Cannabis-Briefing: Das CanG im Bundesrat

Wieso sprechen gerade alle über den Bundesrat?

Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Interessen der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Seine Mitglieder sind keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen. Seine Zusammensetzung spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern wider. Der Bundesrat spielt eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere bei Gesetzen, die die Länder betreffen. Durch diese unmittelbare Vertretung der Länderinteressen und die daraus resultierende Arbeitsweise unterscheidet er sich vom Bundestag.

Am kommenden Freitag wird im Bundesrat über das Cannabisgesetz abgestimmt. Jedes Bundesland hat im Bundesrat eine Stimme, die je nach Bevölkerungszahl unterschiedlich gewichtet wird. Die Entscheidung wird nicht allein vom jeweiligen Ministerpräsidenten getroffen, sondern hängt von der Abstimmung innerhalb der jeweiligen Landesregierung ab. Ist sich eine Koalitionsregierung nicht einig, enthält sich das Land der Stimme. Das Cannabisgesetz ist ein Einspruchsgesetz, also nicht zustimmungspflichtig. Die Unterscheidung zwischen zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen ist hier entscheidend, da sie darüber entscheidet, inwieweit der Bundesrat ein Gesetz blockieren oder seine Verabschiedung nur verzögern kann. Im regulären Verfahren kann der Bundesrat das Cannabisgesetz also verzögern, aber nicht verhindern.

Die inneren Strukturen des Bundesrates

Der Bundesrat verfügt über so genannte Ausschüsse. Diese haben die Aufgabe, Empfehlungen für das Verfahren in der Länderkammer zu erarbeiten. Diese Empfehlungen geben Aufschluss darüber, wie die Stimmung zu bestimmten Gesetzesvorhaben ist und welche Änderungen gegebenenfalls vorgeschlagen werden. Für das Cannabisgesetz sind vor allem die Empfehlungen der Ausschüsse relevant, die sich mit Gesundheitspolitik, Innenpolitik und Rechtsfragen beschäftigen. Die Empfehlungen können von voller Unterstützung bis zu deutlichen Änderungswünschen reichen und sind in der Regel ein wichtiger Indikator für das weitere Vorgehen des Bundesrates.

Kommt im Bundesrat keine Einigung zustande, wird auf Antrag der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dieser besteht aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern zu vermitteln. Der Ausschuss kann Änderungsvorschläge erarbeiten, über die dann erneut in beiden Kammern abgestimmt werden muss. Der Vermittlungsausschuss ist damit ein wichtiges Instrument zur Konsensfindung im Gesetzgebungsverfahren und soll eine rasche Einigung ermöglichen. Der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Rechtsausschuss (R) dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Diese Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht bindend.

Auf der Schwelle der Entscheidung

Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase, in der es für die Branche wichtig ist, gut vorbereitet zu sein, Transparenz zu wahren und strategisch auf die nächsten wichtigen Ziele der Cannabisreform in Deutschland hinzuarbeiten.

Das Cannabisgesetz legt nicht nur wichtige Grundlagen für den nichtkommerziellen Anbau, sondern markiert auch einen Meilenstein im Umgang mit Medizinalcannabis in Deutschland. Es verspricht erhebliche Erleichterungen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten. Diese Entwicklungen zeigen: Eine umfassende Cannabisreform ist greifbarer denn je – vielleicht führt gerade das dazu, dass sich die skeptischen Stimmen in den Medien häufen, die ein Scheitern des Gesetzes prognostizieren.

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Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Einblicke in die Forschung: Cannabis als möglicher Faktor in der Endometriose-Therapie

Endometriose: Ein chronisches und bis heute unheilbares Leiden

Die Endometriose ist eine chronische Erkrankung, die vergleichsweise wenig Beachtung findet. Sie betrifft etwa 8 bis 15 Prozent aller Personen mit einer Gebärmutter und zählt damit zu den häufigsten gynäkologischen Erkrankungen. Es handelt sich hierbei um eine Systemerkrankung, die sich auf den gesamten Körper auswirkt und keinen einzelnen Entzündungsherd hat. Dabei wächst eine Wucherung der Muskelschicht der Gebärmutter außerhalb dieser, beispielsweise im Bauch- und Beckenraum, am Darm oder an den Eierstöcken. Die Folgen sind unter anderem chronische Entzündungen, Vernarbungen und Verwachsungen des betroffenen Gewebes, starke Schmerzen und Krämpfe, die über Unterleib bis in den Rücken und die Beine ausstrahlen können. Da die Ursache nach derzeitigem Stand der Wissenschaft noch nicht geklärt ist, gibt es bis heute noch keine Behandlung, mit der die Endometriose ursächlich geheilt werden kann. Insgesamt ist etwa die Hälfte der Betroffenen dauerhaft behandlungsbedürftig [i].

Die Endometriose kann auf verschiedene Weise behandelt werden: medikamentös oder operativ durch die Entfernung der Endometriose-Herde. Weitere mögliche Therapien zielen zum Beispiel auf den Hormonhaushalt oder die Ernährung ab. Betroffene, die eine medikamentöse Therapie erhalten, bekommen in der Regel Schmerzmittel verschrieben, die ihre Schmerzsymptome behandeln und lindern [ii]. Dies birgt auch Risiken: So kann eine lange und regelmäßige Einnahme zu Abhängigkeit und Gewöhnungseffekten führen; auch können Schmerzmittel Organe wie die Leber oder Niere dauerhaft schädigen. In den letzten Jahren wird die Behandlung mit medizinischem Cannabis auch langsam als eine mögliche Option in der Therapie von Endometriose erforscht.

Medizinalcannabis als wirkungsvolle Komponente einer Endometriosetherapie

Medizinisches Cannabis hat sich als vielversprechende Komponente der Behandlung von Endometriose erwiesen [iii]. Forscher:innen haben sich in den vergangenen Jahren mit Medizinalcannabis als Behandlungsmittel für Endometriose befasst und dabei insbesondere die Interaktion von Cannabinoiden mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System sowie dem Darm untersucht. Ihre Ergebnisse deuten darauf hin, dass Cannabis das Potenzial hat, eine Reihe von Endometriose-Symptomen zu lindern [iv].

Cannabinoide wie THC und CBD interagieren mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System, das an der Schmerzregulation beteiligt ist. Diese Verbindungen können neuropathische Schmerzen, die häufig bei Endometriose auftreten, lindern und Entzündungen reduzieren, was ebenfalls zu einer wirksameren Schmerzlinderung führt. Bekannte Interaktionen mit dem Endocannabinoid-System betreffen zwei Endocannabinoid-Rezeptoren: Der CB1-Rezeptor und der CB2-Rezeptor. Ersterer sitzt auf den Nervenzellen und kommt in großer Zahl in der Gebärmutter vor. Interagiert das Cannabis mit dem Rezeptor, so wird eine Schmerzhemmung erzeugt. Der zweite Rezeptor sitzt im Immunsystem – bei einer Interaktion mit Cannabis werden Entzündungsreaktionen gehemmt [v].

Forschungsergebnisse legen nahe, dass Medizinalcannabis aufgrund seiner vielfältigen therapeutischen Wirkungsweisen das Potenzial hat, mehrere Symptome gleichzeitig zu adressieren. Es wird untersucht, inwiefern medizinisches Cannabis nicht nur Schmerzen lindern, sondern auch begleitende Symptome wie Krämpfe, Übelkeit, Schlafstörungen und Angstzustände, die häufig bei Endometriose auftreten, positiv beeinflussen kann. Anwenderberichte von Frauen, die ihre Erkrankung mit Cannabis therapieren, deuten darauf hin, dass sie Verbesserungen bei Schlafqualität und eine Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen erfahren. Diese Erkenntnisse eröffnen die Perspektive auf einen ganzheitlicheren Behandlungsansatz, der die Lebensqualität der Betroffenen verbessern könnte.

Die Behandlung mit Medizinalcannabis erfolgt der Regel durch die Einnahme von Ölen oder Kapseln sowie durch die Verwendung von Verdampfern. Dies ermöglicht eine individuelle Dosierung je nach Bedarf, die in Absprache mit dem behandelnden Arzt festgelegt wird. Durch diese individualisierte Behandlung haben die Patient:innen eine bessere Kontrolle über ihre Symptome und können die Therapie ganz ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Zudem ist die Therapie für die Betroffenen schonender: Es gibt Hinweise, dass Medizinalcannabis weniger und schwächere Nebenwirkungen hat und besser verträglich ist [vi].

Mehr Forschung als Mittel zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten

Trotz erster vielversprechender (Forschungs-)Ergebnisse und der zunehmenden Akzeptanz von medizinischem Cannabis als Therapieoption für Endometriose stehen wir immer noch am Anfang der Möglichkeiten dieser Behandlungsmethode. Es bedarf weiterer umfassender klinischer Studien und Forschung, um das volle Potenzial von medizinischem Cannabis und seiner Wirkstoffe bei der Behandlung von Endometriose und anderen Erkrankungen zu verstehen.

Ein verstärktes Engagement in der Forschung und Entwicklung von medizinischem Cannabis ist daher unerlässlich, um innovative und wirksame Therapien zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht werden. Die Förderung der Forschung im Medizinalcannabis-Bereich ist dafür entscheidend. Nur durch eine kontinuierliche Investition in Forschung und Entwicklung können wir die Gesundheitsversorgung für Personen mit Endometriose, aber auch andere Schmerzpatient:innen weiter verbessern und ihre Lebensqualität nachhaltig erhöhen.

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Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa


Quellen:

[i] Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.. (2023). Was ist Endometriose. Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V.. https://www.endometriose-vereinigung.de/was-ist-endometriose/
[i] Frauenärzte im Netz. (14.12.2021). Endometriose: Therapie. Frauenärzte im Netz. https://www.frauenaerzte-im-netz.de/erkrankungen/endometriose/therapie/
[ii] Frauenärzte im Netz. (14.12.2021). Endometriose: Therapie. Frauenärzte im Netz. https://www.frauenaerzte-im-netz.de/erkrankungen/endometriose/therapie/
[iii] Sinclair, J., Collett, L., Abbott, J., Pate, D. W., Sarris, J., & Armour, M. (2021). Effects of cannabis ingestion on endometriosis-associated pelvic pain and related symptoms. PloS One, 16(10), e0258940. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0258940
[iv] Sinclair, J., Collett, L., Abbott, J., Pate, D. W., Sarris, J., & Armour, M. (2021). Effects of cannabis ingestion on endometriosis-associated pelvic pain and related symptoms. PloS One, 16(10), e0258940. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0258940
[v] de Souza, H. F. (14.11.2023). Cannabis shows promise in easing endometriosis pain, new research suggests. News Medical. https://www.news-medical.net/news/20231114/Cannabis-shows-promise-in-easing-endometriosis-pain-new-research-suggests.aspx
[vi] de Souza, H. F. (14.11.2023). Cannabis shows promise in easing endometriosis pain, new research suggests. News Medical. https://www.news-medical.net/news/20231114/Cannabis-shows-promise-in-easing-endometriosis-pain-new-research-suggests.aspx


Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis

Das Cannabisgesetz ist ein bedeutender erster Schritt

Denn der verabschiedete Gesetzentwurf ist die erste von zwei „Säulen“ der von der Bundesregierung angekündigten Cannabisreform. Neben der Entkriminalisierung, also einer Reform des Strafrechts, wurde der nicht kommerzielle Eigenanbau von Cannabis privat oder in Anbaugemeinschaften beschlossen. Die geplante zweite Säule sieht regionale Modellversuche vor, in denen der ursprüngliche Plan einer kommerziellen Abgabe an Erwachsene in lizenzierten Fachgeschäften erprobt werden soll.

Trotz viel Kritik von allen Seiten ist das Cannabisgesetz ein wichtiger Baustein in der rechtlichen Neubewertung von Cannabis. Am meisten Beachtung findet die Möglichkeit für Erwachsene, Cannabis unter strengen Auflagen zu nicht kommerziellen Zwecken anzubauen und zu besitzen. Auch das Wie und Wo des Konsums wurde umfassend geregelt. Neben diesen Änderungen im nichtmedizinischen Umgang mit Cannabis wird auch medizinisches Cannabis neu geregelt – oder zumindest neu verortet: An vielen Regelungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis hat sich wenig geändert. Hier ist die Herausnahme aus dem BtMG wohl die wesentlichste Veränderung.

MedCanG erleichtert medizinische Verwendung und fördert Entstigmatisierung

Sieben Jahre nach der Einführung von Medizinalcannabis durch das “Cannabis als Medizin”-Gesetz soll es nun in das neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) überführt werden. Die Kerninhalte der bisherigen Regelungen bleiben dabei größtenteils bestehen. Medizinalcannabis kann weiterhin gemäß den bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen als Arzneimittel verordnet werden. Eine wesentliche Neuerung ist jedoch, dass für die Verschreibung zukünftig kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich sein soll.

Diese scheinbar nur bürokratische Änderung markiert tatsächlich einen signifikanten Paradigmenwechsel und trägt zur Reduzierung der Stigmatisierung von Cannabis in der medizinischen Anwendung bei. Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte viel administrativen Aufwand betreiben, bevor sie Cannabis, welches als Betäubungsmittel eingestuft ist, verschreiben. Bei Betroffenen wächst die Hoffnung, dass durch die Neuregelung die Entscheidung für Cannabis als Therapieoption erleichtert wird, bzw. die Bereitschaft zur Verschreibung erhöht wird.

Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht ist ein positiver Schritt. Doch die nach wie vor unklare Regelung zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen lässt medizinisches Cannabis auch sieben Jahre nach der Einführung von „Cannabis als Medizin“ als schwer zugängliche Behandlungsoption erscheinen. Eine klare und verlässliche Kostenübernahme ist entscheidend, um die medizinische Verwendung von Cannabis zu normalisieren und weiter zu entstigmatisieren.

Der rechtliche Rahmen wird sich bewähren müssen

Nachdem der Bundestag das Gesetz nun verabschiedet hat, muss es noch den Bundesrat passieren. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen wird sich das Verfahren dadurch aber voraussichtlich höchstens um einige Wochen verzögern. Mit Blick auf die Bundestagswahl im nächsten Jahr besteht das Risiko einer neuen Bundesregierung. Welche Zusammensetzung diese haben wird, kann heute nicht seriös vorhergesagt werden. Wichtig ist aber, dass das Gesetz wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Gelingt der Bundesregierung auch der zweite Teil der Reform (Säule II), stehen die Chancen gut, dass wir eine bessere Gesundheitsversorgung, einen deutlichen Rückgang des Schwarzmarktes und einen insgesamt pragmatischeren Umgang mit Cannabis erleben werden.

In diesem Jahr stehen auch die Europawahlen an, die einen Einfluss auf die Cannabis-Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten haben könnten. Obwohl Verkauf, Anbau und grenzüberschreitender Handel von Cannabis in der EU verboten sind, hat die Brüsseler Kommission bisher kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder wie Tschechien oder die Niederlande eingeleitet. Hier sind Reformen auf EU-Ebene notwendig, um Cannabis auch langfristig rechtssicher zu machen.

Viele Chancen des neuen Gesetzes

Das Gesetz ist ein Meilenstein und trotz vieler Herausforderungen ein großes Chancengesetz. Dies betrifft die mit der Reform verbundenen Vorhaben zur Aufklärung und Prävention, aber auch zur Förderung legaler Strukturen und zur Entstigmatisierung des Umgangs mit Cannabis. Zentrales Ziel ist es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, die medizinische Verfügbarkeit zu erhöhen und den nicht-medizinischen Konsum weniger gesundheitsschädigend zu gestalten.

Es gilt jetzt, die Auswirkungen des Cannabisgesetzes genau zu beobachten und den Reformprozess weiterzuführen. Am Ende wird es darauf ankommen, die wesentlichen Ziele zu erreichen. Mit einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes und einer Verringerung der Kriminalität werden Befürworterinnen und Befürworter, wie Kritikerinnen und Kritiker, zufrieden sein.

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Jakob Sons

Gründer von Cansativa

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Cannabis in Europa - Was bringt das Wahljahr 2024?

Der Status Quo: Wie steht es um Cannabis in Europa?

Seit einigen Jahren ist in Europa ein zunehmender gesellschaftlicher und politischer Wandel im Umgang mit Cannabis zu beobachten. Nicht nur in Deutschland wurden legislative Schritte unternommen, um einer besseren Versorgung mit medizinischem Cannabis, einer gesellschaftlichen Entstigmatisierung oder gar einer Legalisierung des Cannabis zu Genusszwecken näher zu kommen. Das bisher deutlichste Zeichen setzte Ende 2021 Malta, das als erstes EU-Mitgliedsland den Eigenanbau und den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisierte. 2023 folgte Luxemburg mit einem Gesetz, das den privaten Konsum und Anbau von Cannabis künftig erlaubt.

Währenddessen hat die Drogenpolitik auch in anderen Ländern auf dem europäischen Kontinent langsam Schritte in Richtung der Legalisierung getätigt: So wurden in den Niederlanden und in der Schweiz im vergangenen Jahr Pilotprojekte gestartet, die den lizenzierten Verkauf von kontrolliertem Cannabis aus heimischem Anbau in einzelnen Städten erproben. In den Niederlanden will man damit dem wachsenden Schwarzmarkt entgegenwirken und sich einer späteren regulierten Legalisierung nähern. Die Schweiz nutzt die wissenschaftlich begleiteten Modellversuche, um Grundlagen für den Diskurs über eine zukünftige Cannabispolitik zu schaffen. Gleichzeitig wird in Frankreich zwar weniger über eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken diskutiert, dafür hat die Regierung im Oktober 2023 jedoch beschlossen, medizinisches Cannabis künftig in das Sozialbudget aufzunehmen. Damit werden Cannabisarzneimittel erstmals in den allgemeinen französischen medizinischen Rahmen integriert und der Zugang für Patient:innen erleichtert.

Was ist 2024 zu erwarten – und was nicht?

Vor dem Hintergrund dieser Meilensteine beginnt das Jahr 2024 spannend. Noch im Februar wird die angekündigte Verabschiedung des ersten deutschen Cannabisgesetzes erwartet. Nach regierungsinternen Unstimmigkeiten gaben die Fraktionsvorsitzenden Anfang des Monats bekannt, dass das Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann. Sollte das Gesetz im Frühjahr in Kraft treten, könnte es aufgrund der zentralen politischen Rolle Deutschlands in der EU als Katalysator für eine Veränderung der europaweiten Drogenpolitik wirken.

Allerdings ist die Reform in Deutschland nur eine unter vielen Veränderungen: Tschechien, das den Konsum bereits 2010 entkriminalisiert hatte, beschloss 2023 einen neuen Plan zur Bekämpfung von Drogensucht – und in diesem Kontext auch die Freigabe von Cannabis. Im Januar 2024 legte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis vor, allerdings noch ohne gesetzlichen Rahmen für einen regulierten Markt. Der vorgelegte Plan ist Teil eines größeren, mehrstufigen Vorhabens, an dessen Ende ein gesetzlich regulierter legaler Markt steht, der jedoch in einem späteren Entwurf eingebracht werden soll. Dennoch signalisiert der Vorstoß, dass nicht nur in Deutschland mit Eifer an neuen drogenpolitischen Perspektiven gearbeitet wird.

Medizinalcannabis ist ein eigener Regelungsbereich, wird aber in der Cannabisregulierung in der Regel deutlich vor nicht-medizinischem Cannabis berücksichtigt. So beschloss das ukrainische Parlament Ende 2023 die Legalisierung von Medizinalcannabis mit nur sehr geringer medialer Vorberichterstattung in Europa. Hintergrund ist die Notwendigkeit, den medizinischen Bedarf im Land besser decken zu können, insbesondere mit Blick auf die Behandlung von verwundeten Soldat:innen. Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten könne das Gesetz nach sechs Monaten in Kraft treten.

Cannabis in Europa – in Zukunft nicht nur auf Länderebene?

Die bisherigen Entwicklungen zeigen einen deutlichen Wandel in der europaweiten Cannabis-Debatte: hin zu einer breiteren gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz, einer besseren, patientenorientierten Versorgung und einer progressiven Drogenpolitik. Je nach Ausgang der Wahlen könnten neue Konstellationen im Europäischen Parlament diese Dynamik auf die europäische politische Bühne heben und damit einen Wendepunkt in der Debatte begünstigen.

Welche Rolle Cannabis im Wahlkampf spielen wird, ist allerdings noch unklar. Auch wenn die Parteien vereinzelt bereits eine Neuausrichtung in ihren Programmen gefordert haben, spricht vieles dafür, dass etwa Fragen der Sicherheitspolitik die Debatten dominieren werden. Auch die weitere Entwicklung der Cannabis-Gesetzgebung in den einzelnen Ländern bleibt abzuwarten. Unbestritten ist jedoch, dass in vielen Teilen Europas der politische Wille zu einer progressiveren Cannabispolitik zu beobachten ist, die sich in Zukunft nicht mehr nur auf Gesetzesvorhaben innerhalb der einzelnen Länder beschränken wird.

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Jakob Sons

Gründer von Cansativa

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Cannabis Wendepunkte: Was bringt 2024?

Ein erster Überblick: Das Jahr beginnt mit vielen offenen Fragen

Das Jahr 2024 steht bisher ganz im Zeichen der mit Spannung erwarteten Verabschiedung des Cannabisgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Zwar entspricht der aktuelle Entwurf des Cannabisgesetzes nicht den in den Koalitionsverhandlungen vorgestellten Plänen, dennoch wäre die Verabschiedung ein großer Schritt zur weiteren Entstigmatisierung von Cannabis. Nach der ersten Lesung und der Einarbeitung der Änderungen aus dem parlamentarischen Prozess, sind die nächsten erwarteten Schritte nun die 2. und 3. Lesung im Bundestag. Dort wird sich zeigen, inwieweit sich die in der Zwischenzeit besprochenen Änderungen im Abstimmungsentwurf wiederfinden.

Sollte das CanG, wie derzeit noch geplant, zum 1. April in Kraft treten, wäre dies ein starkes Signal an die Patient:innen sowie an Industrie und Fachkreise. Die Entwicklungen auf legislativer Ebene werden jedoch weiterhin von einer anhaltenden Debatte über die Risiken und Umsetzungsmöglichkeiten des Vorhabens überschattet, so dass auch jetzt im Januar noch viele Fragen über die nächsten Schritte der Cannabisreform offen sind. Während das CanG als „erste Säule“ wichtige Weichen stellt, ist bisher nur sehr wenig von einer baldigen Umsetzung professioneller Lieferketten im Sinne der kommerziellen Abgabe zu spüren.

Sieben Jahre Medizinalcannabis: Auch hier bringt 2024 Veränderung

Gleichzeitig wird das Jahr 2024 nicht nur im Sinne einer allgemeinen Legalisierung, sondern auch hinsichtlich Medizinalcannabis einen Wendepunkt darstellen. Nach sieben Jahren könnten sich große Veränderungen für Cannabis als Medizin ergeben: In der bisher bekannten Variante des CanG wird Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst. Das könnte nicht nur einen großen Beitrag zur Entstigmatisierung leisten, sondern wird durch den Wegfall einiger Vorschriften zur BtM-Dokumentation oder -Lagerung auch erwartbar zu einer Entlastung von Apotheken und verschreibenden Ärzt:innen führen. Dementsprechend ist damit zu rechnen, dass es für Patient:innen deutlich leichter werden wird, Zugang zu einer Cannabistherapie zu erlangen. Hier besteht eine große Chance, die Lücke zwischen den Patient:innen, die aktuell bereits Zugang zu einer Cannabistherapie haben, und denen, für deren Leiden eine Cannabistherapie eine Chance darstellt, zu schließen.

Cannabisreformen beschränken sich nicht auf das Cannabisgesetz und auch nicht auf die beiden Reformvorhaben, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach so sichtbar im Bild der zwei Säulen beschrieben hat. Eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen steht noch aus. Damit wird das Ringen um die Kostenerstattung für Patient:innen und die damit verbundenen Risiken einer Verschreibung für Ärzt:innen adressiert. Beides sind längst überfällige Veränderungen, die nicht nur eine bürokratische Hürde nehmen, sondern auch ein großes Stück Unsicherheit aus der Verordnung von Medizinalcannabis nehmen würden.

Die Reformen zeigen: Fachpolitik bedeutet Auge fürs Detail.

Dies zeigt sich in den weitreichenden Veränderungen, die selbst kleine Anpassungen in den Reformen mit sich bringen können. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es möglich, dass der Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland in Zukunft nicht mehr in gleicher Art wie bisher mengen- oder produktbeschränkt sein wird. Welche Auswirkungen diese Veränderung mittelfristig auf den Import von Medizinalcannabis haben wird, ist derzeit schwer abzuschätzen. Insgesamt erscheint eine Erleichterung der Produktion allerdings wie ein gutes Zeichen im Sinne stabiler Lieferketten und sicherer Produktinnovation.

Dennoch gilt bis heute: Der Zugang zu einer cannabisbasierten Therapie gestaltet sich für viele Patient:innen weiterhin oftmals schwierig und muss dringend vereinfacht werden. Kommt eine solche Therapie in Betracht, bedarf es vor allem eines umfassenden Informationsangebots sowie einer transparenten und vorurteilsfreien Beratung über die jeweiligen Vor- und Nachteile durch Fachpersonal. Sowohl im Gesundheitswesen als auch bei den Patient:innen muss mehr Klarheit über die therapeutischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Erwartungen müssen Politik, Gesellschaft und Industrie in diesem Jahr noch intensiver an einem Strang ziehen, um weitere Verbesserungen für Patient:innen zu erwirken und ihre Situation nachhaltig zu festigen. Nur so können zukünftig Versorgungsprobleme effizient gelöst, die Weichen für Produktinnovationen gestellt und Patient:innen erfolgreich behandelt werden.

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Therapie mit Herausforderungen: Medizinalcannabis auf dem Weg der Entstigmatisierung

Skepsis gegenüber der Therapie: problematisiert, stigmatisiert und unterschätzt

Obwohl sich die Situation seit Beginn der Gesetzgebung verbessert hat, sind Patient:innen und Ärzt:innen immer noch mit sozialen und institutionellen Stigmata gegenüber Cannabis als Medizin konfrontiert. So berichten Betroffene häufig von unangenehmen Kommentaren, Unverständnis oder sogar Problemen im Zusammenhang mit der Polizei, da die Einnahme von medizinischem Cannabis trotz gesetzlicher Zulassung immer noch mit Kriminalität in Verbindung gebracht wird.

Auch den verschreibenden Ärzt:innen sowie den ausgebenden Apotheken wird oft mit Misstrauen begegnet. Andere Mediziner:innen hingegen befürchten ein Sicherheitsrisiko oder fühlen sich nicht ausreichend informiert und lehnen die Verschreibung von Medizinalcannabis ab. Hinzu kommen der hohe Zeitaufwand für die Beantragung der kassenärztlichen Genehmigung von Medizinalcannabis, die aber notwendig für die Kostenübernahme ist. Anders als bei einer Vielzahl anderer Medikamente muss diese Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse vor der Verschreibung ausgestellt werden. Liegt keine Kostenübernahme vor, kann das Medikament nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Dies fällt meist erst in der Apotheke auf. Dann bleibt den Patient:innen nur die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Außerdem besteht unter Ärzt:innen bisweilen die Sorge vor Regressen durch die GKV. Dies ist zumindest theoretisch denkbar, wenn eine Kostenübernahme zwar vorliegt, die Verordnung jedoch einer sog. Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die kassenärztlichen Vereinigungen nicht standhält.

