modell für zu restriktiv oder lehnen eine Legalisierung grundsätzlich ab.

Besonders umstritten bleibt die Finanzierung. Der Entwurf sieht eine Lenkungsabgabe vor, die sich am THC-Gehalt und am gesundheitlichen Risiko der Produkte orientieren soll. Die Einnahmen sollen unter anderem Vollzug, Prävention und Schadensminderung finanzieren. Mehrere Kantone fordern jedoch eine tragfähigere Lösung, etwa über eine Verbrauchs- oder Lenkungssteuer. Eine solche Steuer könnte allerdings eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erforderlich machen. (Parlament Schweiz)

Ausblick: Nachbesserung statt Stopp

Die zuständige Kommission des Nationalrats hat Anfang Mai entschieden, die Vorlage weiterzubearbeiten. Sie wurde an die Subkommission zurückgegeben, um zentrale Punkte zu überarbeiten. Dabei sollen insbesondere Jugendschutz, Regulierungsdichte, Vollzug, Finanzierung und die Rolle der Kantone überprüft werden. (Parlament Schweiz) Mit einer schnellen Umsetzung ist daher nicht zu rechnen. Nach der Überarbeitung folgen weitere Beratungen in Kommission, Nationalrat und Ständerat. Am Ende könnte das Gesetz zudem dem fakultativen Referendum unterstehen.

Für Deutschland bleibt die Schweiz dennoch ein wichtiger Referenzfall. Denn während Deutschland die Teillegalisierung bereits umgesetzt hat und Modellprojekte bisher ausbleiben, geht die Schweiz den umgekehrten Weg: Erst werden kontrollierte Abgabemodelle wissenschaftlich getestet, dann soll daraus ein nationaler Rechtsrahmen entstehen. Gerade dieser datenbasierte Ansatz macht den Schweizer Prozess für die weitere europäische Cannabisdebatte relevant.

 

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa