Hintergrund der Entscheidung
Für diejenigen, die sich nicht erinnern: Der Bundestag verabschiedete im Juli 2023 das Engpassgesetz1 (ALBVVG), das unter anderem festlegte, dass bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte vom sogenannten Genehmigungsvorbehalt ausgenommen werden sollten. Dieser Genehmigungsvorbehalt bedeutet, dass Krankenkassen die Verschreibung von Cannabis vor der Erstattung genehmigen müssen. Der G-BA wurde beauftragt, Facharztgruppen und die erforderlichen medizinischen Qualifikationen zu definieren, bei denen der Genehmigungsvorbehalt für die Verschreibung von medizinischem Cannabis entfällt.
Im November veröffentlichte der G-BA einen Entwurf und bewertete einige Stellungnahmen von verschiedenen Interessengruppen. Mehrere Verbände forderten die vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts oder zumindest die Einbeziehung der Allgemeinmedizin, die die zweitgrößte Gruppe in der Verschreibung darstellt. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der aktuellen Patientenversorgung mit Cannabis-Medikamenten, insbesondere in ländlichen Gebieten und angesichts des zunehmenden Mangels an Fachärztinnen und Fachärzten.
Umsetzung und Auswirkungen
Obwohl der G-BA sich Zeit ließ, war die Entscheidung positiver als zunächst angenommen. Ärztinnen und Ärzte aus 16 Fachgebieten, darunter Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie, können nun medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung zu Lasten der Krankenkassen verschreiben. Fünf zusätzliche Qualifikationen, wie Geriatrie, Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie, sind ebenfalls eingeschlossen. Der G-BA stellte sicher, dass das Feedback aus der Konsultationsphase berücksichtigt wurde und wählte die Fachärztinnen und Fachärzte aus, die die Anforderungen für eine Cannabis-Verschreibung am besten beurteilen können.
Diese Änderung ermöglicht es einer großen Anzahl deutscher Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Cannabis bürokratiearm zu Lasten der GKV zu verschreiben. Die Entscheidung beseitigt den umständlichen Genehmigungsprozess der Krankenkassen, was den administrativen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte erheblich reduziert. Infolgedessen können Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu notwendigen Behandlungen erwarten.
Dokumentation und Compliance bleiben unverändert.
Es ist wichtig zu beachten, dass, obwohl der Prozess für Ärztinnen und Ärzte zur Verschreibung von medizinischem Cannabis vereinfacht wurde, die Anforderungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen unverändert bleiben. Patientinnen und Patienten in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Medizinalcannabis, wenn sie eine lebensbedrohliche Krankheit oder eine schwerwiegende Erkrankung haben, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Zusätzlich muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Daher müssen Ärztinnen und Ärzte die Verschreibung von medizinischem Cannabis weiterhin sorgfältig dokumentieren, einschließlich der Indikation, des Behandlungsverlaufs und der erzielten Therapieergebnisse.
Patientenengagement zahlt sich aus.
Diese Entscheidung ist den langjährigen Bemühungen von verschiedenen Stakeholdern zu verdanken, die auf die Missstände hingewiesen haben, mit denen schwerkranke Patientinnen und Patienten bei der Genehmigung durch die Krankenkassen konfrontiert sind. Ihr beharrliches Eintreten war entscheidend für diesen Schritt. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Normalisierung von medizinischem Cannabis im Gesundheitssystem, was möglicherweise zu einer stärkeren Akzeptanz und Integration in die Standardmedizin führt.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa