Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für den Bundesrat – erste Signale aus den Ländern 

Die Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses (des Bundesrats) wurde am 6. November vorgelegt und bildet die fachliche Grundlage für die heutige Bundesratsbefassung. Mit ihr liegt erstmals eine klare Orientierung der Länder vor, an welchen Stellen der Reformvorschlag weiter ausdifferenziert werden sollte, damit in der Praxis die Reformen verlässlich funktionieren können. Die Empfehlungen zielen darauf ab, zentrale Regelungen praxistauglich zu gestalten – etwa bei der Apothekenüberwachung, der Kontrolle des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts oder der Durchsetzung des geplanten Versandhandelsverbots. Da diese Punkte unmittelbar die Umsetzung durch die Länderbehörden betreffen, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Ausschussempfehlung weitgehend übernehmen wird. 

 

Der parlamentarische Fahrplan – entscheidende Monate stehen bevor 

Bereits am 3. Dezember legt die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme vor und eröffnet damit die nächste Stufe des Verfahrens. Am 18. Dezember folgt die erste Lesung im Bundestag, in der der Entwurf vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wird. Ab Januar beginnt die entscheidende Detailarbeit: Im Gesundheitsausschuss werden Expert:innen angehört, Änderungsanträge erarbeitet und die verschiedenen Positionen innerhalb der Koalition miteinander abgeglichen. Dabei wird sich zeigen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf substanziell angepasst wird – etwa beim Versandhandelsverbot, beim Umgang mit telemedizinischen Angeboten oder bei der Definition persönlicher Arztkontakte.  

 

Wer das Verfahren verfolgen möchte, kann das bequem online tun: 

  • Bundestagsdebatten (wie die erste, zweite und dritte Lesung) werden live im Parlamentsfernsehen übertragen und anschließend in der Mediathek des Bundestags bereitgestellt. 
  • Auch der Bundesrat bietet Livestreams seiner Plenarsitzungen und stellt Dokumente wie Stellungnahmen oder Empfehlungen transparent bereit. 

Im Frühjahr 2026 sind zweite und dritte Lesung geplant, bevor der Entwurf erneut den Bundesrat passiert. Je nach Übergangsregelung ist ein Inkrafttreten frühestens im Frühjahr oder Sommer 2026 realistisch. 

 

Die Rolle des Bundestags – politische Akzente und inhaltliche Weichenstellungen 

Obwohl der Entwurf ursprünglich aus der Feder des von der CDU geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stammt, wird die Bundestagsphase entscheidend darüber bestimmen, welcher Gesundheitspolitische Leitgedanke sich am Ende durchsetzt. Vor allem die SPD hat bereits signalisiert, dass sie zentrale Punkte des Entwurfs kritisch sieht. Impulse aus der sozialdemokratischen Fraktion – unter anderem von Matthias Mieves – deuten darauf hin, dass klare Vorgaben für Verschreibungen und Versorgungssicherheit zwar unterstützt werden, der Zugang zu Medizinalcannabis aber nicht durch übermäßig restriktive Regeln erschwert werden darf. Für die weitere Debatte bedeutet das: Die SPD wird im Ausschussverfahren eine zentrale Rolle spielen und versuchen, ihre Schwerpunkte einzubringen – insbesondere beim persönlichen Arztkontakt, bei der Telemedizin und beim Versandhandelsverbot. In der Bundestagsphase entscheidet sich daher, ob das Gesetz vor allem ordnungsrechtlich nachgeschärft oder auch patientenorientiert weiterentwickelt wird. 

 

Was die nächsten Schritte für Patient:innen und Branche bedeuten 

Für Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheken und Unternehmen ist dabei besonders relevant, wie die Frage der Versorgungssicherheit gelöst werden soll: Wie lässt sich ein verlässlicher und wohnortnaher Zugang zur medizinischen Behandlung mit Medizinalcannabis gewährleisten, ohne ärztliche Sorgfaltspflichten zu unterlaufen? Die kommenden Monate bieten deshalb Anlass, sich frühzeitig einzubringen und die parlamentarische Phase konstruktiv zu begleiten. 

 

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