Was steht im aktuellen Referentenentwurf? 

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, die Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken strenger zu regulieren. Konkret soll die Erstverschreibung von Cannabisblüten nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen – entweder in der Arztpraxis oder beim Hausbesuch – erfolgen dürfen. Auch für Folgeverschreibungen ist mindestens einmal innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Arztkontakt erforderlich. Weiterhin wird ein Versandverbot für medizinische Cannabisblüten vorgeschlagen.  

 

Welche Gründe stecken dahinter? 

Hintergrund dieser Änderungen sind laut BMG stark gestiegene Importzahlen von Cannabisblüten, die das Ministerium mit der vermehrten Nutzung telemedizinischer Plattformen in Verbindung bringt: Ein Anstieg um 170 % bei Cannabis-Importen im zweiten Halbjahr 2024 – bei nur 9 % mehr GKV-Rezepten. Was auf den ersten Blick als problematische Entwicklung erscheint, zeigt gleichzeitig, dass immer mehr Patient:innen Zugang zu einer Therapie mit Medizinalcannabis erhalten – auch ohne Kassenrezept. Die Kostenerstattung durch die GKV bleibt nach wie vor schwerkranken Patient:innen vorbehalten, etwa chronisch Erkrankten, Chemopatient:innen oder Menschen mit Multipler Sklerose. Seit der Neueinstufung von Medizinalcannabis, das nun seit gut einem Jahr nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, wurde der Zugang grundsätzlich erleichtert und entstigmatisiert. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist es entscheidend, zwischen tatsächlichen Fehlentwicklungen und einer verbesserten Patientenversorgung klar zu differenzieren und dort nachzubessern, wo dies notwendig ist. 

 

Wie geht es jetzt weiter? 

Nun startet die öffentliche Konsultationsphase: Stakeholder aus Gesundheitswesen, Apotheken, Industrie und Patientenorganisationen wurden aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Dieser Schritt ist entscheidend, denn erfahrungsgemäß werden wichtige Anregungen aus der Praxis in dieser Phase aufgenommen und berücksichtigt. Im Anschluss wird der Entwurf im Kabinett abgestimmt, bevor er in den parlamentarischen Prozess im Bundestag und Bundesrat geht. Und wie sagt man so schön: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist“ – es handelt sich aktuell lediglich um einen Vorschlag, der sich im Laufe des Prozesses noch deutlich verändern kann. 

Die neue Regierung hatte für Herbst ohnehin eine ergebnisoffene Evaluation des Cannabisgesetzes (CanG) angekündigt, in der die Auswirkungen auf Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie auf cannabisbezogene Kriminalität datenbasiert untersucht werden sollen – zumindest war dies im Koalitionsvertrag so vorgesehen.  

Eine Chance zum Mitgestalten 

Die aktuelle Phase bietet allen Beteiligten eine Chance, konstruktiv mitzuwirken. Statt auf panikmachende Rhetorik zu setzen, ist jetzt die Gelegenheit, sachliche Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ziel muss es sein, dass die Versorgung mit medizinischem Cannabis langfristig gesichert ist, patientenorientiert gestaltet und gleichzeitig zugänglich und flächendeckend weiterhin gewährleistet wird. Wir sind gespannt auf die Stellungnahmen der unterschiedlichen Interessengruppen und darauf, welche Änderungen letztlich in den finalen Gesetzentwurf einfließen werden.