Wieso sprechen gerade alle über den Bundesrat?

Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Interessen der 16 Bundesländer auf Bundesebene. Seine Mitglieder sind keine gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen. Seine Zusammensetzung spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Ländern wider. Der Bundesrat spielt eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere bei Gesetzen, die die Länder betreffen. Durch diese unmittelbare Vertretung der Länderinteressen und die daraus resultierende Arbeitsweise unterscheidet er sich vom Bundestag.

Am kommenden Freitag wird im Bundesrat über das Cannabisgesetz abgestimmt. Jedes Bundesland hat im Bundesrat eine Stimme, die je nach Bevölkerungszahl unterschiedlich gewichtet wird. Die Entscheidung wird nicht allein vom jeweiligen Ministerpräsidenten getroffen, sondern hängt von der Abstimmung innerhalb der jeweiligen Landesregierung ab. Ist sich eine Koalitionsregierung nicht einig, enthält sich das Land der Stimme. Das Cannabisgesetz ist ein Einspruchsgesetz, also nicht zustimmungspflichtig. Die Unterscheidung zwischen zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen ist hier entscheidend, da sie darüber entscheidet, inwieweit der Bundesrat ein Gesetz blockieren oder seine Verabschiedung nur verzögern kann. Im regulären Verfahren kann der Bundesrat das Cannabisgesetz also verzögern, aber nicht verhindern.

Die inneren Strukturen des Bundesrates

Der Bundesrat verfügt über so genannte Ausschüsse. Diese haben die Aufgabe, Empfehlungen für das Verfahren in der Länderkammer zu erarbeiten. Diese Empfehlungen geben Aufschluss darüber, wie die Stimmung zu bestimmten Gesetzesvorhaben ist und welche Änderungen gegebenenfalls vorgeschlagen werden. Für das Cannabisgesetz sind vor allem die Empfehlungen der Ausschüsse relevant, die sich mit Gesundheitspolitik, Innenpolitik und Rechtsfragen beschäftigen. Die Empfehlungen können von voller Unterstützung bis zu deutlichen Änderungswünschen reichen und sind in der Regel ein wichtiger Indikator für das weitere Vorgehen des Bundesrates.

Kommt im Bundesrat keine Einigung zustande, wird auf Antrag der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dieser besteht aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern zu vermitteln. Der Ausschuss kann Änderungsvorschläge erarbeiten, über die dann erneut in beiden Kammern abgestimmt werden muss. Der Vermittlungsausschuss ist damit ein wichtiges Instrument zur Konsensfindung im Gesetzgebungsverfahren und soll eine rasche Einigung ermöglichen. Der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Rechtsausschuss (R) dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Diese Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht bindend.

Auf der Schwelle der Entscheidung

Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase, in der es für die Branche wichtig ist, gut vorbereitet zu sein, Transparenz zu wahren und strategisch auf die nächsten wichtigen Ziele der Cannabisreform in Deutschland hinzuarbeiten.

Das Cannabisgesetz legt nicht nur wichtige Grundlagen für den nichtkommerziellen Anbau, sondern markiert auch einen Meilenstein im Umgang mit Medizinalcannabis in Deutschland. Es verspricht erhebliche Erleichterungen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten. Diese Entwicklungen zeigen: Eine umfassende Cannabisreform ist greifbarer denn je – vielleicht führt gerade das dazu, dass sich die skeptischen Stimmen in den Medien häufen, die ein Scheitern des Gesetzes prognostizieren.

Sons(t) noch was?

Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!

Wir wünschen eine gute Lektüre!

Mit legalisierenden Grüßen

Jakob Sons

Gründer von Cansativa

Benedikt Sons

Gründer von Cansativa