Cansativa Informiert: Neue Klarheit bei Extrakt-Verordnungen

Das Wichtigste auf einen Blick

Der sechsmonatige Therapieversuch gilt nicht pauschal.

Er ist bei Erstverordnungen nur erforderlich, wenn für die jeweilige Indikation ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel verfügbar ist.

Dazu zählen aktuell:

  • Canemes®: chemotherapiebedingte Übelkeit und Erbrechen
  • Sativex®: mittelschwere bis schwere MS-Spastik
  • Epidyolex®: bestimmte schwere Epilepsien

Für andere Indikationen ohne zugelassenes Fertigarzneimittel – beispielsweise starke Schmerzen – kann bereits bei der Erstversorgung direkt ein Cannabisextrakt oder ein anderes erstattungsfähiges cannabishaltiges Arzneimittel verordnet werden.

Weitere Klarstellungen:

  • Bei Unverträglichkeit oder fehlender Wirkung kann der Therapieversuch vorzeitig beendet und z. B. auf einen Cannabisextrakt gewechselt werden.
  • Bestehende Extrakt- und Rezepturtherapien können ohne nachträglichen sechsmonatigen Therapieversuch fortgeführt werden.
  • Cannabisblüten bleiben von der GKV-Erstattung ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Apotheken?

Die Klarstellung schafft mehr Sicherheit bei der Versorgung mit Cannabisextrakten: Ein sechsmonatiger Therapieversuch ist keine generelle Voraussetzung für deren Verordnung.

LINK: Zur vollständigen Meldung der KBV

Wir beobachten die weitere Umsetzung der neuen Regelungen aufmerksam und halten Sie über relevante Entwicklungen für die Versorgung mit Medizinalcannabis auf dem Laufenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Borges Steeb
External Affairs Manager

Fatih Aydin
Unternehmenssprecher | Vice President


Cansativa informiert – GKV-BStabG beschlossen: Was jetzt auf Apotheken zukommt

Seit heute gelten die neuen Regelungen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist heute in Kraft getreten. Damit gilt die Neufassung des § 31 Absatz 6 SGB V ab sofort. (Bundesgesetzblatt 29.07.2026)

Was gilt ab jetzt?

  • Cannabisblüten sind nicht mehr Teil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon bleiben grundsätzlich erstattungsfähig.
  • Vor ihrer Versorgung muss jedoch grundsätzlich zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen.

Was bedeutet das für Apotheken und ihre Patientinnen und Patienten?

Bei Verordnungen von Cannabisblüten zulasten der GKV besteht ab heute unmittelbarer Klärungsbedarf. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen sich möglicherweise auf einen Therapiewechsel oder eine Selbstzahlung einstellen. Für Apotheken ist daher mit vermehrten Rückfragen zu bestehenden Verordnungen, Kostenübernahmen und möglichen Therapiealternativen zu rechnen. Eine Umstellung sollte immer mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.

Was gilt für bestehende Genehmigungen?

Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung für bereits laufende oder genehmigte Therapien. Damit ist weiterhin offen, wie Krankenkassen bestehende Genehmigungen und bereits ausgestellte Verordnungen behandeln. Wir empfehlen, konkrete Fälle vor der Belieferung mit der jeweiligen Krankenkasse sowie der zuständigen Apothekerkammer zu klären.

Leitfaden und weiterführende Informationen

Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten hat aktuelle Informationen, eine Checkliste und eine Vorlage zur Klärung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse zusammengestellt:

Zur Übersicht des BDCan

Was Apotheken von der Neuregelung erwarten

Unsere Umfrage aus der letzten Ausgabe zeigt: Die Sorge um die Patientenversorgung ist groß. Besonders häufig rechnen die teilnehmenden Apotheken mit Therapiewechseln sowie möglichen Versorgungslücken.

Umfrageergebnisse in der Mediathek ansehen

Wir beobachten die Verkündung und die praktische Umsetzung und halten Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert – GKV-BStabG: Update zur geplanten Streichung der Blütenerstattung

GKV-BStabG: Was geplant ist

Das Bundesgesundheitsministerium plant im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), die Erstattung von getrockneten Cannabisblüten durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu streichen.

