Das Cannabisgesetz ist ein bedeutender erster Schritt
Denn der verabschiedete Gesetzentwurf ist die erste von zwei „Säulen“ der von der Bundesregierung angekündigten Cannabisreform. Neben der Entkriminalisierung, also einer Reform des Strafrechts, wurde der nicht kommerzielle Eigenanbau von Cannabis privat oder in Anbaugemeinschaften beschlossen. Die geplante zweite Säule sieht regionale Modellversuche vor, in denen der ursprüngliche Plan einer kommerziellen Abgabe an Erwachsene in lizenzierten Fachgeschäften erprobt werden soll.
Trotz viel Kritik von allen Seiten ist das Cannabisgesetz ein wichtiger Baustein in der rechtlichen Neubewertung von Cannabis. Am meisten Beachtung findet die Möglichkeit für Erwachsene, Cannabis unter strengen Auflagen zu nicht kommerziellen Zwecken anzubauen und zu besitzen. Auch das Wie und Wo des Konsums wurde umfassend geregelt. Neben diesen Änderungen im nichtmedizinischen Umgang mit Cannabis wird auch medizinisches Cannabis neu geregelt – oder zumindest neu verortet: An vielen Regelungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis hat sich wenig geändert. Hier ist die Herausnahme aus dem BtMG wohl die wesentlichste Veränderung.
MedCanG erleichtert medizinische Verwendung und fördert Entstigmatisierung
Sieben Jahre nach der Einführung von Medizinalcannabis durch das “Cannabis als Medizin”-Gesetz soll es nun in das neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) überführt werden. Die Kerninhalte der bisherigen Regelungen bleiben dabei größtenteils bestehen. Medizinalcannabis kann weiterhin gemäß den bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen als Arzneimittel verordnet werden. Eine wesentliche Neuerung ist jedoch, dass für die Verschreibung zukünftig kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich sein soll.
Diese scheinbar nur bürokratische Änderung markiert tatsächlich einen signifikanten Paradigmenwechsel und trägt zur Reduzierung der Stigmatisierung von Cannabis in der medizinischen Anwendung bei. Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte viel administrativen Aufwand betreiben, bevor sie Cannabis, welches als Betäubungsmittel eingestuft ist, verschreiben. Bei Betroffenen wächst die Hoffnung, dass durch die Neuregelung die Entscheidung für Cannabis als Therapieoption erleichtert wird, bzw. die Bereitschaft zur Verschreibung erhöht wird.
Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht ist ein positiver Schritt. Doch die nach wie vor unklare Regelung zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen lässt medizinisches Cannabis auch sieben Jahre nach der Einführung von „Cannabis als Medizin“ als schwer zugängliche Behandlungsoption erscheinen. Eine klare und verlässliche Kostenübernahme ist entscheidend, um die medizinische Verwendung von Cannabis zu normalisieren und weiter zu entstigmatisieren.
Der rechtliche Rahmen wird sich bewähren müssen
Nachdem der Bundestag das Gesetz nun verabschiedet hat, muss es noch den Bundesrat passieren. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen wird sich das Verfahren dadurch aber voraussichtlich höchstens um einige Wochen verzögern. Mit Blick auf die Bundestagswahl im nächsten Jahr besteht das Risiko einer neuen Bundesregierung. Welche Zusammensetzung diese haben wird, kann heute nicht seriös vorhergesagt werden. Wichtig ist aber, dass das Gesetz wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Gelingt der Bundesregierung auch der zweite Teil der Reform (Säule II), stehen die Chancen gut, dass wir eine bessere Gesundheitsversorgung, einen deutlichen Rückgang des Schwarzmarktes und einen insgesamt pragmatischeren Umgang mit Cannabis erleben werden.
In diesem Jahr stehen auch die Europawahlen an, die einen Einfluss auf die Cannabis-Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten haben könnten. Obwohl Verkauf, Anbau und grenzüberschreitender Handel von Cannabis in der EU verboten sind, hat die Brüsseler Kommission bisher kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder wie Tschechien oder die Niederlande eingeleitet. Hier sind Reformen auf EU-Ebene notwendig, um Cannabis auch langfristig rechtssicher zu machen.
Viele Chancen des neuen Gesetzes
Das Gesetz ist ein Meilenstein und trotz vieler Herausforderungen ein großes Chancengesetz. Dies betrifft die mit der Reform verbundenen Vorhaben zur Aufklärung und Prävention, aber auch zur Förderung legaler Strukturen und zur Entstigmatisierung des Umgangs mit Cannabis. Zentrales Ziel ist es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, die medizinische Verfügbarkeit zu erhöhen und den nicht-medizinischen Konsum weniger gesundheitsschädigend zu gestalten.
Es gilt jetzt, die Auswirkungen des Cannabisgesetzes genau zu beobachten und den Reformprozess weiterzuführen. Am Ende wird es darauf ankommen, die wesentlichen Ziele zu erreichen. Mit einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes und einer Verringerung der Kriminalität werden Befürworterinnen und Befürworter, wie Kritikerinnen und Kritiker, zufrieden sein.
Sons(t) noch was?
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Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa