Wie Frankreich den dauerhaften Zugang vorbereitet
In Deutschland gelten seit dem 30. Juli 2026 neue Regeln für die Kostenerstattung mit Medizinalcannabis. Cannabisblüten werden seitdem auch bei laufenden Behandlungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei neuen Verordnungen von Extrakten oder anderen Rezepturen müssen Patientinnen und Patienten zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel ausprobieren, sofern ein solches für ihre Erkrankung verfügbar ist. Bereits laufende Behandlungen mit Extrakten oder Rezepturen können unverändert fortgesetzt werden. (KBV, 6. August 2026)
Frankreich dagegen befindet sich noch auf dem Weg vom Modellversuch in die reguläre Versorgung. Im März 2021 startete das Land einen eng begrenzten Modellversuch mit rund 3.000 Patientinnen und Patienten. Dieser sollte vor allem zeigen, ob sich eine sichere und praktikable Versorgung mit Medizinalcannabis aufbauen lässt. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM zog insgesamt eine positive Bilanz zur Organisation, zur Sicherheit und zu den beobachteten Behandlungsergebnissen.
Diese Erfahrungen sollen nun in ein dauerhaftes System einfließen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits mit der Sozialversicherungsreform für 2024 geschaffen. Was noch fehlt, ist ein Erlass, der die Bewertung und Erstattung der Produkte regelt. Dieser wurde am 2. Juli 2026 dem Conseil d’État zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Nach bisheriger Planung könnte der Erlass zum Beginn der parlamentarischen Herbstsitzung am 1. Oktober veröffentlicht werden. Ob dieser Zeitplan hält, ist allerdings noch offen. Erst danach kann die französische Gesundheitsbehörde HAS ihre Prüfung zur Erstattung abschließen. Mit den ersten regulären Verschreibungen ist deshalb frühestens 2027 zu rechnen. (Légifrance 16.12.2023, Business of Cannabis 03.07.2026)
Ein Zugang mit klaren Grenzen
Frankreich verfolgt ähnlich wie Deutschland im Bereich der Kostenerstattung einen klar begrenzten Ansatz, wo Medizinalcannabis nur als letzte Therapieoption eingesetzt wird. Vorgesehen sind fünf Anwendungsbereiche:
- refraktäre neuropathische Schmerzen
- bestimmte therapieresistente Epilepsien bei Erwachsenen und Kindern
- schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose oder anderen Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- schwer behandelbare Symptome bei Krebs oder infolge einer Krebstherapie
- fortgeschrittene Palliativsituationen
Die Erstverschreibung soll im Krankenhaus erfolgen. Verschreibende Ärztinnen und Ärzten und abgebende Apotheken müssen außerdem entsprechend geschult sein. Frankreich öffnet den Zugang damit nur für klar definierte Patientengruppen und unter enger medizinischer Kontrolle. (HAS 29.07.2025)
Frankreich setzt auf Extrakte, nicht auf Blüten
Außerdem setzten die französischen Pläne klare Grenzen für die verfügbaren Produkte. Im Mittelpunkt stehen oral oder unter der Zunge angewendete Präparate, vor allem standardisierte Cannabisextrakte in Ölform. Geplant sind THC-dominante, ausgewogene THC/CBD- und CBD-dominante Produkte. Cannabisblüten, wie sie in Deutschland über ein Privatrezept verschrieben werden können, sind nicht vorgesehen. Inhalierbare Produkte kämen nur als versiegelte, nicht nachfüllbare Einzeldosis-Kartuschen infrage, die mit einem dafür vorgesehenen medizinischen Vaporisator verwendet werden. Frankreich setzt damit von Anfang an auf einen stark standardisierten geprägten Markt. Klassische Cannabisblüten werden darin voraussichtlich keine Rolle spielen.
Ein schmaler Weg, der Europa verändern könnte
Dass Frankreich Medizinalcannabis dauerhaft in sein Gesundheitssystem aufnehmen will, ist eine positive Entwicklung. Im Bereich der Kostenerstattung unterscheidet sich der französische Ansatz weniger stark vom deutschen Modell, als es zunächst scheint. Auch in Deutschland ist der Zugang über die gesetzlichen Krankenkassen eng begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen sowie Vorrangregeln gebunden.
Der größte Unterschied liegt außerhalb der Kassenerstattung: In Deutschland existiert daneben ein Markt für Privatrezepte, für den die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht gelten und in dem auch Cannabisblüten weiterhin erhältlich sind. Frankreich plant kein vergleichbares System und schließt Blüten vollständig aus. Der französische Weg bleibt damit schmal. Doch wie heißt es in der Cannabistherapie so schön: „Start low, go slow.“ Auch Versorgungssysteme wachsen selten aus großen Würfen, sondern aus vorsichtigen Anfängen, die sich bewähren.
Mit Frankreich bereitet nun nach Deutschland die zweite große Volkswirtschaft der EU einen dauerhaften, erstattungsfähigen Zugang zu Medizinalcannabis vor. Andere Länder werden genau beobachten, ob sich dieses Modell bewährt. Wie breit der französische Weg einmal wird, entscheidet sich deshalb nicht im Erlass, sondern in der Versorgungswirklichkeit der kommenden Jahre. Und mit ihm ein Stück weit auch, wie schnell Europa nachzieht.
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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


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Benedikt Sons
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