Direkte Präsenzpflicht: Patient:innen sollen wieder in die Praxis
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass eine Verschreibung von Medizinalcannabis künftig einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern würde. Telemedizinische Verschreibungen, die heute für viele Patient:innen mit leichteren Beschwerden — etwa Schlafproblemen, Kopfschmerzen oder stressbedingten Symptomen — ein niedrigschwelliger Zugang sind, könnten damit wegfallen. Da diese Patientengruppen ohnehin keinen GKV-Erstattungsanspruch haben und in der Regel Selbstzahler:innen sind, würde der Wegfall der Telemedizin zu einer realen Hürde: Zusätzliche Wege, zusätzliche Kosten, zusätzliche Wartezeiten. Ärzte, die überhaupt Medizinalcannabis verschreiben, sind schon jetzt in der Minderheit — besonders außerhalb urbaner Zentren.
Erschwerte Versorgung: Kein Versand mehr durch deutsche Apotheken
Ebenfalls im Entwurf: Der Versand von Medizinalcannabis durch deutsche Apotheken sollte künftig nicht mehr möglich sein. Das bedeutet, dass Patient:innen, die nicht mobil sind oder in Regionen mit geringer Apothekendichte und noch geringerer Cannabis-Kompetenz leben, vor echte Probleme gestellt werden könnten. Viele Apotheken führen kein Medizinalcannabis im Standardsortiment oder bestellen nur auf Nachfrage und mit Verzögerung. Die Folge wäre eine strukturelle Verschlechterung des Zugangs, die vor allem ländliche Räume trifft — und würde nicht nur Privatzahler treffen, sondern auch GKV-Patient:innen, die auf ihre Medikamente angewiesen sind.
Wie steht es um Kostenrisiken für das Gesundheitssystem?
Interessant ist ein Aspekt, über den bislang kaum gesprochen wurde: Welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn künftig mehr Patient:innen persönlich in die Praxis müssen? Eine aktuelle Studie argumentiert, dass durch steigende Arztkontakte erhebliche Mehrausgaben für das Gesundheitssystem entstehen könnten — sowohl im GKV-Bereich als auch bei den Praxen selbst. Mehr Pflichtkontakte, mehr Dokumentationsaufwand und mehr Terminaufkommen sind in jedem Fall mit Ressourcenverbrauch verbunden.
Zudem lässt sich vermuten, dass die GKV derzeit möglicherweise auch entlastet wird: Viele Patient:innen stellen keinen Antrag auf Kostenübernahme — sei es, weil sie keinen verschreibenden Arzt finden, Ärzt:innen aus Sorge vor Regressen zurückhaltend sind oder Betroffene auf telemedizinische Angebote ausweichen und die Kosten selbst tragen. Sollte der Zugang künftig stärker über Präsenzpraxen laufen, könnte dies dazu führen, dass mehr Menschen formal ihren Anspruch prüfen oder geltend machen, mit direkten oder indirekten Belastungen der GKV.
Versorgungslücken und der Weg zurück in den illegalen Markt
Zudem ist zu erwarten, dass nicht wenige Patientengruppen, insbesondere solche mit leichteren Beschwerden, die heute über Telemedizin versorgt werden, wieder verstärkt auf den illegalen Markt ausweichen. Denn Eigenanbau und Cannabis Clubs können die medizinische Versorgung nicht schultern. Sie bieten weder pharmazeutischen Standards noch ausreichende Kapazitäten. Bereits im Oktober hat die EKOCAN im Zuge der ersten CanG Evaluierungsetappe bescheinigt, dass „Konsumenten zu wenig legales Cannabis zur Verfügung steht“ und der Markt generell unter einem großen Versorgungsdefizit leidet.
Der Reformbedarf im Bereich Medizinalcannabis ist unbestritten. Der Gesetzentwurf könnte zwar mehr Regulierung schaffen, aber nicht zwingend mehr Versorgungssicherheit. Vielmehr besteht das Risiko, dass neue Zugangshürden entstehen, ohne dass ein klarer Nutzen erkennbar wäre. Die kommenden Ausschüsse und Anhörungen werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, diese Punkte nachzubessern.
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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons
Gründer von Cansativa

Benedikt Sons
Gründer von Cansativa


Jakob Sons
Gründer von Cansativa


Benedikt Sons
Gründer von Cansativa