Gleichzeitig wird die therapeutische Wirksamkeit des Arzneimittels sowohl in Fachkreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit immer wieder in Frage gestellt. Warnende Aussagen medizinischer Expert:innen über die Risiken des nichtmedizinischen Konsums verstärken die Skepsis in der Öffentlichkeit zusätzlich. Aufgrund der Einstufung von Medizinalcannabis als Betäubungsmittel und dessen Verortung im BtMG dürfen Produzenten zugleich nicht öffentlich über das Arzneimittel und seine Wirkstoffe aufklären. Dies hat zur Folge, dass auch keine Therapieempfehlung ausgesprochen werden kann. All diese Gründe führen dazu, dass es aktuellen wie potenziellen Patient:innen oft an fundierten, öffentlich zugänglichen Informationen oder gar einer vorurteilsfreien medizinischen Beratung fehlt.

Die damit einhergehende Tabuisierung der Behandlung begünstigt wiederum die Aufrechterhaltung bestehender Vorurteile und führt zu einer anhaltenden Unterschätzung der therapeutischen Wirksamkeit von Cannabis. In Fachkreisen trägt dies zu einer geringeren Akzeptanz für breit angelegte klinische Studien oder eine umfassende Lehre an Universitäten bei, sodass Vorurteile auch im medizinischen Feld nur schwer abzubauen sind. Die grundsätzlich kritische Haltung des deutschen Gesundheitssystems sowie die fehlende Lehre an Universitäten zu dem Thema führt dazu, dass medizinisches Cannabis noch lange nicht in dem Maße Anwendung findet, in dem es aus therapeutischer Perspektive sinnvoll wäre.

Strategien gegen Vorurteile: Forschung und Kommunikation

Eine höhere Dichte an breit angelegten klinischen Forschungsergebnissen könnte den Zweifeln an der Wirksamkeit entgegenwirken und Cannabis als Arzneimittel stärker etablieren. Dem stehen derzeit jedoch noch einige Hindernisse im Weg: Einerseits muss Forschung finanziell gefördert werden; jedoch haben gerade große Pharmaunternehmen kein großes Interesse an Studien mit Cannabis. Die Cannabisbranche selbst hingegen hat keine Gelder in dieser Höhe zur Verfügung. Eine Lösung wäre die Finanzierung von großen Forschungsvorhaben durch öffentliche Mittel, was jedoch eine politische Entscheidung bleibt.

In den letzten Jahren wurden bedeutende Fortschritte im Bereich der Forschung erzielt, und es wurden zunehmend mehr Studien veröffentlicht: Beispielsweise die Begleiterhebung des BfArM zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln, aber auch den Einsatz von cannabinoiden Arzneimitteln bei Suchterkrankungen, ihre Auswirkung auf die Lebensqualität von Patienten oder auch die Effektivität von Schmerztherapien mit Medizinalcannabis. Hierbei ist die Aufklärung der Fachkreise auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheidend, damit Cannabis langfristig als gleichwertige Therapieoption akzeptiert wird. Ebenso bedarf es einer sensiblen Kommunikation, um individuelle Vorbehalte in Apotheken oder bei Ärzt:innen abzubauen.

Schließlich ist auch die Debatte um die aktuellen Cannabisreformen nur bedingt förderlich für die Akzeptanz von Medizinalcannabis in der Öffentlichkeit. Die zunehmende Polarisierung im Diskurs um nichtmedizinisches Cannabis führt auch in der medizinischen Debatte zu verhärteten Fronten; diese erhöhte Aufmerksamkeit ermöglicht eine neue Form der öffentlichen Kritik und häufig werden beide Konsumzwecke in der Argumentation vermischt. Für eine ausreichende Sensibilität im Umgang mit Medizinalcannabis ist daher in der öffentlichen Diskussion eine klare Trennung der beiden Themenfelder notwendig.

Auf dem Weg zu einer breiteren medizinischen und wissenschaftlichen Akzeptanz

Es ist noch ein weiter Weg, bis Medizinalcannabis die gleiche Akzeptanz genießt wie andere medizinische Wirkstoffe. Gleichzeitig lässt sich beobachten, wie sich die institutionelle, aber auch die wissenschaftliche Meinung ändern: Das zeigen etwa die Legalisierung von Medizinalcannabis in verschiedenen Ländern, aber auch die zunehmende Forschung zu dem Bereich. Auch die im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens angestrebte Ausgliederung aus dem BtMG ist ein vielversprechender Schritt in Richtung einer zunehmenden Etablierung von Medizinalcannabis.

Für die Zukunft bedarf es einer differenzierten und wertorientierten Position von Industrie und Politik sowie der aktiven Förderung der Forschung und Lehre rund um Medizinalcannabis, um den unterschiedlichen Anliegen gerecht zu werden, Stigmata abzubauen und auch Weiterentwicklungen zu Fertigarzneimitteln mit Indikation zu fördern.

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Cansativa Group und Cronos Group Inc. führen medizinische Cannabismarke PEACE NATURALS in Deutschland ein

Das börsennotierte globale Cannabisunternehmen Cronos Group Inc. (Cronos) und die Cansativa Group (Cansativa), der deutsche Marktführer für medizinisches Cannabis, kooperieren beim Import, der Vermarktung und dem Vertrieb der Produktserie PEACE NATURALS. Das erste von drei Produkten wird am 1. November an die Apotheken ausgeliefert. Die zwei weiteren folgen im Laufe des Monats. Vorbestellungen über den Onlineshop von Cansativa sind für Apotheken und ausgewählte Großhändler ab sofort möglich.

Die medizinische Cannabismarke PEACE NATURALS kehrt damit wieder auf den deutschen Markt zurück. War sie in den vergangenen Jahren lediglich sporadisch erhältlich, haben es sich Cansativa und Cronos zum Ziel gesetzt, die Marke fortan dauerhaft lieferbar zu halten.

Die Produktserie von PEACE NATURALS umfasst drei Cannabis-Sorten: GMO Cookies, Cocoa Bomba und Space Cake. Auf dem kanadischen Cannabismarkt ist Cronos führender Hersteller von getrockneten Cannabisblüten. Cronos hat stark in sein Kultivierungs- und Anbauprogramm investiert und eine Vielzahl an medizinischen Produkten und Sorten entwickelt. Dank der Genetiken und Varietäten können Patient:innen sich auf Qualität und Beständigkeit verlassen. Für seine Produktinnovationen wurde das Unternehmen mehrfach ausgezeichnet.

Weiterführende Informationen zu THC-Gehalt und sonstigen Inhalten der PEACE NATURALS- Produkte erhalten Patient:innen in ihrer Arztpraxis, ihrer Apotheke oder einer Cansativa- Partnerapotheke.

„Wir freuen uns sehr, eine so erfolgreiche Marke wie PEACE NATURALS wieder nach Deutschland zu bringen”, sagt Benedikt Sons, Co-Gründer und Co-Geschäftsführer von Cansativa. „Gemeinsam mit unserem Partner Cronos möchten wir eine zuverlässige und

beständige Versorgung von Cannabis-Patient:innen mit diesen hochwertigen Produkten gewährleisten.“

„Wir wollen unsere Marke PEACE NATURALS in Deutschland als eine medizinische Spitzenmarke etablieren“, sagt Mike Gorenstein, Vorsitzender und CEO von Cronos. „Wir sind stolz darauf, qualitativ hochwertiges, medizinisches Cannabis und vertrauenswürdige Produkte in diesen Markt zu bringen.”

Über die Cansativa Group

Die Cansativa Group wurde 2017 von den Brüdern Benedikt und Jakob Sons in Frankfurt am Main, Hessen gegründet. Cansativa verfügt über die größte Plattform für die begehrtesten Cannabisprodukte und -marken und ist Marktführer im Medizinalcannabismarkt. Seit dem Zuschlag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im August 2020 ist Cansativa das einzige Unternehmen mit der Zulassung für den Vertrieb von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau. Über ein Netzwerk von rund 2000 Apotheken versorgt Cansativa gegenwärtig im Rahmen von Schmerztherapien rund 300.000 Patient:innen in Deutschland mit Medizinalcannabis.

Bezüglich der geplanten Cannabislegalisierung sieht sich die Cansativa Group als Wegbereiter der Demokratisierung des Cannabismarktes. Cansativa verfügt über die nötige Infrastruktur und Expertise, Cannabis sicher zu importieren, zu lagern, zu lizenzieren, zu vertreiben und zu branden. Zudem hat sich das Unternehmen der Aufklärung zum Thema Cannabis verschrieben. Mit der Vision „We enable Cannabis“ versteht sich Cansativa als treibende Kraft der Cannabisindustrie in Deutschland.
Weitere Informationen www.cansativa-group.de

Über die Cronos Group Inc.

Cronos ist ein innovatives globales Cannabinoid-Unternehmen mit Hauptsitz in Toronto, das die Cannabisforschung, -technologie und -produktentwicklung vorantreibt. Das börsennotierte Unternehmen hat ein vielfältiges internationales Markenportfolio aufgebaut. Es umfasst die Marken Spinach, PEACE NATURALS und Lord Jones.

Weitere Informationen unter thecronosgroup.com

Pressekontakt

Cansativa Group
Ioana Freise, External Affairs
pr@cansativa.de

Cronos Group
Emily Whalen, Media Relations
media.relations@thecronosgroup.com


Medizinalcannabis-Plattform Cansativa launcht neuen Onlineshop mit Fachportal

Frankfurt a. M. – 04. September 2023

Cansativa, Marktführer im Medizinalcannabismarkt, hat seinen neuen Onlineshop gelauncht. Über die Log-in-Page mit der URL shop.cansativa.de erhalten registrierte Apotheker:innen ab sofort Zugriff auf den Produktkatalog sowie auf das informative Fachportal von Cansativa.

Der neue Shop bietet eine Benutzeroberfläche in modernem Look and Feel. Spezielle Filteroptionen wie Genetik, Kultivar, THC- und CBD-Gehalt sowie Hersteller beschleunigen die Suche in der Produktpalette. Wer eine Bestellung erneut tätigen möchte, erhält Einsicht in die eigene Bestellhistorie. Damit wird das Nachbestellen und Nachvollziehen von bisher aufgegebenen Aufträgen vereinfacht.

„Mit unserem neuen Onlineshop verbessern wir die Übersichtlichkeit und Erreichbarkeit unseres Produktangebots für unsere Partner:innen in den Apotheken“, sagt Benedikt Sons, CEO von Cansativa. „Bestellungen werden weiterhin bereits am Folgetag zugestellt. Für Apotheker:innen machen wir es damit noch einfacher, ihre Kund:innen zügig mit hochqualitativen cannabishaltigen Arzneimitteln zu versorgen.“

Neu ist auch die Möglichkeit, zum Auftragszeitpunkt nicht verfügbare Produkte vorzubestellen. Cansativa informiert die Apotheker:innen, sobald die Produkte (wieder) lieferbar sind.

„Mit unserem neuen Portal unterstützen wir Apotheker:innen Bestellungen unkompliziert und unabhängig von Ort und Zeit durchführen zu können“, sagt Timm Hocke, CCO von Cansativa. „Die Übersicht der Preise und die Verfügbarkeit der Produkte wird nun noch transparenter. Damit möchten wir Apotheker:innen im stressigen Alltag das Arbeiten erleichtern.“

Cansativa führt aktuell mehr als 400 Medizinalcannabisprodukte im Sortiment und beliefert jährlich etwa 2.000 Kund:innen. Noch vor zwei Jahren war bei 70 Prozent der Bestellungen die Auftragsabwicklung per E-Mail und Telefon oder über MSV3, einer internetbasierten Datenschnittstelle zwischen Apotheken und Großhandel, gang und gäbe. Heute laufen 80 Prozent der Bestellungen von Medizinalcannabis bei Cansativa über den Onlineshop.

Neben den Produktkatalogen finden Apotheker:innen auf der Seite ein digitales Fachportal mit Nachschlagewerk und Schulungen zur Anwendung und Wirksamkeit von Medizinalcannabis.

Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wird die Nachfrage zu Cannabis-Therapien in den Apotheken voraussichtlich erhöhen. Cansativa bietet zur Weiterbildung für registrierte Apotheker:innen und deren Angestellte kostenfreie Schulungen an.

„Beim Thema Medizinalcannabis sehen wir großen Aufklärungsbedarf sowohl bei Patient:innen, als auch in den Apotheken“, sagt Benedikt Sons, Gründer und Geschäftsführer von Cansativa. „Unser Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung von Patient:innen in Deutschland mit hochwertigem Medizinalcannabis in den Apotheken vor Ort zu ermöglichen. Unsere Webinare sind ein kostenfreier Service, den wir für unsere Partner:innen in den Apotheken bereitstellen. Uns ist daran gelegen, mit Blick auf die bevorstehende Gesetzesänderung Fachwissen zu vermitteln und die Aufklärung über Cannabis, cannabinoide Therapien und Rezepturherstellung voranzutreiben.“

Über die Cansativa Group

Die Cansativa Group wurde 2017 von den Brüdern Benedikt und Jakob Sons in Frankfurt am Main, Hessen gegründet. Cansativa verfügt über die größte Plattform für die begehrtesten Cannabisprodukte und -marken und ist Marktführer im Medizinalcannabismarkt. Seit dem Zuschlag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im August 2020 ist Cansativa das einzige Unternehmen mit der Zulassung für den Vertrieb von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau. Über ein Netzwerk von rund 2000 Apotheken versorgt Cansativa gegenwärtig im Rahmen von Schmerztherapien rund 300.000 Patient:innen in Deutschland mit Medizinalcannabis.
Bezüglich der geplanten Cannabislegalisierung sieht sich die Cansativa Group als Wegbereiter der

Demokratisierung des Cannabismarktes. Cansativa verfügt über die nötige Infrastruktur und Expertise, Cannabis sicher zu importieren, zu lagern, zu lizenzieren, zu vertreiben und zu branden. Zudem hat sich das Unternehmen der Aufklärung zum Thema Cannabis verschrieben. Mit der Vision „We enable Cannabis“ versteht sich Cansativa als treibende Kraft der Cannabisindustrie in Deutschland. www.cansativa-group.de