Der Leistungsanspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V soll künftig nicht mehr für Cannabisblüten gelten. Weiterhin erstattungsfähig bleiben sollen Cannabisextrakte in standardisierter Qualität, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.

Begründet wird die geplante Änderung unter anderem mit möglichen Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Cannabisblüten sowie einer erhöhten Suchtgefahr durch schnelles Anfluten bei inhalativer Anwendung. (Entwurf 26.05.2026)

Timeline nach aktuellem Stand:

  • 1. Lesung Bundestag: Freitag, 12.06.2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: Freitag, 12.06.2026
  • Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss: voraussichtlich 22.06.2026
  • 2./3. Lesung Bundestag: voraussichtlich 26.06.2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 10.07.2026
  • Geltung für Apotheken: unmittelbar ab Inkrafttreten des Gesetzes; bislang keine Übergangsfrist vorgesehen

Die Debatte ist politisch weiterhin in Bewegung. Die wichtigsten Meldungen im Überblick:

  • SPD-Fraktion: Versorgung mit Cannabisblüten soll nicht pauschal über die Darreichungsform ausgeschlossen werden. Entscheidend seien Indikation und patientenbezogener Mehrwert. **Apotheke Adhoc (**28.05.2026)
  • Dr. Christos Pantazis, MdB (SPD): Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten dürften nicht Gegenstand rein fiskalischer Betrachtungen werden. abgeordnetenwatch (09.05.2026)
  • Bundesregierung: Das angenommene Einsparpotenzial wird mit der bisherigen Umsatzentwicklung begründet; mögliche Substitutionseffekte durch andere Cannabisarzneimittel werden als begrenzt eingeschätzt. **Antwort an Sascha H. Wagner, MdB (Linke)** (29.04.2026)
  • Apothekenpraxis: Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)  bringt eigene Vorschläge in die Debatte ein. DAZ (18.05.2026)

Wir beobachten das weitere Verfahren und halten Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert - Praxisleitfaden zu MDR-Verdampfern und Cannabisextrakten

Praxisleitfaden zu MDR-Verdampfern und Cannabisextrakten

Medizinische Verdampfer eröffnen eine alternative Form der Cannabisversorgung und gewinnen im Apothekenalltag zunehmend an Bedeutung.

Mit der Aufnahme von Cannabisextrakten in unser Portfolio erweitern sich auch die therapeutischen und prozessualen Anforderungen an Beratung, Handhabung und Dokumentation.

Vor diesem Hintergrund haben wir auf Cansativa informiert neue exklusive Inhalte für Sie bereitgestellt.

In der Mediathek finden Sie ab sofort einen **Praxisleitfaden zu MDR-Verdampfern und Cannabisextrakten**. Ergänzend steht ein How-to-Video zur Verfügung, das Anwendung und Verarbeitung Schritt für Schritt veranschaulicht.

Der Praxisleitfaden bündelt zentrale Informationen zur sicheren, strukturierten und nachvollziehbaren Integration von Cannabisextrakten in bestehende Apothekenprozesse – mit Fokus auf MDR-konforme Systeme, Dos & Don’ts sowie aktuelle Produktübersichten.

Wir wünschen eine gute Lektüre und hilfreiche Impulse für den Apothekenalltag.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert – Politik Update Q1 2026

Politik Update Q1 2026

Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen rund um Medizinalcannabis zeigen eine deutliche Tendenz: Die politische Debatte hat sich von Fragen rund um Zugangsbeschränkungen, etwa Telemedizin und Versand, zunehmend hin zu Qualität und Compliance verlagert.

Diese Erwartung wurde auch in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 14. Januar 2026 bestätigt.

Wir erwarten eine Struktur, die regulierte, apothekenzentrierte und ärztlich geführte Versorgungsmodelle stärkt.

Ein kompaktes Update zu den aktuellen Ereignissen finden Sie ab sofort in der Mediathek.

Wir wünschen eine gute Lektüre und hilfreiche Einblicke in die aktuellen regulatorischen Entwicklungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert - Erste Lesung im Bundestag

Einordnung: Erste Lesung im Bundestag

17. Dezember 2025

An dieser Stelle möchten wir Sie über die aktuellen Ereignisse im parlamentarischen Verfahren informieren.

Das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes steht morgen, Donnerstag, den 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Die erste Lesung ist die erste öffentliche Debatte zum Gesetzentwurf. In diesem Rahmen tragen die Fraktionen ihre Positionen und Argumente vor. Beschlossen wird dabei noch nichts. Im Anschluss geht der Entwurf in den Gesundheitsausschuss, wo die Inhalte geprüft und mögliche Änderungen vorbereitet werden.

Wie geht es danach weiter?

Nach aktuellem Stand ist folgender Ablauf zu erwarten:

  • 18. Dezember 2025: Erste Lesung im Bundestag
  • Januar 2026: Überweisung in den Gesundheitsausschuss
  • Januar bis Februar 2026: Ausschussberatungen inklusive möglicher Anhörungen
  • Februar 2026: Zweite und dritte Lesung im Bundestag
  • Anschließend: Befassung des Bundesrates
  • Frühestens Q2 2026: Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Die Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt des weiteren parlamentarischen Verlaufs.

In der Mediathek haben wir Ihnen ergänzend eine Grafik über die nächsten Schritte im politischen Prozess hinterlegt.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden und wünschen eine erfolgreiche Restwoche sowie einen guten Start in die Feiertage.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert – Webinar-Aufzeichnung und E-Mail-Vorlage verfügbar

Webinar-Aufzeichnung und E-Mail-Vorlage verfügbar

In der vergangenen Woche haben wir mit großer Beteiligung unser erstes Webinar durchgeführt. Über 60 Apotheken haben teilgenommen. Vielen Dank für Ihr Interesse, die offenen Fragen und den konstruktiven Austausch.

Mit Blick auf das kommende Jahr haben wir im Webinar die anstehende Reform des Medizinalcannabisgesetzes eingeordnet und aufgezeigt, wie Apotheken sich fundiert in den politischen Dialog einbringen können.

Ab sofort stehen Ihnen die Webinar-Aufzeichnung sowie die E-Mail-Vorlage zur Ansprache der Lokalpolitik in der Mediathek von Cansativa informiert zur Verfügung.

Als Abonnent von Cansativa informiert erhalten Sie künftig regelmäßig kompakte Updates zur Regulatorik und zum Gesetzgebungsprozess, praxisnahe Impulse für den MedCan-Apothekenalltag sowie frühzeitige Orientierung zu relevanten Entwicklungen direkt in ihr Postfach.

Unser Ziel ist es, Sie auch künftig dabei zu unterstützen, die Versorgung mit Medizinalcannabis sicher und erfolgreich fortzuführen.

Wir blicken positiv und zuversichtlich auf das kommende Reformjahr und freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager


Cansativa informiert - Exklusiv für unser Apotheken-Netzwerk

Cansativa Informiert - jetzt geht es los!

Wir freuen uns, heute ein neues Informationsangebot für unser Apotheken-Netzwerk ins Leben zu rufen:

Cansativa Informiert – Der exklusive Newsletter für unser Apotheken-Netzwerk.

Cansativa Informiert ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Wissen, Weiterbildung und relevante Updates – kompakt, zuverlässig und speziell für unser Apotheken-Netzwerk aufbereitet.

Mit diesem neuen Format möchten wir Ihnen fortlaufend Einblicke aus unserer Arbeit geben, die Ihren Arbeitsalltag unterstützen, Orientierung bieten und Sie stets auf dem neuesten Stand halten.

Wir wünschen viel Freude an diesem neuen Angebot!

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Sons(t) noch was?

Haben Sie spezielle Fragen oder Anregungen für unser neues Format? Dann schreiben Sie uns eine Mail an newsletter@cansativa.de.
Bei Interesse, mit uns die Cannabisbranche weiter zu prägen, gerne dran bleiben und folgen!

Wir wünschen eine gute Lektüre!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Fatih Aydin
Vice President External Affairs

Nicole Borges-Steeb
External Affairs Manager