Erleichterungen in der Verschreibungspraxis
Mit der Reklassifizierung, d. h. der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz, wird Medizinalcannabis zu einem “normalen” verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Damit einher geht eine grundlegende Vereinfachung des Verschreibungs- und Abgabeprozesses. Die neue Regelung sieht vor, dass Rezepte für Medizinalcannabis bei gesetzlich Versicherten bis zu 28 Tage und als Privatrezept bis zu drei Monate gültig sind. Bisher musste das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) innerhalb von acht Tagen vorgelegt werden. Die neue Regelung gibt den Patienten mehr Flexibilität bei der Versorgung mit notwendigen Medikamenten, ohne den Druck, sofort eine Apotheke aufsuchen zu müssen.
Auch für die Apotheken bringt die Änderung Erleichterungen: Längere Einlösefristen und die Möglichkeit, im Notfall leichte Anpassungen oder Korrekturen an der Verschreibung vornehmen zu können, tragen zu einer sicheren und unkomplizierten Versorgung bei. Auch die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Cannabis als reguläres (E)-Rezept auszustellen, dient der Erleichterung des Zugangs. Bei den Rezepten ist zu beachten, dass bestehende BtM-Rezepte voraussichtlich nicht mehr über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Hier ist eine Korrektur der Verordnung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erforderlich.
Aber nicht alle Veränderungen sind positiv – und vieles bleibt, wie es ist.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass das neue Gesetz nicht alle Herausforderungen im Umgang mit medizinischem Cannabis löst. Die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bleibt vorerst unverändert. Zukünftig soll für Ärztinnen und Ärzte ausgewählter Fachbereiche und mit spezifischen Qualifikationen die Notwendigkeit einer Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkassen entfallen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist mit der Ausarbeitung detaillierter Bestimmungen betraut. Ebenso besteht weiterhin die Notwendigkeit für Patientinnen und Patienten, den legalen Besitz von Cannabis nachzuweisen – insbesondere im Straßenverkehr und überall dort, wo eine klare Abgrenzung zum nicht-medizinischen Gebrauch notwendig sein könnte. Dies geschieht nach wie vor am besten z. B. durch den Ausdruck eines Rezeptes und bestenfalls durch eine Dokumentation der Verschreibung und der Applikationsmethode durch den behandelnden Arzt.
Das Cannabisgesetz sieht auch keine Neuregelung der Grenzwerte im Straßenverkehr vor. Die Empfehlung für den THC-Grenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen (3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum) ist bisher nur ein viel diskutierter Vorschlag. Ein Zeitplan für die gesetzliche Umsetzung eines neuen Grenzwertes steht noch aus.
Neu ist die Unsicherheit bezüglich des Zeitraums und des Ortes der Einnahme von Medizinalcannabis. Denn leider ist derzeit noch nicht klar, ob die Einnahmebeschränkungen im öffentlichen Raum für Konsumcannabis auch für Patientinnen und Patienten in einer Cannabistherapie gelten. Bis auf weiteres könnte es daher Missverständnisse vermeiden, sich auch als Cannabispatient an diese Einnahmebeschränkungen zu halten.
Das Cannabisgesetz ist dennoch ein großer Schritt in der Cannabistherapie
Trotz der offenen Fragen ist das neue Gesetz eine große Chance für die medizinische Anwendung von Cannabis. Es signalisiert einen Paradigmenwechsel nicht nur im administrativen Umgang mit dieser Therapieform, sondern auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Akzeptanz. Die vereinfachten Verfahren und der erleichterte Zugang zu medizinischem Cannabis sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung.
Dieser Fortschritt ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen der Politik, der Akteure im Gesundheitswesen, aber auch der Cansativa Group und des gesamten Sektors, die auf diese Reform hingearbeitet haben. Es ist nun wichtig, genau zu beobachten, wie diese Reformen der Drogenpolitik, insbesondere auch die Konsumcannabisregelungen, mit Cannabis als Medizin interagieren und welche Auswirkungen sie auf die Therapiebedingungen, die Patientenversorgung und den individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit der Therapie haben werden.
Auch wenn das Gesetz in Teilen nach wie vor kritisch gesehen wird, bietet gerade die Transparenz in Industrie und Medizin eine wichtige Schnittstelle, um bestehende Vorurteile abzubauen und ein fundiertes Verständnis für die Bedeutung von Cannabis in der medizinischen Therapie zu fördern. Über allem steht das Ziel, das Wohl der Patientinnen und Patienten zu fördern. Wir blicken optimistisch in die Zukunft und sind überzeugt, dass die positiven Entwicklungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten werden.
Sons(t) noch was?
Habt Ihr spezielle Fragen oder Anregungen für das Cannabis-Briefing? Dann schreibt uns eine Mail an briefing@cansativa.de. Wenn Ihr Interesse habt, mit uns die Cannabisbranche zu revolutionieren, dann bleibt dran und folgt unseren Briefings!
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Mit legalisierenden Grüßen
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa
Jakob Sons
Gründer von Cansativa
Benedikt Sons
Gründer von Cansativa