Pressekontakt

Juliane Thiel
Am Sandtorkai 39, 20457 Hamburg

juliane.thiel@schoesslers.com
+49 160 969 172 74

www.schoesslers.com


Cannalivery und Cansativa gehen strategische Partnerschaft ein, um die Versorgung mit Medizinalcannabis in Deutschland auszubauen

Niederkassel/Mörfelden-Walldorf, 01.06.2023 – Die Cannabis-Onlineapotheke Cannalivery und Cansativa, Marktführer im medizinischen Cannabis-Markt, gehen ab sofort eine strategische Partnerschaft ein. Durch diese Zusammenarbeit wird dasstetig wachsende Partnernetzwerk genutzt, umdie Versorgung von Cannabis-Patient:innen in Deutschland zu verbessern. Eine der zentralen Verbesserungen, die aus der Partnerschaft hervorgehen, ist die schnelle Lieferung von einer noch größeren Produktauswahl von Cannabismedikamenten. Bereits jetzt garantiert Cannalivery eine Lieferzeit von nicht mehr als 48 Stunden. Das Ziel von Cannalivery, bereits 2024 innerhalb von 420 Minuten bundesweit auszuliefern, deckt sich mit dem Anspruch des Cansativa-Partnerprogramms, eine starke regionale Versorgung von Medizinalcannabis in Deutschland zu sichern.

Fachkundige Beratung und breites Produktportfolio

„Unser Partnerprogramm ist ein Kooperationsmodell, mit dem wir Apotheken bei ihrem Wachstum im Bereich Medizinalcannabis unterstützen.Es freut uns sehr,Cannalivery als weiteren Partnerbegrüßen zu dürfen“ so Leonhard Eßmann, Head of Business Unit Products der Cansativa Group.Das Partner-Apotheken-Programm besteht aus drei Kernelementen: Angebot des umfassenden Cansativa-Produktsortiments, eine starke regionale Versorgung und ausgezeichneter Kundenservice im Bereich Medizinalcannabis.

Cannalivery-Gründerin Dr. Stephanie Spahn zur Partnerschaft: „Unser Ziel war seit dem Launch von Cannalivery, dass Cannabis-Patient:innen einfach und reibungslos an ihre Medikamente kommen. Die Therapie mit Medizinalcannabis ist dabei immer individuell. Deshalb ist eine umfassende Beratung genauso wichtig wie ein großes Produktsortiment. Mit Cansativa haben wir einen weiteren Partner gefunden, der unsere Werte teilt und Patient:innen in den Mittelpunkt stellt.“

100 Sorten, 48h Lieferversprechen

Bei der Partnerschaft steht die Verbesserung der Patientenversorgung und der Lebensqualität von Patient:innen im Fokus. Cannalivery und Cansativa stellen durch das Angebot einer breiten Produktpalette gemeinsam zudem eine überregionale Versorgung sicher.Damit geht Cannalivery einen Schritt weiter hin zur Vision, sich als Deutschlands führende Cannabis-Onlineapotheke zu etablieren. Durch eine breite Produktauswahl von mehr als 100 Cannabis-Sorten, einem einzigartig-persönlichen Service sowie einer Lieferung innerhalb von 48 Stunden soll dieses Ziel erreicht werden. Bereits im April verkündete Cannalivery die Zusammenarbeit mit dem Kölner Großhändler Cannamedical.

Über Cannalivery

Cannalivery ist Deutschlands einzigartige Cannabis Online-Apotheke mit Fokus auf eine flächendeckende Versorgung mit Cannabinoid-basierten Arzneimitteln. Das Start-up wurde 2023 von den Apotheker:innen und Geschwistern Dr. Stephanie Spahn und Michael Thiebes gegründet. Beide verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Pharmabranche, Dr. Spahn forschte schon in der Promotion über die vielfältigen Wirkungen von Cannabis. Die Apotheker:innen möchten den Patient:innen einen reibungslosen Zugang zu Medizinalcannabis ermöglichen. Zudem soll ihnen eine breite Produktauswahl geboten werden. Mehr auf www.cannalivery.com

Über Cansativa

Die Cansativa Group ist Marktführer im Medizinalcannabismarkt und versteht sich als treibende Kraft der Cannabisindustrie in Deutschland. Seit dem Zuschlag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im August 2020 sind sie das einzige Unternehmen mit der Zulassung für den Vertrieb von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau. In der anstehenden Cannabislegalisierung sieht sich die Cansativa Group als Wegbereiter der Demokratisierung des Cannabismarktes. Sie importieren, lagern, lizenzieren, vertreiben, liefern, branden und klären auf. Weitere Informationen: www.cansativa.de

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Allgemeine Pressebilder Cannalivery

Die Cannalivery-Gründer Dr. Stephanie Spahn (r.) und Michael Thiebes (l.) mit Leonhard Eßmann, Head of Business Unit Products der Cansativa Group, verkünden strategische Partnerschaft

Pressekontakte

Cannalivery
Jana Geldner
jana@get-press.de
015758303752

Cansativa
Ioana Freise
pr@cansativa.de


Die G-BA Änderungen der Arzneimittel-Richtlinien führen zu großen Risiken...

Ausgangslage: Die Handhabe von Cannabis als Medizin steht auf dem Prüfstand.

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im März 2017 dürfen Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative verordnet werden. Die Verantwortung hierfür wurde im selben Jahr in die Hände der behandelnden Ärzt:innen gelegt. Die Kosten, die für Patient:innen im Rahmen der Behandlung entstehen, wurden hierbei – bei vorheriger Kostenübernahmegenehmigung – durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. In einer Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)wurden Daten zur Verschreibung von cannabishaltigen Medizinpräparaten und Therapien im Zeitraum zwischen 2017 und 2022 erfasst. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun Änderungen der Arzneimittel-Richtlinieausgearbeitet, um die Handhabe von Cannabisarzneimitteln zu verbessern.

Diese Änderungsvorschläge liegen mittlerweile vor und bis zum 30.11. bestand die Möglichkeit, zu diesen Änderungen und der Begleiterhebung beim G-BA Stellung zu beziehen. Dies hat die Cansativa Group gemeinsam mit dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) nun getan.

Der G-BA schlägt drastische Maßnahmen vor: Patient:innen und Ärzt:innen erwarten schwer abschätzbare Folgen.

Der neue Entwurf der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beinhaltet jeweils unterschiedliche, alternative Vorschläge. Während z.B. eine Variante der Richtlinie den Erhalt des Status Quo vorsieht, ist die andere Variante mit einer Reihe Verschärfungen und Einschränkungen verbunden. Dabei haben einige dieser vorgeschlagenen Verschärfungen drastische Folgen.

Dabei wird die Therapiehoheit der behandelnden Ärzt:innen im neuen Vorschlag des G-BAs mit tiefgreifendenÄnderungen konfrontiert: Die restriktive Alternative sieht vor, die Verschreibung von Cannabispräparaten nur noch Fachärzt:innen zu ermöglichen. Hausärzt:innen könnten Cannabis dadurch nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verschreiben und wären auf eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen angewiesen. Was offenbar zur regelmäßigen Beurteilung des Therapiezwecks beitragen soll, erhöht nicht nur das Patientenaufkommen bei Fachärzt:innen sondern behindert eine flächendeckender Versorgung der Patient:innen. Ein allgemeiner Facharztvorbehalt schränkt die Patientenversorgung massiv ein, denn eine flächendeckende Versorgung rein durch Fachärzt:innen ist vollkommen unmöglichund auch nicht erforderlich. Gerade Patient:innen in bewährter und eingestellter Dauertherapie sind auf ihre hausärztliche Versorgung angewiesen.

Methodisch im Blindflug: G-BA Vorschläge basieren auf sehr schwacher Datenlage

Als Grundlage seiner Vorschläge greift der G-BA auf die nicht-interventionelle Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)zurück. Diese sollte allerdings nur mit Vorsicht interpretiert werden, da sie einige methodische Schwächen und Einschränkungen aufweist: Die Erhebung ist keine klinische Studie und die sehr beschränkte Datengrundlage führt zu einer geringen Aussagekraft der Erhebung. Zum Beispiel werden gar nicht alle Patientengruppen oder Symptomatiken erfasst: Insgesamt fließen nur 16.809 vollständige Datensätze in den Bericht ein. Es wird allerdings von einer wesentlich größeren Patientenbasis ausgegangen: Die Deutsche Schmerzgesellschaft spricht von bis zu 70.0001Patient:innen, an anderer Stelle wird inoffiziell mit bis zu 150.000 Cannabispatient:innen gerechnet. Obwohl es sich um die derzeit umfangreichste deutsche Datensammlung über Therapien mit Cannabisarzneimitteln handelt, bildet sie Patient:innen, die cannabishaltige Arzneimittel auf Privatrezept erhalten, gar nicht ab.

Auf dieser Grundlage schlägt der G-BA einige sehr weitgreifende Inhalte vor:

Zusätzlich wird die Arbeit der behandelnden Ärzt:innen dabei durch wesentlich strengere Dokumentationspflichtenstark belastet. Diese Pflichten sind nicht nur ungerechtfertigt, sie bedeuten für die Hausärzt:innen eine enorme Mehrbelastung, sind zweifelhaft begründet und setzeneinen allgemeinen Trend in die Überbürokratisierung der Gesundheitsversorgung fort.

Der Nachrang von Cannabisblüten ist ein weiterer Vorschlag, der Patient:innenstark einschränkt und die Arbeit der behandelnden Ärzt:innen in Frage stellt. Nach Auffassung des BfArM seien Cannabisblüten therapeutisch schwieriger zu steuern, es bestehe ein erhöhtes Missbrauchspotenzial. Diese Begründung scheint nicht zu berücksichtigen, dass es sich um langfristige Therapien unter ärztlicher Betreuung handelt. Die ganze Erwägung stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Therapiehoheit der Ärzt:in dar und soll einer Problematik begegnen, die bereits durch die Überprüfung der Verordnungspraxis der Kassenärzt:in sichergestellt wird.Die Kassenärzt:innen sind im Rahmen des Wirtschaftslichkeitsgebot bereits hinreichend zur Abwägung verschiedenerTherapieoptionen verpflichtet.

Der G-BA strapaziert die verfügbare Datenlage, den Prozess und seine Kompetenzen als Gremium

Einige dieser Vorschläge des Gemeinsamen Bundesausschuss gehen weit über das hinaus, was üblicherweise mit einer Richtlinie geregelt wird. Wenn es um fundamentale Entscheidungen zum Vertrauen in Kompetenz oder Absicht der behandelnden Ärzt:innen geht, sollte sich um ein Gesetz und einen inklusiven, gesamtgesellschaftlichen Prozess bemüht werden.Wenn der G-BA densozialgesetzlich verbrieften Zugang zur Cannabistherapie nun durch die Hintertür einzuschränken sucht, so überschreitet er seine Kompetenzenund schwingt sich zum Gesetzgeber auf.

Cannabis als Medizin braucht dringende Reformen in Deutschland und der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich richtigerweise mit Cannabis auseinander. Unmittelbar helfen würde eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes, der viele Patient:innen die Kosten ihrer Therapie auferlegt. Obwohl die Leistung der Kostenübernahme nur “in begründeten Ausnahmefällen” durch die Krankenkasse abzulehnen ist, liegt die Ablehnungsquote für eine cannabisbasierte Therapie aktuell bei ca. 40%. Das macht eine bedarfsgerechte Therapie zu einem teuren Privileg und drängt mit den Kosten alleingelassenen Patient:innen in die mit sehr hohen Risiken verbundene Selbsttherapie über den Schwarzmarkt.

Statt der therapeutischen Praxis der Ärzt:innen ungesichertes Misstrauen gegenüberzustellen, könnte der G-BA die Therapiehoheit der Ärzteschaft sichern. Das Endocannabinoidsystems ist eines der wichtigsten körpereigenen Systeme zur Regulation der psycho-vegetativen Homöostase. Kenntnisse darüber gehören zum allgemeinen ärztlichen Wissen.

Zusätzliche Verschreibungs-und Verordnungshürden sowie punitiv anmutende Dokumentationspflichten tragen nicht nur ein bestehendes Stigma der Patient:innen auf die behandelnden Ärzt:innen fort, sondern erhöhen auch die Hemmschwelle zur Verordnung einer bewährten Therapieform.

Unser gemeinsames Ziel muss sein, allen Patient:innen die für sie beste Therapie zu ermögliche, natürlich auch wenn das auf die Verschreibung eines Cannabsisarzneimittels hinausläuft. Natürlich braucht es die Abwägung der Vor-und Nachteile einzelner cannabinoidbasierten Arzneimittel und verschiedener Applikationsformen. Das ist bereits heute ein fester Bestandteil der ärztlichen Behandlung.

1″BfArM-Begleiterhebung zu Cannabis zeigt Lücken des Wissens über Wirksamkeit der Cannabisprodukte auf” https://nachrichten.idw-online.de/2022/07/08/bfarm-begleiterhebung-zu-cannabis-zeigt-luecken-des-wissens-ueber-wirksamkeit-der-cannabisprodukte-auf abgerufen am 29. November 2022.

Über die Cansativa Group

Die Cansativa Group ist Marktführer im Medizinalcannabismarkt und versteht sich als treibende Kraft der Cannabisindustrie in Deutschland. Seit dem Zuschlag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im August 2020 sind sie das einzige Unternehmen mit der Zulassung für den Vertrieb von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau. In der anstehenden Cannabislegalisierung sieht sich die Cansativa Group als Wegbereiter der Demokratisierung des Cannabismarktes. Sie importieren, lagern, lizenzieren, vertreiben, liefern, branden und klären auf.

Pressekontakt:
Ioana Freise
pr@cansativa.de